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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Vergabebekanntmachung

Deutschland - Digitale Übertragungsgeräte - Beschaffung von 40 digitalen Handfunkgeräten und 9 digitalen Fahrzeugfunkgeräten zum Einbau in Fahrzeugen des Ordnungsamtes der Stadt Hamm

Vergeben Deutschland Arnsberg Rundfunk-, TV- & Kommunikationstechnik

Auftraggeber Ordnungsamt

51.135 € Zuschlagswert

Eckdaten

Vergeben
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Vergeben
  2. Veröffentlicht
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Zuschlag an

Selectric Digitalfunk- Systeme NRW GmbH

Zuschlagswert
51.135 €
Zuschlagsdatum

Beschreibung

Beschaffung von 40 digitalen Handsprechfunkgeräten und 9 digitalen Fahrzeugfunkgeräten zum Einbau in Fahrzeuge des Ordnungsamtes der Stadt Hamm. Das Ordnungsamt der Stadt Hamm ist für die Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung zuständig. Hierzu gehört auch die flächendeckende und sichere Kommunikation mittels Digitalfunk. Dies gilt nicht nur für die Einsatztätigkeit des Ordnungsamtes Hamm, sondern ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei Großschadenslagen und Katastrophen. Gemäß § 15a Absatz 1 Satz 1 BDBOS (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) dürfen im Digitalfunk BOS nur von der Bundesanstalt zertifizierte Endgeräte eingesetzt werden. Demgemäß hat die BDBOS lt. § 9 Abs. 6 S. 2 ZertV lediglich digitale Fahrzeugfunkgeräte der Hersteller Sepura und Motorola zertifiziert. Somit lässt auch das Land NRW ausschließlich Digitalfunk-Endgeräte der Hersteller Motorola und Sepura zur Verwendung im Digitalfunk BOS zu. Die Stadt Hamm hat das Angebot der Selectric Digitalfunk-Systeme NRW GmbH, Haferlandweg 18 in 48155 Münster angenommen und nach Ablauf der Frist der freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB den Vertrag geschlossen. Es ist beabsichtigt, insgesamt 40 HRT und 9 noch nicht (komplett) umgerüsteten Fahrzeuge mit digitalen Fahrzeugfunkgeräten (MRT) auszustatten bzw. den noch erforderlichen Endausbau vorzunehmen. Der digitale Funkverkehr stellt eine komplexe technisch zusammenhängende Kommunikationsstruktur dar. Im Einsatz muss die Kommunikation multidirektional zwischen der Leitstelle, den Fahrzeugen und Einsatzkräften am Einsatzort, zwischen den Einsatzfahrzeugen sowie den Einsatzbeteiligten untereinander erfolgen. Im Einsatzbetrieb ist die technische Funktion und Kompatibilität (Zusammenspiel der genannten Komponenten) zwingend sicherzustellen, da ansonsten der Schutz von Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm sowie erheblicher Sachwerte gefährdet ist. Darüber hinaus unterscheiden sich Funkgeräte unterschiedlicher Hersteller in der Bedienung. Auch dies stellt im Einsatzfall ein Sicherheitsrisiko mit den vorstehend genannten erheblichen Auswirkungen dar. Zur Vermeidung dieser Sicherheitsrisiken ist daher neben der technischen Kompatibilität der Geräte untereinander insbesondere die einheitliche Bedienbarkeit der Geräte für die am Einsatz beteiligten Kräfte essentiell. Dies lässt sich nur mit der Verwendung von digitalen Funkgeräten eines Herstellers sicherstellen. Der Einsatz von Geräten verschiedener Hersteller erfordert neben einer zusätzlichen Einweisung aller Einsatzkräfte von Ordnungsamt, Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hamm auch die Vorhaltung zusätzlicher technischer Infrastruktur (u.a. Leitstelle, Programmierung der Geräte, etc.). Dies würde somit auch einen immensen und letztlich nicht vertretbaren Umstellungsaufwand darstellen. Bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst der Stadt Hamm werden derzeit bereits über 600 digitale Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt. Beim Ordnungsamt der Stadt Hamm werden derzeit keine digitalen Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt. Für diese Geräte besitzt die Fa. Selectric Digitalfunk-Systeme NRW GmbH das europaweite Alleinvertriebsrecht für Deutschland. Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen soll daher die Beschaffung der zusätzlichen Handsprechfunkgeräte und Fahrzeugfunkgeräte gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i.V.m. § 14 Abs. 6 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen bei der Fa. Selectric Digitalfunk-Systeme NRW GmbH, Haferlandweg 18, 48155 Münster, erfolgen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Woche

Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 188 Zuschläge für Rundfunk-, TV- & Kommunikationstechnik (Deutschland).

Dieser Zuschlag
51.135 €
Median der Zuschlaege
369.206 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
184.261 € bis 879.271 €

Der Zuschlag ist kleiner als drei von vier früheren Zuschlägen.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Ordnungsamt

Deutschland

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Rundfunk-, TV- & Kommunikationstechnik
1.836
Median der offenen Bekanntmachungen
380.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Rundfunk-, TV- & Kommunikationstechnik

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
387
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
5%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
356

Auf Grundlage von 566 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,2
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
29%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
2%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
3%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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