Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - Vergabe Objekt- u. Fachplanungsleistungen Umbau u. Sanierung Kindergarten Rappelkiste Nordheim
VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - Vergabe Objekt- u. Fachplanungsleistungen Umbau u. Sanierung Kindergarten Rappelkiste Nordheim
Auftraggeber: Gemeinde Nordheim
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71221000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-architekturburos-bei-gebauden-vergabe-objekt-u-fachplanungsleistungen-umbau-u-sa-ceba4e2300
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/218471-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für die Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes des Kindergartens Rappelkiste Nordheim-Nordhausen
Die Gemeinde Nordheim beabsichtigt für den Kindergarten „Rappelkiste“ in der Heuchelbergstr. 22 in 74226 Nordheim-Nordhausen die Durchführung der Sanierung und den sanierungsbedingten Umbau des Bestandsgebäudes am Standort. Die Realisierung von Erweiterungsbauten ist nicht vorgesehen. Der Kindergarten umfasst 3 Kindergruppen im Alter von 3-6 Jahren bzw. in einer Kindergruppe von 1-3 Jahren. Um Fördermittel beantragen zu können, wurden bereits erste Planungsleistungen der Objektplanung als auch der einzelnen Fachplanungsleistungen beauftragt, soweit die geschätzten Honorarkosten unterhalb der europaweiten EU-Schwellenwerte liegen. Beabsichtigt ist eine umfassende - auch energetische - Sanierung des Bestandsgebäudes ohne zusätzlichen Anbau. Die bereits erbrachten Planungsleistungen werden den geeigneten Bietern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für die LPH 4. Zwischen der Gemeinde Nordheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Fördermittel beim Land Baden-Württemberg beantragt. Die entsprechenden Fördervorgaben sind vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten. Die Planungsleistungen vorab sind mit dem bestehenden Förderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes Baden-Württemberg abgedeckt. Für die Bauleistungen wurde das Projekt zum neu ausgeschriebenen Programm „Soziale Integration im Quartier“ angemeldet. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung stehen dem Auftraggeber maximal 1.980.000 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.; Die Gemeinde Nordheim beabsichtigt für den Kindergarten „Rappelkiste“ in der Heuchelbergstr. 22 in 74226 Nordheim-Nordhausen die Durchführung der Sanierung und den sanierungsbedingten Umbau des Bestandsgebäudes am Standort. Die Realisierung von Erweiterungsbauten ist nicht vorgesehen. Der Kindergarten umfasst 3 Kindergruppen im Alter von 3-6 Jahren bzw. in einer Kindergruppe von 1-3 Jahren. Um Fördermittel beantragen zu können, wurden bereits erste Planungsleistungen der Objektplanung als auch der einzelnen Fachplanungsleistungen beauftragt, soweit die geschätzten Honorarkosten unterhalb der europaweiten EU-Schwellenwerte liegen. Beabsichtigt ist eine umfassende - auch energetische - Sanierung des Bestandsgebäudes ohne zusätzlichen Anbau. Die bereits erbrachten Planungsleistungen werden den geeigneten Bietern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk ab LPh 4 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für die LPH 4. Zwischen der Gemeinde Nordheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Fördermittel beim Land Baden-Württemberg beantragt. Die entsprechenden Fördervorgaben sind vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten. Die Planungsleistungen vorab sind mit dem bestehenden Förderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes Baden-Württemberg abgedeckt. Für die Bauleistungen wurde das Projekt zum neu ausgeschriebenen Programm „Soziale Integration im Quartier“ angemeldet. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung stehen dem Auftraggeber maximal 1.980.000 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.; Die Gemeinde Nordheim beabsichtigt für den Kindergarten „Rappelkiste“ in der Heuchelbergstr. 22 in 74226 Nordheim-Nordhausen die Durchführung der Sanierung und den sanierungsbedingten Umbau des Bestandsgebäudes am Standort. Die Realisierung von Erweiterungsbauten ist nicht vorgesehen. Der Kindergarten umfasst 3 Kindergruppen im Alter von 3-6 Jahren bzw. in einer Kindergruppe von 1-3 Jahren. Um Fördermittel beantragen zu können, wurden bereits erste Planungsleistungen der Objektplanung als auch der einzelnen Fachplanungsleistungen beauftragt, soweit die geschätzten Honorarkosten unterhalb der europaweiten EU-Schwellenwerte liegen. Beabsichtigt ist eine umfassende - auch energetische - Sanierung des Bestandsgebäudes ohne zusätzlichen Anbau. Die bereits erbrachten Planungsleistungen werden den geeigneten Bietern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 2 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für die LPH 2-4. Zwischen der Gemeinde Nordheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Fördermittel beim Land Baden-Württemberg beantragt. Die entsprechenden Fördervorgaben sind vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten. Die Planungsleistungen vorab sind mit dem bestehenden Förderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes Baden-Württemberg abgedeckt. Für die Bauleistungen wurde das Projekt zum neu ausgeschriebenen Programm „Soziale Integration im Quartier“ angemeldet. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung stehen dem Auftraggeber maximal 1.980.000 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.; Die Gemeinde Nordheim beabsichtigt für den Kindergarten „Rappelkiste“ in der Heuchelbergstr. 22 in 74226 Nordheim-Nordhausen die Durchführung der Sanierung und den sanierungsbedingten Umbau des Bestandsgebäudes am Standort. Die Realisierung von Erweiterungsbauten ist nicht vorgesehen. Der Kindergarten umfasst 3 Kindergruppen im Alter von 3-6 Jahren bzw. in einer Kindergruppe von 1-3 Jahren. Um Fördermittel beantragen zu können, wurden bereits erste Planungsleistungen der Objektplanung als auch der einzelnen Fachplanungsleistungen beauftragt, soweit die geschätzten Honorarkosten unterhalb der europaweiten EU-Schwellenwerte liegen. Beabsichtigt ist eine umfassende - auch energetische - Sanierung des Bestandsgebäudes ohne zusätzlichen Anbau. Die bereits erbrachten Planungsleistungen werden den geeigneten Bietern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 2 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für die LPH 2-4. Zwischen der Gemeinde Nordheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Fördermittel beim Land Baden-Württemberg beantragt. Die entsprechenden Fördervorgaben sind vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten. Die Planungsleistungen vorab sind mit dem bestehenden Förderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes Baden-Württemberg abgedeckt. Für die Bauleistungen wurde das Projekt zum neu ausgeschriebenen Programm „Soziale Integration im Quartier“ angemeldet. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung stehen dem Auftraggeber maximal 1.980.000 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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