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Deutschland - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - 2026-0529: Verwertung/ Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303)

Geschlossen Auftragsbekanntmachung

Eckdaten

Geschlossen
Ort
Deutschland Düsseldorf
Verfahren
Offenes Verfahren Jeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl. Ganzer Eintrag Oberhalb des EU-Schwellenwerts Ein Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss. Ganzer Eintrag
Originalsprache
Deutsch
Quelle
über TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), geprüft vor 3 Wochen
Bekanntmachungsnummer
595901-2026
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Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht. Anmelden

  1. Veröffentlicht
  2. Frist 33 Tage offen
  3. Vergeben ausstehend

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AoerR sammeln Strassenkehricht (AVV 200303) auf oeffentlichen Strassen, Wegen und Plaetzen in Duisburg und bringen ihn zu ihren Umladestellen. Gegenstand der Ausschreibung ist die ordnungsgemaesse und umweltgerechte stoffliche Verwertung des angelieferten Kehrichts. Die Menge betraegt rund 5.500 Tonnen pro Jahr (etwa 11.000 Tonnen fuer 24 Monate), mit Option auf einjaehrige Vertraegsverlaengerung. Die Laufzeit ist vom 01.12.2026 bis 30.11.2028. Anlieferung beim Entsorger montags bis freitags zwischen 07:00 und 17:00 Uhr, samstags nur ausnahmsweise. Mengen- und Schwankungen von +/- 20 Prozent sind einzurechnen.

Beschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln den auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anfallenden Straßenkehricht AW-Nr. 200303. Dies geschieht mittels Kehrmaschinen. Der eingesammelte Straßenkehricht wird zu den Umladestellen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg innerhalb des Stadtgebietes Duisburg transportiert, dort in Abrollcontainern umgeladen und durch den AG zum Verwerter/Entsorger transportiert. Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte stoffliche Verwertung des Straßenkehrichts im Leistungszeitraum vom 01.12.2026 bis 30.11.2028 (Vertragsverlängerungsoption für ein Jahr vom 01.12.2028 bis 30.11.2029) der im Stadtgebiet eingesammelten und dem Verwerter angelieferten Mengen. Die zu verwertende Menge an Straßenkehricht stellt sich im Leistungszeitraum vom 01.12.2026 - 30.11.2028 (24 Monate) wie folgt dar: - Straßenkehricht (AVV 200303) ca. 5.500 t/ p. a. (11.000 t für 24 Monate) Die Mengenangabe, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dient lediglich als Kalkulationshilfe und ist keine verbindliche Angabe, die für die Zukunft zugesagt wird. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen. Ebenso schwankt auch der organische Anteil des Straßenkehrichts nach Jahreszeit, z.B. Laubzeit. Auch hier kann für die separate Verwertung/Aufbereitung keine Garantie für eine einheitliche Zusammensetzung der Abfälle gegeben werden. Die Anlieferung der Container an der vom Entsorger genannten Entsorgungselle/n erfolgt im Zeitraum von 7.00 Uhr- 17.00 Uhr. Die Anlieferungen werden von Montag bis Freitag durchgeführt. In Ausnahmefällen müssen auch Anlieferungen am Samstag vorgenommen werden. Anlieferung von Straßenkehricht: Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen. Die Anlage bzw. Übergabestelle der AN muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen. Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen, den in den Containern angelieferte Straßenkehricht unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Abfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übergabestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage, - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage oder Übergabestelle, - Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. und Angabe der Kategorie, - Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. RH Mitte oder RH Nord etc.), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 3 Wochen

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