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Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Nachrechnung BW 4506973

Geschlossen Auftragsbekanntmachung

Eckdaten

Geschlossen
Ort
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren Jeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl. Ganzer Eintrag Oberhalb des EU-Schwellenwerts Ein Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss. Ganzer Eintrag
CPV-Code Das EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung. Ganzer Eintrag
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 71631450 Kontrolle von Brücken
Originalsprache
Deutsch
Quelle
über TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), geprüft vor 2 Tagen
Bekanntmachungsnummer
652446-2026
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  1. Veröffentlicht
  2. Frist 9 Tage offen
  3. Vergeben ausstehend

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen zur Nachrechnung einer Bestandsbrücke im Straßenverkehr, bezeichnet als BW 4506973, in Deutschland. Die Bewertung erfolgt gemäß der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Ausgabe Mai 2011) sowie deren 1. Ergänzung (Ausgabe April 2015) im Rahmen der Strategie des BMV zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand. Die Nachrechnung erfolgt iterativ in mehreren Planungsschritten: Planungsschritt 1 umfasst die Nachrechnung des Überbaus bzw. der Überbauten, Planungsschritt 2 die Nachrechnung der Unterbauten, die der Auftraggeber schriftlich überträgt, spätestens einen Monat nach Abschluss von Schritt 1; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Bestandsunterlagen sind zu sichten, Lärmschutzwände und weitere Lasten zu berücksichtigen. Ziel ist die realistische Beurteilung von Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit.

Beschreibung

Nachrechnung BW 4506973 Gemäß der mittel- bis langfristigen Strategie des BMV zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand ist das Bauwerk nach der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe Mai 2011" sowie deren "1. Ergänzung, Ausgabe April 2015" zu untersuchen und zu bewerten. Wie jede Planungsleistung erfolgt auch die Nachrechnung iterativ in mehreren Planungsschritten (PlaS). Diese Planungsschritte erfolgen nacheinander: 1. Planungsschritt: Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten 2. Planungsschritt: Nachrechnung der Unterbauten Im Planungsschritt 1 erfolgt die Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten. In Abhängigkeit vom Ergebnis des 1. Planungsschrittes (Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten) entscheidet der Auftraggeber, ob der 2. Planungsschritt (Nachrechnung der Unterbauten) erbracht werden muss. Die Übertragung des 2. Planungsschrittes erfolgt schriftlich, spätestens einen Monat nach Abschluss des 1. Planungsschrittes, durch den Auftraggeber. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung des 2. Planungsschrittes besteht nicht. Im Falle einer Übertragung des 2. Planungsschrittes gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der schrittweisen Übertragung kann der Auftragnehmer weder eine Erhöhung des Honorars noch sonstige Ansprüche geltend machen. Die Bestandsunterlagen sind zu sichten und zu bewerten. Die Nachrechnung kann an maßgebenden Überbauten bzw. Teilbauwerken durchgeführt werden. Dies gilt nur dann, wenn die Übertragbarkeit der Nachrechnungsergebnisse auf die übrigen Überbauten bzw. Teilbauwerke sichergestellt ist. Auf dem Bauwerk vorhandene Lärmschutzwände sind bei der Nachrechnung zu berücksichtigen. Sollten weitere Lasten in die nachzurechnenden Bauwerke eingeleitet oder weitergeleitet werden, sind diese ebenfalls zu erfassen und in den Nachweisen zu berücksichtigen. Ziel der Nachrechnung ist die realistische Beurteilung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken unter Berücksichtigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens. Aus den Ergebnissen der Nachrechnung ergibt sich darüber hinaus der Traglastindex als ergänzender Kennwert zur Bewertung der strukturellen Leistungsfähigkeit und der vorhandenen Tragreserven des Bauwerks. In diesem Zusammenhang ist das Brückenbauwerk 4506 973 Grunewaldbrücke, Teilbauwerke A1 und B2, im Zuge der A 59 bei Duisburg nachzurechnen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 2 Tagen

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