Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dolmetscherdienste - Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen in einem offenen Verfahren
Auftraggeber: Freistaat Thüringen vertreten durch das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV)
Land: Deutschland
Frist: 13 Okt 2026, 14:00 (UTC+2)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Unternehmensdienstleistungen (79540000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dolmetscherdienste-vergabe-von-video-und-audiodolmetschleistungen-in-einem-offenen-verfahren-fd3d42d9a9
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/618639-2026
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Veröffentlicht
Heute
Frist36 Tage offen
Vergebenausstehend
01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Das Land Thüringen vergibt Video- und Audiodolmetschleistungen auf Grundlage des GWB, der VgV und des Thüringer Vergabegesetzes. Der Auftragnehmer stellt qualifizierte Dolmetschende bereit, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über Internet oder Telefon Gespräche im Konsekutivdolmetschen übersetzen, um die Kommunikation mit Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu ermöglichen. Es handelt sich um die Fortführung des Landesprogramms Dolmetschen seit Mai 2019, u. a. in den Bereichen Verwaltung, Asylwesen und Integration, Gesundheit und Justiz, über das Ende der dritten Programmphase am 31.12.2026 hinaus. Der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem 01. Januar. Verfahren: offenes Verfahren.
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Beschreibung
Das Land Thüringen führt die Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) durch. Die Video- und Audiodolmetschleistungen sollen eine professionelle Kommunikation mit Menschen, die über keine oder keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügen, ermöglichen bzw. unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Auftragnehmer qualifizierte Dolmetschende bereitstellt, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon Gespräche zwischen Nutzenden und Gesprächsteilnehmenden im Wege des Konsekutivdolmetschens übersetzen.
Im Zuge der vermehrten Zuwanderung von Flüchtlingen und damit verbunden dem steigenden Anteil von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern hatte sich die Thüringer Landesregierung dazu entschlossen, mit einem Landesprogramm Dolmetschen ab Mai 2019 Dienstleistungen des „Video- und Audiodolmetschens“ zur Verfügung zu stellen. So soll die Kommunikation mit Menschen, die über keine oder nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, auf schnelle und professionelle Weise ermöglicht bzw. unterstützt werden. Dieses Landesprogramm zur Überwindung der Sprachbarrieren in vielfältigen Bereichen (u. a. in den Bereichen Verwaltung/Kommunen, Asylwesen und Integration, Gesundheit, Justiz) soll nach Ablauf seiner dritten Programmphase am 31.12.2026 weiterhin fortgeführt werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer. Die Dienstleistung wird im Rahmen eines Vertrages für die Dauer von 12 Monaten vergeben (Dienstleistungsvertrag) und ist ab dem 01. Januar 2027 geplant. Für den Auftraggeber besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Sollte sich der Vertragsbeginn durch ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren verschieben, so bleibt es bei der Dauer von 12 Monaten. Eine dadurch bedingte Verschiebung des Leistungszeitraums über 31.12.2027 hinaus steht aber ebenfalls unter Haushaltsvorbehalt. Der Auftragnehmer muss Dolmetschleistungen sowohl in visueller und auditiver Form über eine Internetverbindung als auch über Telefonie anbieten. Die Wahl des Mediums obliegt dem Nutzenden unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten. Die dafür vom Auftragnehmer gestellte Anwendung muss eine einfache und effiziente Abwicklung in allen Verfahrensschritten ermöglichen (Log-in, Sprachwahl, Terminvereinbarung, Gesprächsdurchführung, Nutzerfeedback usw.).
Kann ich bieten?
Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
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