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Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros - Erschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung

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Beschreibung

Gemeinde Henstedt-­Ulzburg, Erschließung B­-Plan 123 Gewerbegebiet westlich Große Heidekoppel, 2. Änderung ­- Generalplanerleistungen­ - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI stufenweise Beauftragung, Besondere Leistungen Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant die Erschließung des Bebauungsplanes B 123 „Gewerbegebiet westlich Große Heidekoppel“, 2. Änderung umzusetzen. Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 123, 2. Änderung sind Bestandteil des Gewerbegebietes Ulzburg. Die Fläche grenzt im Süden an den Heideweg, im Osten an die Flächen der B-Pläne Nr. 76 und 83, im Norden an die Fläche des B-Plans 123, 1. Änderung und im Westen an die Flächen des B-Plan 146. Die Flächen werden derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Mit den Ausweisungen des Bebauungsplans wurden die Voraussetzungen für die Erschließung und gewerbliche Bebauung der Flächen geschaffen. Die Ableitung zur Rückhaltung und Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über die Ableitung in das vorhandene Regenrückhaltebecken “Siebenstücken“ nördlich des Autobahnzubringers. Vorgesehen ist, das Niederschlagswasser von den Bau- und Verkehrsflächen über neu herzustellende RW-Kanäle mit Durchmessern DN 500 bis DN 1400 abzuleiten. Die neu herzustellenden RW-Kanäle werden innerhalb der geplanten Erschließungsstraße und Wege verlegt. Von der Kehre der nördlichen Stichstraße erfolgt die Verlegung der RW-Leitung im Bereich des Radweges parallel zu dem an der westlichen Seite verlaufenden Knick in nördliche Richtung bis kurz vor den Autobahnzubringer (L326). Hier erfolgt der Anschluss an den vorhandenen RW-Kanal, der in Zusammenhang mit der Erschließung des B-Plan 146 im Bereich der Wanderwegtrasse entlang des Autobahnzubringers hergestellt worden ist. Eine örtliche Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers ist infolge der schlechten Versickerungseignung der anstehenden Bodenverhältnisse nicht vorgesehen. Die Ableitung des Schmutzwassers ist mit Freigefälleleitungen DA 200 mit Anschlüssen an die vorhandenen Schmutzwasserleitungen in der Lise-Meitner-Straße im westlichen- und östlichen Bereich vorgesehen. Die ausreichende hydraulische Dimensionierung der vorgesehenen Regen- und Schmutzwasserkanalisation ist im Rahmen der Planungsleistung zu überprüfen und nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Konzept zur Abfangung der bestehenden Felddrainagen, die im Rahmen der Erschließungsmaßnahme unterbrochen werden zu erstellen. Die Erschließungsstraße und der neu herzustellende Radweg mit Anschluss im Süden an den Heideweg und im Nordosten an die Straßenkreuzung Heidekoppel/ L 326 (Autobahnzubringer) ist in Asphaltbauweise vorgesehen. Für die Herstellung der Öffentlichen Beleuchtung ist im Rahmen der Planungen eine lichtpunkttechnische Berechnung zu erstellen. Es soll die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung bearbeitet werden. Die weiteren Besonderen Leistungen sind im Detail den Unterlagen zu entnehmen. Im Planungsprozess werden Termine für Projektvorstellungen in den Ausschüssen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erforderlich. Hierzu sind PowerPoint Präsentationen vorzubereiten und in den Ausschusssitzungen vorzutragen

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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    • Geschätzter Wert: Festgelegt auf 410.351 €
    • Zuschlagsdatum: Zuschlag am 13. März 2026
    • Leistung und Kriterien: Die Beschreibung wurde erweitert. Vor dem Angebot erneut lesen.
    • Geschätzter Wert: Festgelegt auf 410.351 €

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