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Deutschland - Bildschirme - RV Monitore 2025

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Beschreibung

Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Monitoren verschiedener Hersteller und ergänzenden Leistungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Rahmenvertragspartnern, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Bildschirmen (Monitoren) unterstützen und ihn mit solchen versorgen. Dem Auftraggeber kommt es dabei auf in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe auch eine Bindung an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Bieter mit denselben Herstellern erfolgen. Die hier in den Wettbewerb gestellte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern ermöglicht den Vertragspartnern in konkreten Bedarfsfällen an Einzelwettbewerben zur Deckung der vielschichtigen Bedarfe des Auftraggebers an seinen unterschiedlichen Instituten teilzunehmen. Diese Einzelwettbewerbe können in verschiedenen Formen sattfinden (= zwei Wettbewerbssegmente): a) als ein Vergleich der Produkte und Preise im Wettbewerb auf dem digitalen Marktplatz (Unite-Marktplatz). Auf dem virtuelle Marktplatz stehen die jeweiligen RV-Partner im ständigen Wettbewerb zueinander. b) als sog. Miniwettbewerb gemäß § 21 Absatz 5 VgV. Mit Zuschlag auf diese Rahmenvereinbarung ist der zukünftige RV-Partner zur Teilnahme an den (Einzel-)Wettbewerben berechtigt und - außer insoweit es ihm begründet bei einer konkreten Einzelanfrage unmöglich ist - verpflichtet. Der jeweilige Leistungsumfang setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Abbildung der Rahmenvertragsprodukte und -leistungen über den digitalen Marktplatz, • Veräußerung und Lieferung von Monitoren, • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen), • Bereitstellung einer Hotline ("Hotline RV Partner")., ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE VERGABEUNTERLAGEN: Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Monitoren verschiedener Hersteller und ergänzenden Leistungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Rahmenvertragspartnern, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Bildschirmen (Monitoren) unterstützen und ihn mit solchen versorgen. Dem Auftraggeber kommt es dabei auf in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe auch eine Bindung an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Bieter mit denselben Herstellern erfolgen. Die hier in den Wettbewerb gestellte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern ermöglicht den Vertragspartnern in konkreten Bedarfsfällen an Einzelwettbewerben zur Deckung der vielschichtigen Bedarfe des Auftraggebers an seinen unterschiedlichen Instituten teilzunehmen. Diese Einzelwettbewerbe können in verschiedenen Formen sattfinden (= zwei Wettbewerbssegmente): a) als ein Vergleich der Produkte und Preise im Wettbewerb auf dem digitalen MPG-Marktplatz (Unite-Marktplatz). Auf dem virtuelle Marktplatz stehen die jeweiligen RV-Partner im ständigen Wettbewerb zueinander. b) als sog. Miniwettbewerb gemäß § 21 Absatz 5 VgV. Mit Zuschlag auf diese Rahmenvereinbarung ist der zukünftige RV-Partner zur Teilnahme an den (Einzel-)Wettbewerben berechtigt und - außer insoweit es ihm begründet bei ei-ner konkreten Einzelanfrage unmöglich ist - verpflichtet. Der jeweilige Leistungsumfang setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Abbildung der Rahmenvertragsprodukte und -leistungen über den digitalen Marktplatz, • Veräußerung und Lieferung von Monitoren, • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen), • Bereitstellung einer Hotline ("Hotline RV Partner"). Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung an den digitalen MPG-Marktplatz abrufbar sein. Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und von den Auftragnehmern anzubietende Produktportfolio lässt sich durch die folgenden beiden Geräteklassen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden: - Geräteklasse 1: Monitore - Geräteklasse 2: Curved-Monitore Jeweils mit marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Monitoren auch Serviceleistungen. Nicht Gegenstand der Leistung sind Monitore mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale <23,8" und >32" und Curved-Monitore mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale <34" und >40". Diese werden zukünftig über einen für jeden Anbieter öffentlichen Marktplatz der MPG beschafft (vgl. Kapitel 2). Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Monitore eigenständig im eProcurement-Systems der MPG (= digitaler MPG-Marktplatz) innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen können bzw. auswählen können (vgl. Kapitel 2). Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen Hersteller festlegen. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres Angebot abgegeben wurde. Sollte sich nach Auswertung der Angebote herausstellen, dass sich unter den drei (3) wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit derselben Hersteller-Kombination am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit derselben Hersteller-Kombination nur derjenige Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diese Hersteller-Kombination das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit derselben Hersteller-Kombination werden nicht berücksichtigt. Der Bieter hat zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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