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Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros - Neubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI

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Die Stadt Roding hat eine Leistung vergeben: die Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI, für den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens in Neubäu. Die Kosten werden auf rund 1,65 Mio. € brutto für die Kinderkrippe (KG 300+400, Stand Dezember 2024) und rund 1,52 Mio. € brutto für den Kindergarten (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Auftragnehmer ist Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB. Das Award-Datum ist der 31. Juli 2026. Die beiden Gebäude sollen in zwei zeitversetzten Bauabschnitten entstehen; alternative Lösungen sind ausdrücklich zugelassen.

Beschreibung

Die Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufen- und bauabschnittsweise) zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Die Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Durch die Konzentration beider Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort sollen betriebliche und infrastrukturelle Synergien genutzt und langfristig wirtschaftliche Strukturen geschaffen werden. Der Neubau der Kinderkrippe ist unmittelbar neben dem bestehenden Kindergarten vorgesehen. Die vorliegende Variantenstudie enthält erste funktionale Überlegungen, darunter Gruppen-, Ruhe- und Nebenräume, Sanitärbereiche, Personal- und Technikflächen sowie Freianlagen. Die beigefügten Pläne und Kostenschätzungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen oder planerisch festgelegten Vorgaben dar; alternative technische, funktionale oder gestalterische Lösungen im Einklang mit den Anforderungen der Stadt sind ausdrücklich zugelassen. Während der Planung ist zu prüfen, ob für das bestehende Kindergartengebäude eine Sanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auf Grundlage dieser Bewertung soll die wirtschaftlich sinnvollste Variante umgesetzt werden. Die Planung der beiden Gebäude soll zeitgleich erfolgen. Allerdings sollen die Gebäude in zwei zeitversetzten Bauabschnitten errichtet werden. Es ist zudem zu beachten, dass die Umsetzung im laufenden Betrieb erfolgen wird. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Juli 2026 erfolgt. Für den ersten Bauabschnitt, den Neubau der Kinderkrippe, ist vorgesehen, die Ausschreibung im Herbst 2027 durchzuführen, den Baubeginn Anfang 2028 zu starten und die Fertigstellung im Sommer 2029 zu erreichen. Der zweite Bauabschnitt, die Sanierung des bestehenden Kindergartens, soll mit einer Ausschreibung Anfang 2029, einem Baubeginn im Sommer 2029 und einer Fertigstellung im Sommer 2030 umgesetzt werden. Diese Terminplanung basiert auf der Sanierungsvariante. Sollte die Variantenuntersuchung jedoch ergeben, dass ein Ersatzneubau des Kindergartens wirtschaftlicher ist, kann es sein, dass die Fertigstellung der Maßnahmen zeitgleich erfolgt. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufen- und bauabschnittsweise) zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufen- und bauabschnittsweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen, optionaler Objekte bzw. weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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