Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Bergbautechnische Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Bergbautechnische Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Auftraggeber: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-bergbautechnische-b-76abf0bdf9
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/597227-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH hat einen Vertrag über bergbautechnische Beratungsleistungen für die Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung vergeben. Die Braunkohlesanierung wurde Anfang der 1990er Jahre nach der Wiedervereinigung als ökologisches Großprojekt begonnen. Sie umfasst die Stilllegung von Tagebauen und Veredlungsanlagen der ehemaligen DDR sowie die Sanierung von Tagebaurestlöchern und Altlasten. Finanziert wird das Vorhaben vom Bund und den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen über fünfjährige Verwaltungsabkommen, derzeit das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027. Den Auftrag erhielt die PLEJADES GmbH für 258.775 EUR.
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Beschreibung
1 Präambel In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) - derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 - geregelt. Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen - mit dem Bund als Alleingesellschafter - und Projektträger der Braunkohlesanierung mit. Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere: • Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung, • Genehmigung der Gesamtplanung, • Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung, • Erstellung der Finanzierungsplanung, • Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling), • Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, • Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und • Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich. Weitere Angaben zum StuBA und seiner Geschäftsstelle finden Sie unter https://www.braunkohlesanierung.de/ ; über die LMBV unter https://www.lmbv.de. 2 Leistungsbeschreibung Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland. Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden: 1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November) 2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen) 3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling 4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling 5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der geotechnischen Sanierung von Innenkippen Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem/-r Auftragnehmer/-in einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen. Der/Die Auftragnehmer/-in hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden. Der/Die Auftragnehmer/-in muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen. Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
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