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Beschreibung
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass in der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und den Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in dem mit Abschluss des Auswahlverfahrens feststehenden Erschließungsgebiet. Nach dem Auf- bzw. Ausbau sind in den Erschließungsgebieten allen Adressen bzw. Endnutzern zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s symmetrisch (Zielbandbreite) zu gewährleisten. Hierfür sind erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Wird die Gestattungserklärung durch den Grundstückseigentümer nicht erteilt, ist die Zielbandbreite erreicht, wenn der Anschluss mit einem Leerrohr vorbereitet ist ("homes passed"). Gleiches gilt, wenn ein Grundstückseigentümer bzw. Endnutzer noch nicht ermittelt werden kann (z.B. Neubaugebiete, Baulücken, etc.). Auf das Materialkonzept wird verwiesen. Die Erschließungsgebiete sind in der Übersichtskarte dargestellt. Teilgebiete im Ausbaugebiet mit vorhandener gigabitfähiger Versorgung sind nicht bekannt und wurden ebenso wenig wie geplante eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen im Rahmen der durchgeführten Markterkundung mitgeteilt. Die auszubauenden Adressen ergeben sich aus der Adressliste.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 772 Zuschläge für IT-Dienstleistungen (Deutschland).
9 €90,4 Mio. €
Median der Zuschlaege
498.616 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
249.898 € bis 1,2 Mio. €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.