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Deutschland - Brillen - Rahmenvereinbarung zur Versorgung diverser Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Auftraggeber: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Justizvollzugsanstalt Neumünster endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR; Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäude
Land: Deutschland
Frist: 13 Mär 2026
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Medizintechnik & Arzneimittel (33734000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-brillen-rahmenvereinbarung-zur-versorgung-diverser-dienststellen-des-landes-schleswig-holstein-mit-bilds-b623a428e5
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/81298-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Veröffentlicht
Frist37 Tage offen
Vergebenausstehend
01
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Versorgung von 47 Dienststellen u. öffentlichen Trägern der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Die Feststellung der Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille wird vom Betriebsarzt im Rahmen der Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) sowie einer eventuellen augenärztlichen Nachprüfung vorgenommen. Die Untersuchung muss laut DGUV „durch Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchgeführt werden. Ausschließlich hier wird bestimmt, was für die Anfertigung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille medizinisch notwendig ist. Die Ausstattung der Bildschirmarbeitsplatzbrille richtet sich nach der medizinischen Indikation für den individuellen Aufgabenbereich. Der Bestellschein wird vom Betriebsarzt nach medizinischer Indikation ausgefüllt und den Mitarbeitenden durch die Dienststelle zugeleitet. Die Mitarbeitenden sind nur mit einem ausgefüllten Bestellschein vom Betriebsarzt befähigt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille auszuwählen. Soweit nach dem Untersuchungsergebnis für die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen eine normale Sehhilfe nicht geeignet ist und deshalb eine spezielle Sehhilfe = Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, hat der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin die Möglichkeit, sich ein Brillengestell aus dem Sortiment der Bildschirmarbeitsplatzbrillen des Auftragnehmers auszuwählen. Darüber hinaus ist dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin die Möglichkeit zu gewähren, aus dem Gesamtsortiment des Auftragnehmers ein Brillengestell frei zu wählen. Sollten dabei Mehrkosten anfallen, sind diese durch den Auftragnehmer direkt mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin abzurechnen. Der Auftragnehmer führt bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Bedarf die erforderlichen Sehtests auf Grundlage der in den Vorbemerkungen genannten Verordnungen durch. Mit diesem Sehtest wird die Sehstärke zur Augenglasbestimmung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin gemessen. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille besteht aus einer Fassung (Metall oder Kunststoff), sowie aus Gläsern. Die Fassungen müssen die Gebrauchsprüfung nach DIN EN ISO 12870 durchlaufen haben, sowie korrosionssicher und lichtecht sein. Sie sind entsprechend der Bedarfsgegenstände VO frei von Nickelabgabe. Die Brillengläser müssen die Anforderungen nach DIN EN ISO 8980 erfüllen. Für Mitarbeitende der Wasserschutzpolizei (Abteilung des Landespolizeiamtes) sind zudem Sonnenbrillen anzubieten. Die Anforderungen an die Sonnenbrillen entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Der Rahmenvertrag wird im Zusammenhang mit folgenden Losen geschlossen: Los 1 Dienststellen in der Region Nord, Los 2 Dienststellen in der Region West, Los 3 Dienststellen in der Region Kiel, Los 4 Dienststellen in der Region Süd-/Ost. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei insgesamt 8.000 Brillen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ende des laufenden Vertragszeitraumes durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30. April 2030.
Rahmenvereinbarung zur Versorgung von 47 Dienststellen u. öffentlichen Trägern der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen Los 1 Bereich Nord gem. Anlage Grafik Losgebiete: Bestehend aus der Fläche der Landkreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg mit den Ballungsgebieten Husum, Flensburg, Schleswig; das Losgebiet wird im Süden abgegrenzt durch eine Linie Tönning - B 202-A 210-Kiel Beteiligt sind 9 Dienststellen in der Region Nord. Die Höchstmenge für das Los 1 liegt bei 3.494 Brillen für den gesamten Ausschreibungszeitraum inkl. Verlängerungsoption.; Rahmenvereinbarung zur Versorgung von 47 Dienststellen u. öffentlichen Trägern der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen Los 2 Bereich West gem. Anlage Grafik Losgebiete: Bestehend aus den Landkreisen Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg, die kreisfreie Stadt Neumünster und Segeberg. Das Losgebiet wird im Süden begrenzt durch die Elbe und das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, im Westen durch den Verlauf der A 21/B404/B 432 auf einer nahezu senkrechten Linie von Kiel bis zum Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Stadtteil Wandsbek/Duvenstedt). Beteiligt sind 9 Dienststellen in der Region West. Die Höchstmenge für das Los 2 liegt bei 721 Brillen für den gesamten Ausschreibungszeitraum inkl. Verlängerungsoption.; Rahmenvereinbarung zur Versorgung von 47 Dienststellen u. öffentlichen Trägern der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen Los 3 Bereich Kiel gem. Anlage Grafik Losgebiete. Beteiligt sind 23 Dienststellen in der Region Kiel. Die Höchstmenge für das Los 3 liegt bei 3.375 Brillen für den gesamten Ausschreibungszeitraum inkl. Verlängerungsoption.; Rahmenvereinbarung zur Versorgung von 47 Dienststellen u. öffentlichen Trägern der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen Los 4 Bereich Südost gem. Anlage Grafik Losgebiete: Bestehend aus den Landkreisen Plön, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und die Hansestadt Lübeck. Das Losgebiet wird im Westen und Süden begrenzt durch das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und die Elbe, im Osten durch die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Beteiligt sind 6 Dienststellen in der Region Südost. Die Höchstmenge für das Los 4 liegt bei 410 Brillen für den gesamten Ausschreibungszeitraum inkl. Verlängerungsoption.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
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Um 1 Tag vorgezogen: jetzt 13. März 2026, 00:00
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