Deutschland - Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung - Evaluierung der Maßnahmen des BMVs im Rahmen des „Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie II 2016-2026“ - Abschließende Erfolgskontrolle
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung - Evaluierung der Maßnahmen des BMVs im Rahmen des „Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie II 2016-2026“ - Abschließende Erfolgskontrolle
Auftraggeber: Bundesministerium für Verkehr
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Forschung & Entwicklung (73200000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-beratung-im-bereich-forschung-und-entwicklung-evaluierung-der-massnahmen-des-bmvs-im-rahmen-des-national-391667c5a2
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/322071-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnahmen des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales Innovationsprogramms Was-serstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II über die beiden oben genannten Förderrichtlinien in den Jahren 2017-2026 umgesetzt wurden. Die Ergebnisse der Evaluation müssen dem BMV eine umfassende Einschätzung des Programmerfolgs ermöglichen. Zudem müssen konkrete Förderbedarfe im Bereich der Wasserstoff- und Brenn-stoffzellentechnologie für ein mögliches Folgeprogramm identifiziert werden. Der Erfolg finanzwirksamer Maßnahmen wie in diesem Förderprogramm vorliegend ist zu kontrollieren. Dabei sind deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 2 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Bundesverwaltung muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung sowie nach deren Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) untersuchen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf diese abschließende Erfolgskontrolle (Abschlussevaluation) für die Maß-nahmen des BMV im Gesamtprogramm NIP II von 2016-2026. In der abschließenden Erfolgskontrolle sind nach VV Nummer 2.2 zu § 7 BHO folgende Punkte zu analysieren und darzustellen: 1. Zielerreichungskontrolle des Förderprogramms und der Förderrichtlinien, mit einer qualitati-ven und quantitativen Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung 2. Wirkungskontrolle mit einer Bewertung der Wirkung der vorangegangenen Förderung 3. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Vollzugswirtschaftlichkeits- und Maßnahmenwirtschaftlichkeitskontrolle Die Leistung teilt sich in 3 Arbeitspakete auf und wird in einem Los ausgeschrieben: AP1: Erstellung des Evaluierungskonzepts AP2: Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle AP3: Erstellung des Evaluationsberichts
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnah-men des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales Innovationsprogramms Was-serstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II über die beiden oben genannten Förderrichtlinien in den Jahren 2017-2026 umgesetzt wurden. Die Ergebnisse der Evaluation müssen dem BMV eine umfassende Einschätzung des Programmer-folgs ermöglichen. Zudem müssen konkrete Förderbedarfe im Bereich der Wasserstoff- und Brenn-stoffzellentechnologie für ein mögliches Folgeprogramm identifiziert werden. Der Erfolg finanzwirksamer Maßnahmen wie in diesem Förderprogramm vorliegend ist zu kontrollieren. Dabei sind deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 2 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Bundesverwaltung muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung sowie nach deren Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) untersuchen. Die hier ausgeschriebenen Leis-tungen beziehen sich auf diese abschließende Erfolgskontrolle (Abschlussevaluation) für die Maßnahmen des BMV im Gesamtprogramm NIP II von 2016-2026. In der abschließenden Erfolgskontrolle sind nach VV Nummer 2.2 zu § 7 BHO folgende Punkte zu analysieren und darzustellen: 1. Zielerreichungskontrolle des Förderprogramms und der Förderrichtlinien, mit einer qualitati-ven und quantitativen Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung 2. Wirkungskontrolle mit einer Bewertung der Wirkung der vorangegangenen Förderung 3. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Vollzugswirtschaftlichkeits- und Maßnahmenwirtschaftlichkeitskontrolle Die Leistung teilt sich in 3 Arbeitspakete auf und wird in einem Los ausgeschrieben: AP1: Erstellung des Evaluierungskonzepts AP2: Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle AP3: Erstellung des Evaluationsberichts
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
vergeben an Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
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Zuschlagsdatum:
Zuschlag am 23. April 2026
Leistung und Kriterien:
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