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Aperlena

Deutschland - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - Managed Service z/OS

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Das Aperlena-Urteil

Offenes Rennen

Kein Anbieter dominiert: 4 verschiedene Unternehmen haben die letzten 4 vergleichbaren Aufträge dieses Auftraggebers in 5 Jahren gewonnen. Ein wirklich offenes Rennen.

Basierend auf 4 vergleichbaren Zuschlägen dieses Auftraggebers in dieser Branche über 5 Jahre. Jedes Urteil wird vor dem Ergebnis festgehalten und an der Zuschlagsbekanntmachung gemessen. Wie wir uns selbst bewerten.

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt einen Dienstleistungsvertrag fuer den Betrieb der z/OS-Systemumgebung aus. Die Leistungen umfassen z/OS-Systemprogrammierung, Storage Management, RACF-Administration und weitere z/OS-Dienste. Die Mainframe-Infrastruktur verbleibt am Standort des Beitragsservice in Deutschland. Die Vertragslaufzeit betraegt bis zu drei Jahre ab Zuschlagserteilung: Transitionsphase ab 01.02.2027, Uebernahme der Betriebsverantwortung verbindlich zum 01.07.2027, Festlaufzeit vom 01.07.2027 bis 31.12.2029, plus einmalige Verlaengerungsoption um 6 Monate bis 30.06.2030. Verguetet werden ein pauschaler jaehrlicher Festpreis sowie ein Pauschalpreis fuer die Transition. Fristen und Gesamtwert sind in der Bekanntmachung nicht angegeben.

Beschreibung

Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitrags-service von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt). Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS-Systemumgebung für eine Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande. Zur Vorbereitung der Betriebsübernahme ist eine Transitionsphase vorgesehen, die am 01.02.2027 beginnt. Sie dient der Einarbeitung sowie der Übergabe der Betriebsverantwortung vom bisherigen Auftragnehmer auf den zukünftigen Auftragnehmer. Die Übernahme der Betriebsverantwortung durch den Auftragnehmer hat verbindlich zum 01.07.2027 zu erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sind die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag hat eine Festlaufzeit von zweieinhalb Jahren, also vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2029. Daneben besteht für den Beitragsservice die einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um weitere 6 Monate, also bis zum 30.06.2030. Der Gesamtpreis umfasst sämtliche Leistungen während der Vertragslaufzeit (= Dienstleistungen zu einem pauschalen jährlichen Festpreis sowie die Transitionsphase auf Basis eines Pauschalpreises). Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservice sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Bei-tragsservice. Die Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen. Die Bearbeitung der Aufgaben wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Ver-fügung gestellten Anwendungen über einen Remote Zugang und unter Nutzung der technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräte des Dienstleisters durchgeführt. Der Remote Zugang wird über einen vom Beitragsservice verwalteten Service bereitgestellt. Als Orientierung für die jährlich durchschnittlich anfallenden Aufwände geht der Beitragsservice von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von bis zu 486 Personentagen (PT) aus. Der Auftragnehmer ist angehalten, basierend auf den Anforderungen der Vergabeunterlagen den Aufwand selbst zu prognostizieren. Hierbei kann die Aufwandsschätzung des Beitragsservices auch über- oder unterschritten werden. Vom Dienstleister ist die Servicezeit von montags bis freitags (außer bundeseinheitliche Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Der Dienstleister muss innerhalb der Servicezeiten für den Beitragsservice in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Es ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Dienstleister zu gewährleisten. Der Einsatz aller zur Umsetzung dieses Vertrages erforderlichen Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Dienstleisters. Der Dienstleister hat während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird. Der Dienstleister stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Dienstleistung auch beim Ausfall seiner Mitarbeiter/-innen ohne Ver-zug und uneingeschränkt erbracht wird. Im Verhinderungsfall (zum Beispiel Urlaub, Krankheit) sind Vertreter/-innen mit gleichen Qualifikationen einzusetzen. Eventuell notwendige Einarbeitungsaufwände werden nicht vom Beitragsservice geleistet bzw. vergütet. Die Betriebszeit der z/OS Systeme sowie der angebundenen Systeme zur Datenspeicherung und zur Datensicherung umfasst 7 x 24. Die Betriebsbereitschaft der z/OS Systemumgebung unter Einhaltung der Informationssicherheit ist zu gewährleisten. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online-Betrieb und den Batch-Betrieb. Der Online-Betrieb ist von montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr und an ca. 15 Tagen im Jahr auch samstags zwischen 06:00 - 14:00 Uhr definiert. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Die Reaktionszeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität festgelegt. Störungen der Dringlichkeit 1, die innerhalb der Servicezeit gemeldet werden, sind am selben Arbeitstag zu bearbeiten. Definierte Service Anfragen sind innerhalb einer festgelegten Zeit umzusetzen. Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind in den Vergabeunter-lagen (insbesondere Teil B. "Leistungsbeschreibung") enthalten, die die geeigneten Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots erhalten. Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitrags-service von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt). Der Beitragsservice beabsichtigt, einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der Aufgaben im Bereich der z/OS-Systemumgebung für eine Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande. Zur Vorbereitung der Betriebsübernahme ist eine Transitionsphase vorgesehen, die am 01.02.2027 beginnt. Sie dient der Einarbeitung sowie der Übergabe der Betriebsverantwortung vom bisherigen Auftragnehmer auf den zukünftigen Auftragnehmer. Die Übernahme der Betriebsverantwortung durch den Auftragnehmer hat verbindlich zum 01.07.2027 zu erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sind die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag hat eine Festlaufzeit von zweieinhalb Jahren, also vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2029. Daneben besteht für den Beitragsservice die einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um weitere 6 Monate, also bis zum 30.06.2030. Der Gesamtpreis umfasst sämtliche Leistungen während der Vertragslaufzeit (= Dienstleistungen zu einem pauschalen jährlichen Festpreis sowie die Transitionsphase auf Basis eines Pauschalpreises). Im Rahmen der z/OS Dienstleistungen soll der externe Dienstleister (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) den Betrieb der z/OS Systemumgebungen des Beitragsservice sicherstellen. Die Mainframe Infrastruktur verbleibt am Standort des Bei-tragsservice. Die Aufgaben betreffen die Dienstleistungen aus den Bereichen der z/OS Systemprogrammierung, dem Storage Management, der RACF Administration und des z/OS Operating. Der Dienstleister hat das Tagesgeschäft, fortlaufende Aktivitäten sowie periodisch anfallenden Aktivitäten zu erbringen. Die Bearbeitung der Aufgaben wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Ver-fügung gestellten Anwendungen über einen Remote Zugang und unter Nutzung der technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräte des Dienstleisters durchgeführt. Der Remote Zugang wird über einen vom Beitragsservice verwalteten Service bereitgestellt. Als Orientierung für die jährlich durchschnittlich anfallenden Aufwände geht der Beitragsservice von einem jährlichen durchschnittlichen Bedarf von bis zu 486 Personentagen (PT) aus. Der Auftragnehmer ist angehalten, basierend auf den Anforderungen der Vergabeunterlagen den Aufwand selbst zu prognostizieren. Hierbei kann die Aufwandsschätzung des Beitragsservices auch über- oder unterschritten werden. Vom Dienstleister ist die Servicezeit von montags bis freitags (außer bundeseinheitliche Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Der Dienstleister muss innerhalb der Servicezeiten für den Beitragsservice in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Es ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Dienstleister zu gewährleisten. Der Einsatz aller zur Umsetzung dieses Vertrages erforderlichen Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Dienstleisters. Der Dienstleister hat während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird. Der Dienstleister stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Dienstleistung auch beim Ausfall seiner Mitarbeiter/-innen ohne Verzug und uneingeschränkt erbracht wird. Im Verhinderungsfall (zum Beispiel Urlaub, Krankheit) sind Vertreter/-innen mit gleichen Qualifikationen einzusetzen. Eventuell notwendige Einarbeitungsaufwände werden nicht vom Beitragsservice geleistet bzw. vergütet. Die Betriebszeit der z/OS Systeme sowie der angebundenen Systeme zur Datenspeicherung und zur Datensicherung umfasst 7 x 24. Die Betriebsbereitschaft der z/OS Systemumgebung unter Einhaltung der Informationssicherheit ist zu gewährleisten. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online-Betrieb und den Batch-Betrieb. Der Online-Betrieb ist von montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr und an ca. 15 Tagen im Jahr auch samstags zwischen 06:00 - 14:00 Uhr definiert. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Die Reaktionszeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität festgelegt. Störungen der Dringlichkeit 1, die innerhalb der Servicezeit gemeldet werden, sind am selben Arbeitstag zu bearbeiten. Definierte Service Anfragen sind innerhalb einer festgelegten Zeit umzusetzen. Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind in den Vergabeunter-lagen (insbesondere Teil B. "Leistungsbeschreibung") enthalten, die die geeigneten Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots erhalten.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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Vollständiges Auftraggeberprofil

4 offene Ausschreibungen derzeit

Wer die Aufträge dieses Auftraggebers in diesem Sektor gewöhnlich gewinnt

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Informatica GmbH 1 300.000 € Nov 2025
B1 Systems GmbH 1 k. A. Jun 2026
CYBERTEC PostgreSQL International GmbH 1 k. A. Aug 2026
NAXCON GmbH; OPSinnovate UG; 4ACES GmbH; BREDEX GmbH; P3 automotive GmbH 1 k. A. Jan 2026

Grundlage: 4 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 5 Jahren.

Änderungsverlauf

Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.

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