Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Sanierung Kaimauern Speicherstadt - Kulturerbeverträglichkeitsprüfung, 1. Angebot
VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Sanierung Kaimauern Speicherstadt - Kulturerbeverträglichkeitsprüfung, 1. Angebot
Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen c/o ReGe Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-sanierung-kaimauern-e0cb23e403
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/553568-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Kulturerbeverträglichkeitsprüfungen für die Sanierung der Kaimauern in der Speicherstadt in Hamburg.
Nach Einarbeitung und Grundlagenermittlung ist durch den AN zunächst eine übergreifende allgemeine Basisbewertung (Baseline Assessment) für die gesamte Speicherstadt zu erstellen, auf der alle nachfolgend zu erstellenden KVP-Untersuchungen aufbauen. Hierbei ist nach gesamtheitlicher Betrachtung des OUV der Welterbestätte ein gesonderter Fokus auf die Kaimauern zu legen und diese in Bezug auf die weiteren Teile der Welterbestätte (z. B. Speichergebäude, Fleete etc.) zu setzen und deren Anteil am OUV einzuordnen. Im Rahmen der Basisbewertung ist ein umfassendes Verständnis des Welterbegutes und seines OUV, der Echtheit Unversehrtheit, des Zustandes sowie des Kontexts (inkl. weiterer Kulturerbe-Merkmale) und des Beziehungsgefüges zu dokumentieren. Die weitere Leistungserbringung soll im Fortgang auf die übergeordnete Vorbereitung für die einzelnen Abschnitte modular erfolgen. Die Reihenfolge kann sich nach Sanierungsfortschritt ändern. Unter Bezug auf die zuvor erarbeitete übergreifende allgemeine Basisbewertung (Baseline Assessment) sind durch den AN für die Sanierungsmaßnahmen "Am Teerhof", "Speicher V", "Brückenwiderlager + Kaimauern Kleines Fleet" und "Wasserschloss" jeweils Kulturerbeverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Grundlegende und für das Vergabeverfahren relevante Informationen zu den Sanierungsmaßnahmen sind in Form von Steckbriefen als Anlage zu dieser Leistungsbeschreibung beigefügt. Die für diese Sanierungsmaßnahmen vorliegenden durch die jeweiligen Planungsbüros erarbeiteten Planungsunterlagen, technische Gutachten etc. werden dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage dieser Unterlagen ist jeweils mittels einer Kulturerbeverträglichkeitsprüfung zu ermitteln, inwiefern die verschiedenen Sanierungsvarianten einen Einfluss auf den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) der Welterbestätte haben. In der zu erstellenden KVP sollen denkmalpflegerische Belange sowie die Verbindlichkeiten, die sich aus der Welterbekonvention ergeben, berücksichtigt werden. Zur Einbindung der Kulturerbeverträglichkeitsprüfungen in die jeweils laufenden Planungsprozesse muss eine fortwährende enge Abstimmung zwischen den jeweiligen Planungsbüros und dem KVP-Gutachter erfolgen. Die Ergebnisse sollen die Kulturerbeverträglichkeit für die Kaimauersanierung aus der Sicht des Denkmalschutzes und der Welterbekonvention definieren. Sollten die Untersuchungen ergeben, dass die Sanierungslösungen trotz Alternativlosigkeit un-verträglich mit dem Welterbe sind, so ist jeweils detailliert zu bewerten, welche Auswirkungen auf das Welterbe und dessen OUV durch einen Verzicht auf eine Sanierung entstehen würden. Die Methodik der Bearbeitung (s. Anlagen 2+3) ist nachvollziehbar zu beschreiben, Erhebungs-, Darstellungs- und Bewertungsmethoden sind darzustellen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
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