Deutschland - Fernmeldedienste - Gigabitausbau im Landkreis Südliche Weinstraße
Auftraggeber: Landkreis Südliche Weinstraße
Land: Deutschland
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Post- & Telekommunikationsdienste (64200000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-fernmeldedienste-gigabitausbau-im-landkreis-sudliche-weinstrasse-5f44f84a87
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/452761-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Der Landkreis Südliche Weinstraße vergibt den Gigabitausbau für rund 7013 unterversorgte Adresspunkte, aufgeteilt in 5 Lose: Los 1 mit 1878 Adressen, Los 2 mit 622, Los 3 mit 2296, Los 4 mit 455 und Los 5 mit 1762. Die Maßnahme wird durch Investitionsbeihilfen nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 30.04.2024 gefördert, für die 5 Förderbescheide vorliegen. Alle Teilnehmer erhalten mindestens 1 Gbit/s symmetrisch. Kein geschätzter Wert, keine Frist und kein Verfahrenstyp angegeben; Bewerbung auf ein oder mehrere Lose möglich.
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Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 zu erschließen. Der Landkreis Südliche Weinstraße hat hierzu 5 Förderbescheide erhalten. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 5. Es sollen insgesamt ca. 7013 (siebentausenddreizehn) Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, eintausendachthundertachtundsiebzig (1878), Adressen in Los 1 sechshundertzweiundzwanzig (622) Adressen in Los 2, zweitausendzweihundertsechsundneunzig (2296) Adressen in Los 3 vierhundertfünfundfünfzig (455) Adressen in Los 4 und tausendsiebenhundertzweiundsechzig (1762) Adressen in Los 5. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt eintausendachthundertachtundsiebzig (1878) Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Option Böllenborn Optional sollen 109 zusätzliche Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.; Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt sechshundertzweiundzwanzig (622) Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.; Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt zweitausendzweihundertsechsundneunzig (2296) Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.; Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt vierhundertfünfundfünfzig (455) Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.; Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt tausendsiebenhundertzweiundsechzig (1762) Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
Grundlage: 322 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
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Änderungsverlauf
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