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Deutschland - Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung - Evaluation des Professorinnenprogramms 2030 des Bundes und der Länder und des Gesamtprogramms

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung einer Evaluation der vierten Phase (2023 - 2030) des Bund-Länder-Programms Professorinnenprogramm 2030 sowie des Gesamtprogramms. Der Bericht soll aus einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase bestehen und insbesondere die Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung an Hochschulen sowie die Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen untersuchen. Wegen der Vergleichbarkeit mit den Evaluationen der Phasen I bis III ist der Fragen- und Kriterienkatalog in wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten, mit Anpassungen an Neuerungen wie die verlängerte Laufzeit, die dritte Einreichungsrunde, das Paritätskonzept und das Prädikat 'Gleichstellungsstarke Hochschule'. Weitere Details, Fristen und Verfahrensregeln stehen in der Leistungsbeschreibung.

Beschreibung

Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 - 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Verbesserung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs (Professuren) evaluiert werden (für weitere Punkte siehe „2. Ziel und Zweck der Evaluation“ in der Leistungsbeschreibung). Inhaltlich soll der Evaluationsbericht, wie auch zum Professorinnenprogramm I, II und III, aus zwei Teilen, einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase (2023 - 2030) mit Blick auf das Gesamtprogramm bestehen. Eine Einigung über den Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen ist im entsprechenden Arbeitskreis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits im PP I erfolgt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Berichten der ersten, zweiten und dritten Phase zu gewährleisten, sind der Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten. Unter-schiede bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassung an die vierte Phase des Programms und der folgenden eingeführten Neuerungen: - die auf acht Jahren ausgeweitete Laufzeit, - die Einführung einer dritten Einreichungsrunde, - die Ausweitung der Einreichungsfristen im Rahmen der Formantragstellung, - die neue Konzeptart „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“, - die Einführung der vier verbindlichen Komponenten, - das neue Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die damit verbundene öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, sowie - die damit verbundene Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin bzw. Künstlerin auf dem Weg zur Professur. Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 - 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Verbesserung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs (Professuren) evaluiert werden (für weitere Punkte siehe „2. Ziel und Zweck der Evaluation“ in der Leistungsbeschreibung). Inhaltlich soll der Evaluationsbericht, wie auch zum Professorinnenprogramm I, II und III, aus zwei Teilen, einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase (2023 - 2030) mit Blick auf das Gesamtprogramm bestehen. Eine Einigung über den Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen ist im entsprechenden Arbeitskreis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits im PP I erfolgt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Berichten der ersten, zweiten und dritten Phase zu gewährleisten, sind der Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten. Unter-schiede bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassung an die vierte Phase des Programms und der folgenden eingeführten Neuerungen:  - die auf acht Jahren ausgeweitete Laufzeit,  - die Einführung einer dritten Einreichungsrunde,  - die Ausweitung der Einreichungsfristen im Rahmen der Formantragstellung,  - die neue Konzeptart „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“,  - die Einführung der vier verbindlichen Komponenten,  - das neue Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die damit verbun-dene öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, sowie  - die damit verbundene Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin bzw. Künstlerin auf dem Weg zur Professur.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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