Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte - Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern
Auftraggeber: Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Büro- & EDV-Geräte (30121000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-fotokopiergerate-und-thermokopiergerate-rahmenvereinbarung-uber-die-bereitstellung-von-arbeitsplatz-und-2570b75d93
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/117385-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
Anmelden
Vergeben
Veröffentlicht
01
Beschreibung
Bekanntmachung der Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern. Der ausgeschriebene Auftrag ist ein Mietvertrag im Sinne von § 535 BGB, denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung liegt auf der mietweisen Überlassung der Drucksysteme (Arbeitsplatz- und Flurdrucker). Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 215 Drucksysteme bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 1075 Drucksystemen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung am 30.01.2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. Die Auftraggeberin ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
Vor dem Angebot lesen
Zuschlagsdatum:
Zuschlag am 19. Januar 2026
Leistung und Kriterien:
Die Beschreibung wurde erweitert. Vor dem Angebot erneut lesen.
Folgen Sie dieser Ausschreibung, und wir mailen Ihnen jede Änderung sofort.
Konto erstellen