Deutschland - Internetdienste - Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Trier-Saarburg
Auftraggeber: Landkreis Trier-Saarburg
Land: Deutschland
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): IT-Dienstleistungen (72400000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-internetdienste-errichtung-und-betrieb-eines-gigabit-netzes-im-landkreis-trier-saarburg-14f432f5b0
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/39636-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Der Landkreis Trier-Saarburg vergibt eine Konzession zur Errichtung und zum Betrieb eines Gigabit-Netzes zur vollstaendigen Breitbandversorgung aller unterversorgten Adressen im Landkreis. Die Konzession umfasst insgesamt ca. 4.612 unterversorgte Adressen, aufgeteilt in zwei Lose: Los 1 Nord mit ca. 1.984 Adressen und Los 2 Sued mit ca. 2.628 Adressen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 7 Jahren. Das Vorhaben wird mit Bundes- und Landesmitteln im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefoerdert; vorlaeufige Zuwendungsbescheide liegen seit Oktober und November 2025 vor.
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Beschreibung
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 4.612 unterversorgte Adressen: - Los 1 Nord: ca. 1.984 - Los 2 Süd: ca. 2.628
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 12.09.2025 zwei Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 10.10.2025, und am 24.11.2025 jeweils einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01/Anlage 01a). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke im Landkreis Trier-Saarburg schließen. Die Beihilfe umfasst sowohl den Ausbau der Infrastruktur als auch den durchgängigen Netzbetrieb für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Das gegenständliche Los 1 (Nord) umfasst ca. 1.984 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 12.09.2025 zwei Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 10.10.2025, und am 24.11.2025 jeweils einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01/Anlage 01a). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke im Landkreis Trier-Saarburg schließen. Die Beihilfe umfasst sowohl den Ausbau der Infrastruktur als auch den durchgängigen Netzbetrieb für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Das gegenständliche Los 2 (Süd) umfasst ca. 2.628 unterversorgte Adressen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Grundlage: 1610 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
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Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
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