VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Betrieb von Kantinen - W0535 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Hardheim
Auftraggeber: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Hotel-, Restaurant- & Cateringdienste (55512000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-betrieb-von-kantinen-w0535-vergabe-uber-die-bewirtschaftete-betreuung-am-sto-hardheim-62b8a5653c
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/305799-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Bundeswehr schreibt die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in der Carl-Schurz-Kaserne Hardheim aus. Der Auftragnehmer soll ein attraktives gastronomisches Angebot, einschließlich truppenorientierter Speisen, mit eigener betriebswirtschaftlicher Planung, eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherstellen. Räumlichkeiten einschließlich Außenanlage und Liegenschaftsmaterial werden unentgeltlich überlassen; die Liegenschaftsbetriebskosten (Facility Management wie Wasser, Strom, Wärme, Abwasser- und Abfallentsorgung) trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer erhält eine monatliche, im Angebot anzugebende Vergütung und behält die erwirtschafteten Einnahmen; übersteigt Umsatz zuzüglich Vergütung die Kosten, mindert sich die Vergütung anteilig. Vertragslaufzeit: fünf Jahre mit zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr. Leistungsbeginn ist aktuell der 15. Januar 2027, ohne Zusicherung. Details zur Verfahrensart und Fristen stehen in den Vergabeunterlagen.
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Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Carl-Schurz-Kaserne Hardheim (Liegenschaft), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot zur Vergabe anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr). Als Leistungsbeginn ist aktuell 15. Januar 2027 vorgesehen; Letzterer wird ausdrücklich nicht zugesichert, sondern kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens verschieben. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck, des Kassensystems sowie des Kantinenwagens. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst (sog. "Truppenküche") für alle am Standort befindlichen Personen. Das Frühstück muss montags bis freitags als "To-Go-Angebot" sowie mit Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Das Mittagessen muss montags bis donnerstags, im Schwerpunkt mit Imbissgerichten sowie einem täglich wechselnden Hauptgericht angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" ausgestaltet sein. Ein Abendessen muss dienstags und mittwochs ab dem späten Nachmittag zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten. Die Speisekarte muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Dies schließt den Einsatz von convenience-basierten Gerichten nicht aus. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Grundlage: 2 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 5 Jahren.
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Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
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