Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Landkreis Hameln-Pyrmont: Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Landkreises Hameln-Pyrmont
VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Landkreis Hameln-Pyrmont: Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Landkreises Hameln-Pyrmont
Auftraggeber: Landkreis Hameln-Pyrmont
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Post- & Telekommunikationsdienste (64210000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-fernsprech-und-datenubertragungsdienste-landkreis-hameln-pyrmont-pachtweise-uberlassung-und-betrieb-ei-883e67736b
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/451397-2026
Wir mailen Ihnen, wenn sich die Frist ändert oder eine Berichtigung erscheint. Kostenlos.
Anmelden
01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Der Landkreis Hameln-Pyrmont vergibt als Konzessionsgeber eine Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, KonzVgV) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Landkreises. Der Konzessionsnehmer, ein TK-Unternehmen, muss die passive Infrastruktur mit aktiven Netzkomponenten ausstatten, sie während der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten betreiben und warten und eine flächendeckende, zuverlässige Breitbandversorgung zu marktüblichen Preisen bei offenem Zugang sicherstellen. Die förderrechtliche Mindestbetriebsdauer beträgt volle sieben Jahre nach Gesamtfertigstellung. Das Vorhaben wird durch Fördermittel nach der Richtlinie zur Unterstützung des Gigabitausbaus gefördert; § 149 Nr. 8 GWB wird genannt.
02
Beschreibung
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Landkreises Hameln-Pyrmont ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Der Landkreis Hameln-Pyrmont (nachfolgend: "Konzessionsgeber") beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen (im Folgenden: "Konzessionsnehmer" oder "Bieter") vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen" (RL Graue Flecken NI)" beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMXX7/documents heruntergeladen werden können.
Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Grundlage: 328 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
04
Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
Vor dem Angebot lesen
Leistung und Kriterien:
Die Beschreibung wurde erweitert. Vor dem Angebot erneut lesen.
Folgen Sie dieser Ausschreibung, und wir mailen Ihnen jede Änderung sofort.
Konto erstellen
33 neue Bekanntmachungen für Post- & Telekommunikationsdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
Erhalten Sie eine E-Mail, wenn neue erscheinen. Kostenlos.