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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 2 Tagen Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Hochschulstadt Idstein sowie der Gemeinde Waldems im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Offen Deutschland Darmstadt Post- & Telekommunikationsdienste

Auftraggeber Hochschulstadt Idstein; Gemeinde Waldems

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Veröffentlicht

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Hochschulstadt Idstein und die Gemeinde Waldems beabsichtigen, gemeinsam mit Idstein als federführender Koordinierungsstelle, Konzessionsverträge mit Telekommunikationsunternehmen über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten der beiden Kommunen abzuschließen. Fördermittel wurden im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nummer 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes bewilligt, ergänzt durch eine Kofinanzierung nach der Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung in Hessen. Gefördert werden grundsätzlich die Investitionskosten, ermittelt aus dem Barwert aller Erlöse über mindestens sieben Jahre und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus; Betriebskosten werden nicht gefördert.

Beschreibung

Die Hochschulstadt Idstein und die Gemeinde Waldems (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Konzessionsgeber haben dazu jeweils im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und jeweils Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die beiden vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung zusammengeschlossen. Federführend ist die Hochschulstadt Idstein, welche als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im jeweiligen Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) je Los können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile der Konzessionsgeber haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMDA2/documents heruntergeladen werden können. Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines oder beide (Einzel-)Lose zu bewerben. In dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMDA2/documents) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 249 Zuschläge für Post- & Telekommunikationsdienste (Deutschland).

Median der Zuschlaege
1,1 Mio. €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
404.552 € bis 3,9 Mio. €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Hochschulstadt Idstein; Gemeinde Waldems

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
2
Zuschlag
1
insgesamt vergeben
648.161 €

Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, Post- & Telekommunikationsdienste - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Telekom Deutschland GmbH 83 303,7 Mio. € Okt 2026
GlasfaserPlus GmbH 70 548,4 Mio. € Sep 2026
Deutsche Post AG 32 4,3 Mio. € Okt 2026
Deutsche Post InHaus Services GmbH 29 3,4 Mio. € Sep 2026
Deutsche Post InHaus Services GmbH; Deutsche Post AG 11 3,5 Mio. € Aug 2026

Grundlage: 478 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

Marktkontext

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

jetzt offen im Bereich Post- & Telekommunikationsdienste
1.185
Median der offenen Bekanntmachungen
1,4 Mio. €

Wer in diesem Markt gewinnt

Mäßig konzentriert

Deutschland · Post- & Telekommunikationsdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
191
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
39%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
362

Auf Grundlage von 478 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
29%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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