Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - TNW_PS_Würzburger Straßenbahn GmbH - Erweiterung der Straßenbahn in die Stadtbezirke Frauenland und Hubland in Würzburg
VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - TNW_PS_Würzburger Straßenbahn GmbH - Erweiterung der Straßenbahn in die Stadtbezirke Frauenland und Hubland in Würzburg
Auftraggeber: Würzburger Straßenbahn GmbH
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-tnw-ps-wurzburger-s-c4fcfbb8c9
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/35217-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Wuerzburger Strassenbahn GmbH, eine Tochter der zur Stadt Wuerzburg gehoerigen WVV, vergibt Projektsteuerungsleistungen fuer die Erweiterung des Strassenbahnnetzes in die Stadtbezirke Frauenland und Hubland in Wuerzburg. Geplant ist der Neubau einer zweigleisigen Strassenbahnlinie mit etwa 5.500 Metern Laenge, einschliesslich Fahrleitungen, Haltestellen, Signalanlagen und Gleichrichterwerken sowie erforderlichen UmbaumaSSnahmen an betroffenen Strassen. Die Planunterlagen des Planfeststellungsverfahrens sind auf der Homepage der Regierung von Unterfranken und ueber das WVV-Downloadportal abrufbar. Der genaue Umfang der Projektsteuerungsleistungen ist in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
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Beschreibung
Die Würzburger Straßenbahn GmbH möchte das bestehende Straßenbahnnetz erweitern und den bestehenden Stadtteil Frauenland, die bestehenden Universitätseinrichtungen "Am Hubland" sowie den neuen Stadtteil Hubland mit seinen neuen Universitätseinrichtungen erschließen. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnlinie mit den dazu gehörigen Fahrleitungen und sonstigen betrieblichen Einrichtungen (Haltestellen, Signalanlagen, Gleichrichterwerke) sowie den erforderlichen Umbaumaßnahmen an den betroffenen Straßen. Die Gesamtlänge der Strecken-Erweiterung misst ca. 5.500 m. Details hierzu sind den Plan-Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens zu entnehmen. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Regierung von Unterfranken unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177668/leistung/leistung_28551/index.html eingestellt. Die Unterlagen können auch über https://wolke.wvv.de/public/download-shares/SGqDqUjS1fDBrnk5RBV0nLSzZpzarIVz heruntergeladen werden. Gegenstand dieses Auftrags sind nun die hierfür notwendigen Projektsteuerungsleistungen, welche in der Leistungsbeschreibung umfassend beschrieben sind.
1. Stadt Würzburg - WVV - WSB Die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) ist die führende Dienstleisterin für Energie, Verkehr und Umwelt in der Region. Eigentümerin ist zu 100 Prozent die Stadt Würzburg. Mit zukunftsorientierten Infrastrukturmaßnahmen trägt die WVV wesentlich zur Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität in Würzburg bei. Die WVV wurde 1965 gegründet, gehört zu 100% der Stadt Würzburg und ist ein Konzern mit mehreren Tochtergesellschaften. Die Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) ist eine Tochter der WVV. Anteilseigner: WVV 74 % und Stadt Würzburg 26%. Für die Würzburgerinnen und Würzburger ist die Straßenbahn als "Straba", schon seit über 125 Jahren eine sichere und verlässliche Art der Fortbewegung und ein vertrauter Bestandteil der Stadt. 2. Anlass und Ziel Seit Jahrzehnten gibt es bei der Stadt Würzburg und der WSB Überlegungen, den Stadtbezirk Frauenland mit der Straßenbahn zu erschließen und an die Innenstadt anzubinden. Bereits im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) für den Großraum Würzburg aus den Jahren 1993 / 1995 wurde ein schematisierter Liniennetzplan für die Straßenbahn im Endzustand entwickelt. Nach der damaligen Darstellung sollten das Frauenland und das Hubland durch eine Linie 6 mit der Straßenbahn erschlossen bzw. an das bestehende Netz angeschlossen werden. Auch wird im VEP die verkehrstechnische Notwendigkeit einer Netzergänzung nachgewiesen. Der im Jahr 2010 beschlossene Rahmenplan sieht die Erschließung durch eine Straßenbahn vor. Erweiterung Straßenbahnlinie Frauenland - Hubland Die geplante Straßenbahntrasse erschließt den bestehenden Stadtteil Frauenland, die bestehenden Universitätseinrichtungen "Am Hubland" sowie den neuen Stadtteil Hubland mit seinen neuen Universitätseinrichtungen. Das geplante Vorhaben beruht auf einem zwischen dem öffentlichen Nahverkehr und dem Individualverkehr abgestimmten Gesamtkonzept zur Stärkung des ÖPNV und Entlastung des Stadtteils Frauenland vom Individualverkehr. Dabei soll die Straßenbahn stärker als bisher den Individualverkehr aufnehmen, der Ziel oder Quelle in den zukünftig an die Straßenbahn angebundenen bestehenden und neu geplanten Stadtteilen hat. Durch die Anordnung der neuen Straßenbahnlinie zum Hubland soll eine schnelle, behinderungsfreie und bequeme Verbindung an die Innenstadt von Würzburg und den Hauptbahnhof mit entsprechenden Umsteigemöglichkeiten geschaffen werden.Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnlinie mit den dazu gehörigen Fahrleitungen und sonstigen betrieblichen Einrichtungen (Haltestellen, Signalanlagen, Gleichrichterwerke) sowie den erforderlichen Umbaumaßnahmen an den betroffenen Straßen. Die Gesamtlänge der Strecken-Erweiterung misst ca. 5.500 m. Lage und Baubereich der Gesamttrasse Der Planungsraum umfasst das Zentrum von Würzburg. Die Strecke gliedert sich in die folgenden Abschnitte: 1. Theaterstraße - Rennweg 2. Balthasar-Neumann-Promenade 3. Ottostraße / Geschwister-Scholl-Platz 4. Ringparkquerung / Friedrich-Ebert-Ring 5. Sieboldstraße / Zeppelinstraße 6. Schlörstraße / Frauenlandplatz 7. Zu-Rhein-Straße 8. Wittelsbacherplatz 9. Zwerchgraben / Trautenauer Straße 10. Maurmeierstraße 11. Drachenwiese 12. Haltestelle Universität und Am Hubland 13. Leighton-Areal - Freie Strecke 14. Leighton-Areal - Endpunkt. Weitere Details hierzu sind den Plan-Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens zu entnehmen. 3. Leistungsbeschreibung Grundlage der Leistungen ist das AHO-Heft Nr. 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung in der 6. Auflage vom Mai 2025. Begriffe in der vorliegenden Ausschreibung beziehen sich auf diese Grundlage, sofern sie dort verwendet und erläutert sind. Die Erläuterungen der Grundleistungen sowie der besonderen Leistungen der Projektsteuerung sind gemäß Kommentar AHO Heft Nr. 9, Stand Mai 2025, maßgeblich für die Leistungserbringung. Übergeordnetes Ziel der Beauftragung ist die Sicherstellung einer im Sinne der Projektziele strukturierten Abwicklung des Projektes in den Kategorien Termine, Kosten und Qualitäten. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen auf die Erreichung der Projektziele und Projekt-Teilziele auszurichten. Die zugehörigen Projektsteuerungsleistungen als Teil der Gesamt-Projektlaufzeit werden hiermit für den Zeitraum ab etwa Mai 2026 bis Ende 2028 ausgeschrieben, um die genannten Teil-Projektziele in diesem Zeitraum zu erreichen. Eine Einarbeitung in das Projekt und die aus Sicht der Auftraggeberin notwendige grundlegende Neuerstellung und Ergänzung einzelner weniger Unterlagen aus den Projektstufen 1 und 2 wird daher erforderlich und nachstehend noch beschrieben. Die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufe 3 sowie zusätzlich Projektsteuerungs-Teilleistungen der Projektstufen 4 und 5 für die baulichen Vorabmaßnahmen werden hiermit ausgeschrieben, um die aktuellen Anforderungen des Projektes abzubilden und Schnittstellen zu ordnen. Bei den kontinuierlichen Aufgaben wie z.B. Fortschreibung der Terminpläne, Terminsteuerung, Kostensteuerung ab Leistungsbeginn wird davon ausgegangen, dass eine strikte Unterscheidung nach Projektstufen nicht erforderlich ist. Diese kontinuierlichen Leistungen werden unabhängig von ihrer inhaltlichen Zuordnung projektstufenübergreifend vergütet. Alle delegierbaren Bauherrenaufgaben sollen so weit wie möglich vom Projektsteuerer übernommen werden. Durch die Auftraggeberin werden nur nicht delegierbare Bauherrn- und Projektleitungsaufgaben erbracht. Von der Projektsteuerung wird ein zielgerichtetes proaktives und vorausschauendes Handeln erwartet.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
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