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Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros - Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn

Vergeben Vergabebekanntmachung

Eckdaten

Zuschlagsempfänger
Hahn Architekten
Zuschlagswert
227.079 €
Auftraggeber
Gemeinde Eppelborn
Ort
Deutschland Saarland
Verfahren
Offenes Verfahren Jeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl. Ganzer Eintrag Oberhalb des EU-Schwellenwerts Ein Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss. Ganzer Eintrag
CPV-Code Das EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung. Ganzer Eintrag
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Originalsprache
Deutsch
Quelle
über TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), geprüft vor 4 Wochen
Bekanntmachungsnummer
588227-2026
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  2. Vergeben ausstehend

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Gemeinde Eppelborn hat einen Vertrag für Objektplanungsleistungen zur Sanierung und zum Umbau der Borrwieshalle in Dirmingen vergeben. Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Dachtragwerks, neue Fenster mit Rauchableitung, den notwendigen Treppenraum mit RWA, den Rückbau und die Ergänzung der Toilettenanlage, einen neuen Fluchtweg sowie die Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO. Die Vergabe erfolgt leistungsstufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3, weitere Leistungsstufen sind optional. Den Auftrag erhielt Hahn Architekten mit einem Auftragswert von EUR 227,079.38. Eine Kofinanzierung ist über das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten mit bis zu 75 Prozent Förderquote oder alternativ über das Programm ELER möglich.

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen . Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). Vergeben werden sollte die Objektplanung gemäß § 34 HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leisungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung belaufen sich auf 1.217.650,00 € (netto). Dies bezieht sich auf den o.b. Stufe 1 (Grundstufe) der in jedem Fall notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Wie oben beschrieben, soll optional die Lösung angeboten werden, die die Maßnahmen des o.b. Stufe 2 umfasst. Die anrechenbaren Kosten für die Umsetzung von Stufe 1 (Grundstufe)+Stufe 2 belaufen sich auf 1.589.575,00 € (netto). Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Planung der technischen Anlagen und die Tragwerksplanung. Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 4 Wochen

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