Deutschland - Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels - Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen (Flexi-Heim-Standard) für wohnungslose Frauen mit Kindern
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels - Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen (Flexi-Heim-Standard) für wohnungslose Frauen mit Kindern
Auftraggeber: Landeshauptstadt München, Sozialreferat
Land: Deutschland
Frist: 19 Okt 2026, 10:00 (UTC+2)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Hotel-, Restaurant- & Cateringdienste (55000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-des-hotel-und-gaststattengewerbes-und-des-einzelhandels-bereitstellung-und-betriebsfuh-6c702d32d6
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/643666-2026
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von bis zu 170 Bettplätzen für wohnungslose Frauen mit Kindern in Wohnungslosenunterkünften im Flexi-Heim-Standard, einschließlich der Betriebsführung. Die Unterbringung kann durch eine oder mehrere Betreiberinnen an mehreren Objekten erfolgen, wobei jedes Flexi-Heim mindestens 55 und höchstens 100 Bettplätze aufweisen darf. Ein Flexi-Heim ist eine Unterkunft, die grundsätzlich in Wohnraum umwandelbar ist; jedes Familien-Apartment muss eine Wohnküche und einen getrennten Schlafraum mit Zwischentür sowie einen privaten, voll ausgestatteten Sanitärbereich haben. Angeboten werden nur Bettplätze in abgeschlossenen Apartments. Das jeweils bezuschlagte Objekt ist Erfüllungsort; die Vertragslaufzeit ist in der Leistungsbeschreibung geregelt.
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Beschreibung
Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen für wohnungslose Frauen mit Kindern in Wohnungslosenunterkünften im Flexi-Heim-Standard
Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 170 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Frauen mit Kindern, welche von der*demselben oder verschiedenen Betreiber*innen in mehreren Wohnungslosenunterkünften im Flexi-Heim-Standard inklusive der Betriebsführung zur Verfügung gestellt werden. Dabei muss ein "Flexi-Heim" über mindestens 55 Bettplätze und darf höchstens über 100 Bettplätze verfügen. Die Bieter*innen und künftigen Betreiber*innen dieser Wohnungslosenunterkünfte werden vorliegend als Auftragnehmerin, gekürzt "die AN", bezeichnet. Durch Zuschlagserteilung kommt zwischen der AG und der jeweiligen AN ein Vertragsverhältnis zustande, dessen Inhalte die Leistungsbeschreibung (Teil A) inklusive der besonderen Vertragsbedingungen (Teil B) und aller Anlagen sind, sowie alle von der AN mit dem Angebot eingereichte Unterlagen. Das jeweilige bezuschlagte Objekt dient als vertragsgegenständlicher Erfüllungsort. Flexi-Heim: Bei einem Flexi-Heim handelt es sich um eine Form der Wohnungslosenunterkunft, bei der aufgrund der baulichen Gegebenheiten (es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Objekt in Wohnraum umzuwandeln) die einzelnen Apartments jeweils über eine Wohnküche sowie einen eigenen Sanitärbereich verfügen. Daraus folgt, dass im Rahmen dieser Ausschreibung nur Bettplätze in abgeschlossenen Apartments angeboten werden können. D.h. eine Wohneinheit für eine Familie (Frau mit Kind(ern)) muss aus mindestens zwei Zimmern (Wohnküche und Schlafraum bzw. -räume) bestehen, die räumlich über eine Zwischentür miteinander verbunden sind und über einen direkt angeschlossenen privaten, voll ausgestatteten Sanitärbereich verfügen. Vertragslaufzeit und Leistungsbeginn: Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung und Betriebsführung der angebotenen Bettplätze im jeweiligen Objekt beginnt mit Zuschlagserteilung für die Dauer von zehn Jahren zu laufen. Der Leistungsbeginn, also der Beginn der Unterbringung der wohnungslosen Frauen mit Kindern in dem bezuschlagten Objekt, hat am 01.12.2026 oder am 01.01.2027 zu erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Abnahme des Objektes durch Mitarbeiter*innen der LHM und die daraus resultierende Freigabe als betriebsbereite Wohnungslosenunterkunft. Anforderungen an die Lage des Flexi-Heims: Aufgrund der besonders vulnerablen Zielgruppe "Wohnungslose Frauen mit Kindern" und deren besonderer Bedürfnisse müssen nachfolgende Anforderungen an die Lage des angebotenen Flexi-Heims zwingend erfüllt sein: •Das Objekt muss sich im Stadtgebiet München befinden. •Es muss eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Umkreis von 500 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. •Es muss ein Lebensmittelgeschäft im Umkreis von 500 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. •Es muss eine Kindertagesstätte im Umkreis von 1.000 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. •Grundschule und weiterführende Schulen müssen im Umkreis von 1.500 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. Schleuse (Pfortenbereich): Aufgrund der besonders vulnerablen Zielgruppe werden neben der lückenlosen Umfriedung des Grundstückes auch an die Sicherung des Zugangs zum Gebäude hohe Anforderungen gestellt. Der Pfortenbereich ist derart auszugestalten, dass der Zutritt zum Gebäude ausnahmslos über eine rund-um-die-Uhr bewachte Schleuse möglich ist. Das bedeutet, dass durch zwei Eingangstüren mit Zwischenraum der Zutritt jeder Person zum Gebäude überwacht werden kann. Das Öffnen der Schleusentüren obliegt exklusiv dem Sicherheitspersonal an der Pforte, d.h. den Bewohner*innen wird kein Haustürschlüssel ausgehändigt. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt auf der Grundlage eines zwischen der AN und den Bewohnerinnen abgeschlossenen schriftlichen Beherbergungsvertrags entrichtet. Das Bettplatzentgelt schulden also ausschließlich nur die Untergebrachten. Das Bettplatzentgelt ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung (siehe u.a. A.III. der Leistungsbeschreibung). Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung samt Anlagen verwiesen.
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Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
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