Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nordkirchen und Ascheberg zur Peter-Pan-Schule und zur Pestalozzischule und zurück nach Ascheberg, Nordkirchen und Lüdinghausen von der Peter-Pan-Schule und der Pestalozzischule.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Ascheberg zur Peter-Pan-Schule und zurück von der Peter-Pan-Schule und der Pestalozzischule nach Ascheberg.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Ascheberg und Senden zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück von der Peter-Pan-Schule nach Nottuln und Havixbeck.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Senden zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück von der Peter-Pan-Schule nach Senden und Dülmen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Senden und Dülmen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück nach Senden und Dülmen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Nordkirchen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück von der Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule nach Nordkirchen und Lüdinghausen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen und Olfen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück nach Olfen, Dülmen und Lüdinghausen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Olfen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück nach Olfen und Dülmen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Olfen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück nach Dülmen, Nottuln und Billerbeck.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Lüdinghausen und Olfen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück von der Pestalozzischule nach Lüdinghausen, Ascheberg und Nordkirchen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Lüdinghausen und Dülmen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück nach Nordkirchen und Lüdinghausen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Lüdinghausen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück nach Lüdinghausen, Dülmen und Nordkirchen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Lüdinghausen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück von der Pestalozzischule nach Senden und Ascheberg.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen, Nottuln und Senden zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und zurück von der Peter-Pan-Schule nach Coesfeld und Dülmen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Havixbeck und Billerbeck zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Havixbeck, Billerbeck und Nottuln.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen und Nottuln zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Nottuln.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen und Nottuln zur Peter-Pan-Schule und zurück von der Peter-Pan-Schule und der Pestalozzischule nach Dülmen, Nottuln und Senden.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Billerbeck und Dülmen zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Billerbeck, Nottuln und Dülmen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Rosendahl und Coesfeld zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Coesfeld, Rosendahl und Dülmen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Rosendahl und Coesfeld zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Coesfeld.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Coesfeld zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Coesfeld, Rosendahl und Dülmen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Coesfeld und Dülmen zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Dülmen und Coesfeld.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Coesfeld und Dülmen zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Coesfeld.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule nach Dülmen und Senden.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule Dülmen zurück nach Olfen, Lüdinghausen und Nordkirchen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule Dülmen zurück nach Lüdinghausen und Olfen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Ascheberg zur Steverschule und zurück nach Ascheberg.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Ascheberg und Senden zur Steverschule und zurück nach Ascheberg und Senden.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Lüdinghausen und Senden zur Steverschule und zurück nach Dülmen und Nottuln.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Olfen zur Steverschule und zurück nach Olfen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen, Nottuln und Olfen zur Steverschule zurück nach Dülmen, Ascheberg, Senden; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Dülmen zur Steverschule zurück nach Coesfeld und Rosendahl.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Dülmen zur Steverschule und zurück nach Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Billerbeck und Rosendahl zur Steverschule und zurück nach Olfen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Coesfeld und Rosendahl zur Steverschule und zurück nach Ascheberg und Senden.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Steverschule zurück nach Billerbeck und Rosendahl.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Steverschule zurück nach Lüdinghausen und Dülmen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Steverschule zurück nach Dülmen.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Steverschule zurück nach Rosendahl, Olfen, Dülmen und Nottuln.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Steverschule zurück nach Ascheberg, Dülmen, Lüdinghausen und Senden.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Nottuln zur Pestalozzischule Coesfeld und zurück.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Rosendahl zur Pestalozzischule Coesfeld und zurück.; Beförderung von förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Pestalozzischule Dülmen zurück nach Lüdinghausen und Olfen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 399 Zuschläge für Transportdienste (Deutschland).
1 €194,0 Mio. €
Dieser Zuschlag
844.647 €
Median der Zuschlaege
577.923 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
220.132 € bis 2,0 Mio. €
Der Zuschlag liegt in der üblichen Spanne.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
16%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%
Auf Grundlage von 32 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,9
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
4%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
202516
202611
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
6%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
680
Auf Grundlage von 1.262 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
6,0
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
12%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.