VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Bauarbeiten für Kindergärten - Schlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude Neubau Kindergarten Villa Kunterbunt Gemeinde Durmersheim
Auftraggeber: Gemeinde Durmersheim
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 5.641.520 €
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Bauarbeiten (45214100)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-bauarbeiten-fur-kindergarten-schlusselfertige-erstellung-gesamtgebaude-neubau-kindergarten-villa-kunterb-237a1bb2b1
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/553775-2026
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Gemeinde Durmersheim beabsichtigt die schlüsselfertige Erstellung und mangelfreie Übergabe eines Neubaus des Kindergartens Villa Kunterbunt mit insgesamt 7 Gruppen. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 1.025 m2, der Außenbereich (Spielbereich) ca. 1.775 m2, einschließlich Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen in Abstimmung mit der Gemeinde. Das Gebäude soll in Holzbauweise im Modulbau errichtet werden, mit Wärmepumpe als Wärmeerzeugungsquelle; fossile Brennstoffe sind nicht erwünscht. Die Vorgaben des GEG sind zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer erbringt Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen. Die Übergabe ist 40 bis 60 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung zu gewährleisten.
02
Beschreibung
Schlüsselfertige Erstellung des Gesamtgebäudes für den Neubau des Kindergartens Villa Kunterbunt in der Gemeinde Durmersheim
Die Gemeinde Durmersheim beabsichtigt einen Kindergarten für insgesamt 7 Gruppen als Neubau zu errichten. Dies auf einer Grundfläche für das Gebäude mit ca. 1.025 m² sowie einem Außenbereich (Spielbereich) mit einer Fläche von ca. 1.775 m² auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 3360. Ausschreibungsgegenstand ist die schlüsselfertige Errichtung und mangelfreie Übergabe des Gesamtgebäudes einschließlich der mit der Auftraggeberin abzustimmenden Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen. Erforderliche Planungsleistungen der Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen (insbesondere die technische Ausrüstung) sind vom Auftragnehmer in vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde zu erbringen. Die Grundlagenermittlung der Objektplanung der Leistungsphase 1 liegt der Gemeinde vor und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Zur Grundlagenermittlung gehören die Raumvorgaben des KVJS sowie ein bereits erstelltes Raumkonzept. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten und deren Wert- und Raumangaben einzuhalten. Das Gebäude soll in Holzbauweise im Modulbau errichtet werden. In energetischer Hinsicht sind die Vorgaben des GEG zu berücksichtigen. Als Wärmeerzeugungsquelle ist der Einbau und der Betrieb einer Wärmepumpe vorgesehen. Der Einsatz von fossilen Brennstoffen ist ausdrücklich nicht erwünscht, auch nicht zur Spitzenlastabdeckung. Das bisher genutzte Gebäude ist abgebrannt und muss daher vollständig neu geplant und errichtet werden. Die Baufläche liegt im qualifizierten Bebauungsplangebiet „Im Weidenhaag“ (Bebauungsplan Nr. 4). Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde unter dem Link www.durmersheim.de/web/gewerbe_rechtskr_BPläne.html einsehbar. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist 40-60 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit dem AG abzustimmen. Zwischen der Gemeinde Durmersheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung der in der Anlage beigefügte Generalübernehmervertrag zu Stande. Die Bieter haben ein Konzept für das Baustellenmanagement und die Baustellenlogistik für die Umsetzung des Bauvorhabens ausgehend von der Grundlagenermittlung nach LPh 1 und den Raumvorgaben mit Abgabe des verbindlichen Erstangebotes einzureichen. Dieses wird nicht bewertet, ist aber Gegenstand der Verhandlungsgespräche. Denn die Ausgestaltung der auftragsbezogenen Baustellenorganisation kann nicht ohne das Know-how und die Erfahrung der Bieter bei entsprechenden Großprojekten wie vorliegend vorgebplant und umgesetzt werden. Insofern ist die Mitwirkung der Bieter gemäß § 3a EU Abs. 2 Nr. 1 a) und c) VOB/A wesentlich und erforderlich, um die Umsetzung der Baustellenlogistik und des Baustellenmanagements zur Vermeidung von Störungen des Baus zu vermeiden. Die Bieter haben zudem weitere Konzepte auszuarbeiten und mit Abgabe des verbindlichen Erstangebotes einzureichen, die gewertet werden anhand der veröffentlichten Wertungskriterien.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.