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Deutschland - Bedarfspersonenbeförderung - Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen

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Beschreibung

Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027 Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 61 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.; Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 82 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.; Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 60 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.; Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Schultägliche Gestellung eines*einer Einweisers*Einweiserin. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 60 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.; Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem 50 Sitzer (49 Plätze plus Fahrer*in) zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 74 Schüler*innen. Es erfolgen mehrere Hin-und Rückfahrten. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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