Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Forschungsdienste - Wissenschaftliche Auswertung der Föerderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V
Auftraggeber: Bundesministerium für Gesundheit
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 1.500.000 €
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Forschung & Entwicklung (73110000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-forschungsdienste-wissenschaftliche-auswertung-der-foerderung-aus-dem-innovationsfonds-gemass-92a-abs-edfa3e1053
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/62956-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in den §§ 92a und 92b SGB V den Innovationsfonds gesetzlich verankert. Mit dem Innovationsfonds wurde die Möglichkeit dafür geschaffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue und innovative Versorgungsformen und Vorhaben der Versorgungsforschung fördern kann, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und das Potenzial haben, dauerhaft in die GKV-Regelversor-gung aufgenommen zu werden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz - DigiG) 2024 wurde der Innovationsfonds verstetigt und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den gesetzlichen Auftrag, eine wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds zu veranlassen (§ 92a Abs. 5 SGB V). Gemäß diesem Auftrag übersendet das BMG dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 2028 einen Bericht über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Dazu fördert der Innovationsfonds neue Versorgungsformen (NVF) und die patientenzentrierte Versorgungsforschung (VSF). Die Förderung der Versorgungsforschung umfasst die Evaluation von Richtlinien des G-BA, medizinische Leitlinien sowie Meldesysteme zur Förderung der Patientensicherheit. Dafür stehen jedes Jahr 200 Millionen Euro zur Verfügung, davon 160 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 40 Millionen Euro für die Förderung von Versorgungsforschung, wovon mindesten 5 Millionen Euro für die Förderung der Entwicklung und Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien vorgesehen sind, für die ein besonderer Bedarf besteht. Auf die §§ 92a, b SGB V sowie auf die Begründungstexte zu den gesetzlichen Vorschriften und deren Änderungen mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG 2020), dem Digital-Gesetz (DigiG 2024) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG 2024) wird verwiesen. Die weiteren Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption, Entwicklung und Durchführung der wissen-schaftlichen Auswertung (Evaluation) der Förderungen von neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschung aus dem Innovationsfonds nach § 92a Abs. 5 SGB V, die das Bun-desministerium für Gesundheit zu veranlassen hat. Die Ergebnisse sind in Berichtsform vorzulegen, zudem ist auch ein Zwischenbericht zu erstellen. Im Rahmen der Evaluation sind auch die Durchführung von geeigneten Befragungsformaten mit Expertinnen und Ex-perten sowie mit Adressaten von Transferempfehlungen und Vertreterinnen und Vertre-tern aus der Versorgungspraxis und die Präsentation von Zwischen- und Endergebnissen Gegenstand des Auftrags. Die Evaluation muss zusammenfassend Aussagen darüber treffen, inwiefern das Gesamtkonstrukt Innovationsfonds mit Blick auf das Ziel der Weiterentwick-lung der Versorgung erfolgreich ist. Vor dem Hintergrund der vertieften Analyse müssen darauf aufbauend Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Innovationsfonds erarbeitet werden. Die Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
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Geschätzter Wert:
Festgelegt auf 1.500.000 €
Leistung und Kriterien:
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