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Deutschland - Dienstleistungen von Ingenieurbüros - Gemeinde Strullendorf: Erweiterung Grundschule Amlingstadt

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Die Gemeinde Strullendorf hat einen Vertrag für die Fachplanung Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) für die Erweiterung der Grundschule in Amlingstadt vergeben. Der Erweiterungsneubau schafft Räume für den Kooperativen Ganztag für bis zu 75 Kinder und umfasst einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach, den Anschluss an das zweigeschossige Bestandsgebäude und die Wiederherstellung der Freianlagen. Die Planungsleistungen nach HOAI 2021 umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise beauftragt, vorerst die Leistungsphasen 1 bis 4, sowie Besondere Leistungen wie einen Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens werden auf ca. 3,45 Mio. € brutto geschätzt. Der Vertrag ging an das Ingenieurbüro Wohlfromm für 88.166 €, mit Vergabedatum 2026-03-16.

Beschreibung

Die Gemeinde Strullendorf plant die Erweiterung der Grundschule in Amlingstadt. Der geplante Erweiterungsneubau dient der Schaffung von Räumen für den Kooperativen Ganztag für bis zu 75 Kinder. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach, den baulichen und technischen Anschluss an das zweigeschossige Bestandsgebäude und die Wiederherstellung der Freianlagen als einfache Spiel- und Aufenthaltsfläche. Es wurden bereits Planungsleistungen der Leistungsphasen LPH 1-3 (Architektonische Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) nach HOAI Objektplanung Gebäude erbracht. Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Freianlagen erbracht wurden noch nicht erbracht. Die Gesamtkosten nach DIN 276 werden auf ca. 3,45 Mio. € brutto geschätzt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln nach FAZR gefördert. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen (Maßnahmenbeschreibung + Anlage 01 Präambel) entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS für die Anlagengruppen 1, 2, 3 inkl. 8 (Fachplanungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff.): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, -vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen, - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung. Besondere Leistungen:-Bestandaufnahme der vorhandenen Anlagen und Anlagenteile (nach HOAI Anl. 15), vorbereitend zu LPH 1-2 (Stundenkontingent, Vorgabe AG: ca. 20,0 h). - Überflutungsnachweis gem. DIN 1986-100 (LPH 4 Genehmigungsplanung / Entwässerungsplanung).-Beraten des Auftraggebers sowie Mitwirken und Zuarbeit bei derErstellung des Verwendungsnachweises (nach FAZR / Stufe 4).Im Rahmen des geplantenLow-Tech-Ansatzes wird davon ausgegangen, dass die Steuerungsfunktionen der technischen Anlagen (H/L/S-Anlagen ALG 1-3) in Form einfacher, dezentraler Regeltechnik direkt in die jeweiligen Anlagengruppen integriert werden, sodass auf eine separate Ausweisung der ALG 8 verzichtet werden könnte. Allgemeine Hinweise: Das Raum- und Funktionsprogramm liegt vor und ist mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt. Der Förderantrag ist gegenwärtig in Bearbeitung und wird vom AG selbst gestellt. Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayerische Ferien). Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Woche

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