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Deutschland - Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten - Ausstattung der Sitzungssäle des Landes Hessen
Auftraggeber: IT-Stelle der hessischen Justiz
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Installationsdienste (51310000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-installation-von-rundfunk-fernseh-audio-und-videogeraten-ausstattung-der-sitzungssale-des-landes-he-7a65dbfd47
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/684816-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Das Land Hessen, vertreten durch die IT-Stelle der hessischen Justiz, beabsichtigt, die Sitzungssäle aller Gerichtsbarkeiten des Landes mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videoverhandlungstechnik auszustatten. Die hessische Justiz umfasst ordentliche, Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit mit über 70 Gerichtsstandorten und voraussichtlich 530 Sitzungssälen, Höchstmenge 580. Im Rahmen des eJustice-Programms Hessen werden Videoverhandlungen ausgebaut. Da die Finanzierung sämtlicher Sitzungssäle nicht gesichert ist, sieht die Rahmenvereinbarung keine Mindestabnahmemenge vor; die Ausstattung erfolgt bedarfsgerecht in Stufen. Ab Anfang 2027 werden separat Medienwagen mit interaktiven Displays und 360-Grad-Kameras aufgestellt, die der Auftragnehmer konzeptionell berücksichtigen und integrieren muss.
02
Beschreibung
Das Land Hessen, vertreten durch die IT-Stelle der hessischen Justiz ("Auftraggeberin"), beabsichtigt, die Sitzungssäle aller Gerichtsbarkeiten des Landes Hessen mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videoverhandlungstechnik auszustatten. Die hessische Justiz umfasst die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit mit insgesamt über 70 Gerichtsstandorten und 530 Sitzungssälen. Die hessische Justiz vollzieht derzeit einen umfassenden digitalen Wandel im Rahmen des eJustice-Programms Hessen. Videoverhandlungen haben sich als etabliertes Instrument der Verhandlungsführung entwickelt und werden in der hessischen Justiz fortlaufend ausgebaut. Die Sitzungssäle werden den Gerichten als Verhandlungsräume zur Dienstausübung zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Finanzierung der Ausstattung sämtlicher Sitzungssäle nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin kann derzeit nicht belastbar beziffern, in welchem Umfang und wie viele Sitzungssäle der Auftragnehmer ausstatten muss. Die Rahmenvereinbarung sieht keine Mindestabnahmemenge vor. Die Auftraggeberin schätzt die Menge der auszustattenden Sitzungssäle auf 530. Die Höchstmenge der auszustattenden Sitzungssäle beträgt 580.
Gegenstand des Auftrages ist die medientechnische Ausstattung der Gerichtssäle aller Gerichtsbarkeiten des Landes Hessen mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videoverhandlungstechnik. Die Auftraggeberin stattet die Sitzungssäle bedarfsgerecht und wahlweise in mehreren Stufen aus. Voraussichtlich Anfang 2027 werden in einer separaten Maßnahme zunächst in den Sitzungssälen moderne Medienwagen aufgestellt, die mit interaktiven Displays auf einem Rollwagen und 360°-Kameras ausgestattet sind. Diese Beschaffung ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer muss die Komponenten des Medienwagens konzeptionell berücksichtigen und in die darauf aufbauenden Stufen integrieren. Die auf den Medienwagen aufbauende Teilausstattung gestaltet sich wie folgt: Die Bedienkomfort-Ausstattung (Teilausstattung 1) umfasst insbesondere folgende Leistungen: - Präsentationsbildschirme, in der Regel als Wandmontage, - funktionale Systemsteuerung (HW/SW), verortet auf einem oder mehreren Bedienpanels zur Steuerung aller im Sitzungssaal verorteten Quellen/Medien, - aktive Netzwerk- und Security-Komponenten und Internet-Access (Router), - Bereitstellung einer zentralen Managementumgebung für Administration, Monitoring, Inventarisierung und Zertifikatsverwaltung aller Systeme und Komponenten; In einer weiteren Stufe muss der Auftragnehmer die Zielbild-Ausstattung umsetzen. Diese Stufe baut entweder auf dem Medienwagen oder wahlweise auf der Bedienkomfort-Ausstattung auf. Die Zielbild-Ausstattung (Teilausstattung 2) umfasst insbesondere folgende zusätzliche Leistungen: - Audio-Steuerungssoftware (inkl. Audio-Hub) mit Tischmikrofonen, Wandlautsprechern/Soundbars, - PTZ-Kameras, - Anschlussfelder aller Beteiligten, - Integration von Monitoren auf der Richterbank, - Medienhub, - Dokumentenkamera. Der Auftragnehmer muss ab Abnahme einer Ausstattungsstufe Service-Leistungen erbringen, bestehend insbesondere aus einem mehrstufigen Supportmodell (2nd/3rd-Level und Field Service durch den Auftragnehmer) mit SLAs, Incident-, Problem-, Change- und Release-Management, Ersatzteilvorhaltung und -austausch. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus das vorhandene Whiteboard als Bestandskomponente in Service nehmen. Alle Anwendungen zur Bedienung der Systeme für die Videoverhandlungen müssen den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung entsprechen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Design-Workshops, Konzepterstellung, Testphasen und die schrittweise Ausstattung und Inbetriebnahme der Medienausstattung. Der Auftragnehmer muss auf Abruf der Auftraggeberin die Leistungen der jeweiligen Ausstattungsstufe erbringen. Der Auftragnehmer ist für die sichere und dauerhafte Befestigung - u. a. von Displays, Halterungen und weiteren Komponenten - verantwortlich. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ihr die Bausubstanz in den Sitzungssälen nicht abschließend bekannt ist. Der Auftragnehmer muss im Rahmen einer Standortbegehung prüfen, ob für die Befestigung der Komponenten Eingriffe in die Wandkonstruktion erforderlich sind und diese - falls erforderlich und nach Abruf der Auftraggeberin - vornehmen. Die Auftraggeberin stellt die passive Infrastruktur und den Internetzugang je Standort für das Mediennetz bereit. Die Auftraggeberin nutzt als Konferenzplattform derzeit und vorwiegend Cisco Webex. Die Auftraggeberin verfolgt eine strikte "Bring Your Own Meeting"-Strategie, um auch künftig technologisch unabhängig zu sein. Die Auftraggeberin stellt für die Einwahl/Steuerung/Verwaltung der Konferenzplattform die notwendigen Laptops sowie Dockingstations zum Anschließen der neuen Medientechnik bereit. Die vom Auftragnehmer bereitzustellende Hard- und Software muss plattformunabhängig funktionieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 37 Zuschläge für Installationsdienste (Deutschland).
29.650 €9,8 Mio. €
Median der Zuschlaege
431.254 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
215.294 € bis 990.056 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
Grundlage: 102 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
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Marktkontext
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
jetzt offen im Bereich Installationsdienste
514
Median der offenen Bekanntmachungen
885.740 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Installationsdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
94
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
8%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
84
Auf Grundlage von 102 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,0
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
48%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
2%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
0%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
Oder folgen Sie nur dem CPV-Code, Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten: eine E-Mail, wenn neue Ausschreibungen darunter erscheinen, ohne Konto.