Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros - Blindeninstitutsstiftung Würzburg - Neubau einer Wohn- und Förderstätte in Veitshöchheim - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros - Blindeninstitutsstiftung Würzburg - Neubau einer Wohn- und Förderstätte in Veitshöchheim - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Auftraggeber: Blindeninstitutsstiftung Würzburg
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71200000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-architekturburos-blindeninstitutsstiftung-wurzburg-neubau-einer-wohn-und-forders-b85fe96afe
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/466041-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg vergibt Architektenleistungen für den Neubau einer Wohn- und Förderstätte für bis zu 24 blinde, sehbehinderte und mehrfach behinderte Erwachsene in Veitshöchheim. Gegenstand sind die Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Objektplanung Freianlagen. Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen, der Zuschlag erfolgt jedoch nur an ein gemeinsames Angebot. Vorläufige Baukosten: ca. 11,25 Mio. Euro netto (KG 300-500 nach DIN 276). Leistungen nach HOAI 2021, Leistungsphasen 3 bis 9 vollständig sowie Restleistungen der Phasen 1 und 2, stufenweise beauftragt, zunächst Stufen 1 und 2. Zulässig: ein Büro für beide Bereiche, ein Büro mit Nachunternehmer für Freianlagen oder eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner.
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Beschreibung
Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg plant den Neubau einer Wohn- und Förderstätte für bis zu 24 blinde / sehbehinderte und mehrfach behinderte Erwachsene auf dem Gelände BfW in Veitshöchheim. ● Ein Lageplan mit grundsätzlicher Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück sowie erste Grundrissüberlegungen zum Gebäude liegen vor. Ein Freiflächengestaltungsplan liegt ebenfalls vor. Der AG geht davon aus, dass mit den vorliegenden Unterlagen bereits Teilleistungen der LPH 1 + 2 erbracht sind. ● Die vorläufigen Baukosten (KG 300-500) nach DIN 276 werden mit ca. 11,25 Mio. € netto angenommen. ● Eine Beschreibung im Detail kann den der Maßnahmenbeschreibung als Anlage 01 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2.
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen. Die Vergabe erfolgt jedoch im Rahmen dieses gegenständlichen VgV-Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen | Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind: ein Architekturbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt / ein Architekturbüro mit einem Nachunternehmer für die Freianlagenplanung / eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich) ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume ●●● Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Freianlagen ●●● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) | Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI (außer Wertung im VgV) ●●● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ●●● Der Auftraggeber beabsichtigt, für das Bauvorhaben eine projektbezogene Bauexzedentenversicherung abzuschließen. An den Kosten der Versicherung haben sich die mit der Planung beauftragten wesentlichen Planungsbeteiligten zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere die Objektplanung (einschließlich Freianlagen), die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung (HLS und ELT). Die Kostenverteilung erfolgt nach einem vom Auftraggeber festgelegten honoraranteiligen Verteilungsschlüssel und wird den Auftragnehmern vor Versicherungsabschluss mitgeteilt. ●●● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2. ●●● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Grundlage: 7447 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
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Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
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