VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen - 2026-005-LT
Auftraggeber: AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Gesundheits- & Sozialwesen (85110000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-krankenhausern-und-zugehorige-leistungen-2026-005-lt-5c7e089baa
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/859764-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Die Leistungen von STATAMED (kurzstationäre allgemein-medizinische Versorgung" gehen über die Regelleistung der Krankenhausbehandlung gem. § 39 SGB V hinaus. Sie sind in drei Teilbereiche untergliedert: 1) kontinuierliche Erweiterung des Gesundheitsnetzwerks mit obligater Kommunikation zwischen den Sektoren und Berufsgruppen Mit STATAMED wurde ein regionales Gesundheitsnetzwerk aufgebaut, das alle an der Versorgung Beteiligten einbezieht. Dazu gehören neben den regionalen Haus- und Fachärzten auch stationäre Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste sowie ambulante Pflegedienste. Das bestehende Gesundheitsnetzwerk gilt es, kontinuierlich zu pflegen und zu erweitern. Ziel der Kooperation, mit den am Gesundheitsnetzwerk Beteiligten, ist zum einen, die zielgerichtete Einweisung/Zuweisung in das STATAMED-Krankenhaus unter Berücksichtigung des Wahlrechts der Patienten, um möglichst alle geeigneten Versicherten der AOKN dort versorgen zu können. Gleichzeitig soll die Aufnahme nicht geeigneter Versicherter mit höherem Versorgungsbedarf ausgeschlossen werden, um anschließend ggf. erforderliche Verlegungen in andere Krankenhäuser zu vermeiden. 2) Interdisziplinäre und sektorenübergreifende Behandlungsplanung und Koordination Vor der stationären Aufnahme des Versicherten der AOKN erfolgt ein strukturiertes Einweisungsgespräch zwischen dem einweisenden Arzt und dem leitenden STATAMED-Arzt, um das Behandlungsziel und den Behandlungsplan gemeinsam festzulegen und einen nahtlosen Behandlungsübergang zu ermöglichen. Bezugspersonen und Angehörige der Versicherten werden, mit Zustimmung des Versicherten, ebenfalls in die Behandlungsplanungen einbezogen. Eine Zuweisung im Notfall ist nicht möglich, da STATAMED nicht an der Notfallversorgung teilnimmt. Im Falle der Einbindung weiterer Fachärzte obliegt dem leitenden STATAMED-Arzt die Koordination der ärztlichen bzw. diagnostischen Leistungen sowie die Einbeziehung in Fallkonferenzen. 3) Einsatz von „Flying Nurses“ zur 4-wöchigen Nachsorge in der Häuslichkeit und in umliegenden Pflegeeinrichtungen In STATAMED wird ein ärztlich geleitetes ambulantes Unterstützungsangebot „Flying Nurses“ vorgehalten. Die hier eingesetzten Pflegekräfte unterstützen bei Bedarf den einweisenden Arzt und den leitenden STATAMED-Arzt telemedizinisch in der Häuslichkeit bzw. im Pflegeheim des Patienten. Sie führen nach Aufklärung und Zustimmung des Versicherten die Einschreibung in den Vertrag nach § 140a SGB V durch und stellen durch die Umsetzung von Delegationsleistungen die poststationäre Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen und in der Häuslichkeit der Versicherten sicher. Sie stehen mit dem leitenden STATAMED-Arzt in Verbindung. Dabei ist die „Flying Nurse“ weder als Konkurrenz zu den nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NäPa), noch zu den ambulant tätigen Ärzten, noch zu ambulanten Pflegediensten zu verstehen. Sofern nach der Entlassung aus STATAMED die Anschlussversorgung durch eine NäPa/VERAH des behandelnden Arztes möglich ist bzw. ein bereits vorhandener ambulanter Pflegedienst die erforderlichen Leistungen übernehmen kann, begrenzt sich die Leistung der „Flying Nurse“ auf die Kommunikation und Informationsweitergabe im Übergang von stationärer Behandlung in die Häuslichkeit.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
37 neue Bekanntmachungen für Gesundheits- & Sozialwesen in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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