Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen im Umweltschutz - Brut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten 2027 / 2028
Auftraggeber: Landesamt für Umwelt
Land: Deutschland
Frist: 22 Sep 2026, 10:00 (UTC+2)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Umwelt, Abwasser & Reinigung (90700000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-im-umweltschutz-brut-und-rastvogelerfassung-in-eu-vogelschutzgebieten-2027-2028-ba0bc182bc
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/607431-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
Anmelden
Veröffentlicht
Frist19 Tage offen
Vergebenausstehend
01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen zur Brut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten für die Jahre 2027 und 2028. Auftraggeber ist eine deutsche öffentliche Stelle, der Leistungsort liegt in Deutschland. Die Erfassungen dienen der Umsetzung der EU-Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG und des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere der regelmäßigen Aufnahme von Beständen, Bestandsentwicklungen und Lebensräumen.
02
Beschreibung
Veranlassung Hintergrund Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG ("Vogelschutz-Richtlinie") in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogel-arten". Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kommission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddaten-bögen (SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informationen zu jedem Gebiet des Netzes zu aktualisieren (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/484/EU). Dafür sind Informationen zu Beständen, Bestandsentwicklungen und Lebensräumen der gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG relevanten Arten erforderlich. Das Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG) als Teil des europäischen Natura 2000-Netzes gehört zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume gemäß § 6 BNatSchG. Als Teilprogramm dient es (gemäß Richtlinien oder Verordnungen 92/43/EWG, 2009/147/EG und 2019/1010) - der Ermittlung von Beständen relevanter Vogelarten mindestens einmalig im sechsjäh-rigen Berichtsturnus für jedes VSG, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Brutvogelarten, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Zug- und Gastvogelarten sowie - der standardisierten Erfassung von Habitatinformationen, Beeinträchtigungen und Ge-fährdungen auf der Gesamtfläche der VSG zur umfassenden Bewertung der Erhal-tungszustände relevanter Vogelarten und ihrer Lebensräume. Das standardisierte Monitoring in den VSG in Rheinland-Pfalz begann mit einem Pilotprojekt 2025/2026 in zehn ausgewählten VSG (gemäß Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz im Zeit-raum 2021-2026). Daher sind die gebietsspezifischen Datengrundlagen und -qualitäten der-zeit vielfach noch unbefriedigend und die Landesdaten erlauben keine Ermittlung statistisch belastbarer Bestandstrends und der Erhaltungszustände für die maßgeblichen Vogelarten in den rheinland-pfälzischen VSG. Dies verhindert insbesondere eine angemessene Prioritäten- und Zielplanung der Naturschutzbehörden für Maßnahmen, um - sofern nicht vorliegend - gute Erhaltungszustände der relevanten Arten zu erreichen. Das hier ausgeschriebene Auf-gabenpaket dient der ergänzenden Erfassung in weiteren VSG mit Hinblick auf den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 (Datenperiode 2023-2028). Die erwarteten Daten dienen der Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU nach Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG und der Verordnung 2019/1010. Perspektivisch (idealerweise ab 2029) sollen alle rheinland-pfälzischen VSG in einem sechsjährigen Berichtsturnus gemäß eines standar-disierten Monitoring-Konzepts erfasst werden (nicht Bestandteil dieser Vergabe). Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten 2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der je-weiligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Richtlinie 2009/147/EG. Außerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfun-gen. Zwecks Erhebung von Grundlagendaten in EU-Vogelschutzgebieten zur Verbesserung der Datenqualität für den nächsten Vogelschutzbericht (Berichtsperiode 2023-2028) und zur effi-zienten Planung des zukünftigen VSG-Monitorings, der Umsetzung des "Griechenland-Urteils" (EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen eines griechischen Gerichts nach Art. 267 AEUV, 12.9.2024 - C-66/23) sowie der Umsetzung der "Wiederherstellungsverordnung" (EU-Verordnung 2024/1991), soll dieses Vergabeverfahren Grundlagendaten zu Vorkommen und Verbreitung relevanter Arten gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG in möglichst allen rheinland-pfälzischen VSG bereitstellen.
370 ha; 3.803 ha; 1.780 ha; 1.125 ha; 3.409 ha; 19 ha; 397 ha; 3.532 ha; 600 ha; 666 ha; 1.178 ha; 404 ha; 399 ha; 363 ha; 2.778 ha; 690 ha; 2.259; 44 ha; 238 ha; 1.755 ha 150 ha; 239 ha; 108 ha; 167 ha; 416 ha; 354 ha; 2.066 ha; 1.020 ha; 609 ha; 3.421 ha; 1.374 ha; 381 ha; 65 ha; 72 ha; 73 ha; 322 ha; 1.246 ha; 1.172 ha; 33 ha 1.805 ha; 3.668 ha; 43 ha; 3.127 ha; 852 ha
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 2 Wochen
200 neue Bekanntmachungen für Umwelt, Abwasser & Reinigung in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
Erhalten Sie eine E-Mail, wenn neue erscheinen. Kostenlos.