VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Betrieb von Kantinen - W0533 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Oldenburg
Auftraggeber: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Hotel-, Restaurant- & Cateringdienste (55512000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-betrieb-von-kantinen-w0533-vergabe-uber-die-bewirtschaftete-betreuung-am-sto-oldenburg-25ba3455d5
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/261443-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Bundeswehr vergibt die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in der Henning-von-Tresckow-Kaserne in Oldenburg. Der Auftragnehmer soll ein attraktives gastronomisches Angebot bieten, neben truppenorientierten Speisen in einer Atmosphaere, die zum Verweilen und geselligen Miteinander einlaedt. Raeumlichkeiten inklusive Terrasse und das darin befindliche Liegenschaftsmaterial werden unentgeltlich ueberlassen; die Kosten fuer Liegenschaftsbetriebsleistungen wie Medienversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung uebernimmt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer erhaelt eine monatliche Verguetung und behaelt die erwirtschafteten Einnahmen; bei Ueberschreiten der Kosten verringert sich die Verguetung anteilig. Die Vertragslaufzeit betraegt fuenf Jahre mit zweimaliger Verlaengerungsmoeglichkeit um jeweils ein Jahr. Als Leistungsbeginn ist der 3. Dezember 2026 vorgesehen, ohne Gewaehr. Kein geschätzter Wert und keine Frist angegeben.
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Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in der Liegenschaft Henning-von-Tresckow-Kaserne (Liegenschaft), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot zur Vergabe anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr). Als Leistungsbeginn ist aktuell der 3. Dezember 2026 vorgesehen; Letzterer wird ausdrücklich nicht zugesichert, sondern kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens verschieben. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten (einschließl. Terrasse) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Die Möblierung der Terrasse erfolgt durch den AG. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck sowie des Kassensystems. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst (sog. "Truppenküche") für alle am Standort befindlichen Personen. Das Frühstück muss montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 10:00 Uhr als "To-Go-Angebot" sowie mit Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Das Mittagessen muss montags bis donnerstags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr im Schwerpunkt in Form von Imbissgerichten, zusätzlich muss ein täglich wechselndes Hauptgericht angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" ausgestaltet sein. Ein Abendessen muss mitwochs zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten.] Die Speisekarte muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Auch convenience-basierte-Gerichte sind erlaubt. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden. Vorgesehen ist zudem der Betrieb folgender Automaten durch den AN: • ein Getränkeautomat • drei Snackautomaten Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Grundlage: 2 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 5 Jahren.
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Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
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