Deutschland - Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaates Thüringen
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaates Thüringen
Auftraggeber: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Unterstützende Transportdienste (63523000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-hafenspediteuren-und-anderen-spediteuren-vergabe-einer-rahmenvereinbarung-fur-spedi-626e2eb097
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/313196-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV je Los eine Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaats Thüringen zu vergeben. Es werden 23 Gebietslose entsprechend der Amtsgerichtsbezirke gebildet: Los 1: Altenburg Los 2: Apolda Los 3: Arnstadt Los 4: Bad Salzungen Los 5: Eisenach Los 6: Erfurt Los 7: Gera Los 8: Gotha Los 9: Greiz Los 10: Heiligenstadt Los 11: Hildburghausen Los 12: Jena Los 13: Meiningen Los 14: Mühlhausen Los 15: Nordhausen Los 16: Pößneck Los 17: Rudolstadt Los 18: Sömmerda Los 19: Sondershausen Los 20: Sonneberg Los 21: Stadtroda Los 22: Suhl Los 23: Weimar Die Rahmenvereinbarungen werden je Los abgeschlossen und beginnen am 01.07.2026 mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten. Die Rahmenvereinbarungen verlängern sich bis zu drei Mal um jeweils 12 Monate (insgesamt maximal 48 Monate), soweit nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen können unabhängig voneinander, losweise verlängert werden. Innerhalb der Vertragslaufzeit werden die Einzelräumungsaufträge nur mit dem Rahmenvertragspartner durchgeführt.
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Altenburg zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 390 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Apolda zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 108 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Arnstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 312 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Bad Salzungen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 162 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 330 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Erfurt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 1.524 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Gera zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 1.038 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Gotha zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 696 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Greiz zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Heiligenstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Hildburghausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 96 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Jena zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 372 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Meiningen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 210 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Mühlhausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 186 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Nordhausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 390 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 120 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 192 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Sondershausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 150 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Sonneberg zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 120 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Stadtroda zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 174 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Suhl zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 162 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.; Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Weimar zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 288 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
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