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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 4 Tagen Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen des Gesundheitswesens - Open-House-Verfahren "BGM-Prozesssteuerung"

Offen Deutschland Gesundheits- & Sozialwesen

Auftraggeber AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

1.179 Tage übrig

Eckdaten

Frist endet
23:59 (UTC+1)
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Heute
  3. Frist 1.538 Tage offen
  4. Vergeben ausstehend
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die AOK PLUS, die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, schließt nicht-exklusive Kooperationsvereinbarungen mit Anbietern von Leistungen zur Prozesssteuerung im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) ab. Der Kooperationspartner unterstützt und berät Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung einzelner BGM-Teilprozesse, z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung, und evaluiert die getroffenen Maßnahmen mit dem Ziel, dass die Firmenkunden die geschaffenen Strukturen selbstständig nutzen und den Regelkreislauf weiterführen können. Vereinbarungen werden im Open-House-Verfahren mit jedem qualifizierten Unternehmen zu einheitlichen Konditionen geschlossen. Die Abnahmemenge ist nicht vorab festgelegt; erfahrungsgemäß werden pro Firmenkunde in bis zu 4 Jahren rund 30 Beratertage vor Ort und etwa 40 Referententage für Vor- und Nachbereitung benötigt.

Beschreibung

BGM-Prozesssteuerung Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)" bei Firmenkunden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und -programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Referententage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 17.11.2025 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 17.11.2025 am 01.01.2026. Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.2.; 15.5.; 15.8.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 17.11.2025 bzw. nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zur Mitte des darauffolgenden Quartals berücksichtigt. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.12.2029. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Bieten oder nicht bieten?

Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.

  1. Spricht für Sie:

    Erfüllen wir jedes Eignungskriterium?

    Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

    Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.

  2. Ihre Einschätzung:

    Können wir das mit dem vorhandenen Team leisten?

    Dazu enthält das Register nichts. Die offiziellen Unterlagen schon.

  3. Ihre Einschätzung:

    Haben wir zwei vergleichbare Referenzen?

    Vergleichbare Leistungen liegen im Bereich Gesundheits- & Sozialwesen.

  4. Spricht für Sie:

    Reicht die Frist für ein ordentliches Angebot?

    Noch 1.179 Tage, davon 841 Arbeitstage.

  5. Ihre Einschätzung:

    Bleibt beim voraussichtlichen Zuschlagspreis eine Marge?

    In diesem Land werden solche Aufträge meist für 324.352 € bis 2,7 Mio. € vergeben.

  6. Ihre Einschätzung:

    Kennen wir diesen Auftraggeber?

    Der Auftraggeber hat 195 Bekanntmachungen im Register und noch kein Muster bei den Gewinnern.

Kann ich bieten?

  • Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
  • Nachweise aus einem anderen EU-Land? Gleichwertige Nachweise in eCertis prüfen

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 258 Zuschläge für Gesundheits- & Sozialwesen (Deutschland).

Median der Zuschlaege
880.000 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
324.352 € bis 2,7 Mio. €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
195
Zuschläge
26

Wer seine Aufträge gewinnt

Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
19
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
27%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%

Auf Grundlage von 22 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, Gesundheits- & Sozialwesen - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH 10 3,2 Mio. € Jun 2026
BG prevent GmbH 7 1,0 Mio. € Sep 2026
European Homecare GmbH 6 16,5 Mio. € Mai 2026
Malteser Werke gGmbH 6 2,7 Mio. € Sep 2026
PIMA Health & Safety GmbH 6 136.800 € Aug 2026

Grundlage: 667 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

113 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

jetzt offen im Bereich Gesundheits- & Sozialwesen
2.425
Median der offenen Bekanntmachungen
451.557 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Gesundheits- & Sozialwesen

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
524
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
387

Auf Grundlage von 667 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
22%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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