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Deutschland - Bau von Grundschulen - Neubau eines dauerhaften Grundschul-Interimsgebäudes am Bildungspark Urfeld mit Folgenutzung

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Beschreibung

Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die Planungs- und Bauleistungen, die Bauzwischenfinanzierung mit Abschlagszahlungen sowie Wartungs- und Einregelungsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen für die schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes zur Nutzung als Grundschul-Interimsgebäude mit Folgenutzung (u.a. als Volkshochschule) zu vergeben. Das hierfür zu planende und zu bauende Grundschul-Interimsgebäude ist für einen Schulbetrieb mit max. 4 Zügen und ca. 420 Kindern vorzusehen. Der Baukörper kann dreigeschossig ausgeführt werden, mit einem Flachdach und einer NUF von ca. 2.000 m². Nach Durchführung der baulichen Sanierung der drei Wesselinger Grundschulen und die Aufgabe der Interimsnutzung im Grundschul-Interimsgebäude soll diese für kulturelle oder schulische Zwecke weitergenutzt werden, z.B. für eine Volkshochschule (VHS). Das zu errichtende Gebäude ist mindestens im KfW Effizienzgebäude 40-Standard auszuführen. Die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen, die Bauzwischenfinanzierung mit Abschlagszahlungen sowie Wartungs- und Einregelungsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen betreffen nur die Errichtung des Interimsgrundschulgebäudes. Die für die Nutzung des Grundschul-Interimsgebäudes erforderlichen Erschließungsanlagen, Außenanlagen inkl. Schulhofflächen sowie die Parkplatzflächen werden durch die Stadt Wesseling separat geplant und vergeben und zur Fertigstellung des Grundschul-Interimsgebäudes bereitgestellt. Etwaige Schnittstellen in diesem Zusammenhang sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Die Leistungsgrenze des Auftragnehmers entspricht der Gebäudeaußenkante und geht nicht darüber hinaus. Um die Umsetzung und den Ablauf des "Zukunftsplan Wesselinger Grundschulen" und die damit verbundenen umfassenden Sanierungs- und Neubaumaßnahmen nicht zu gefährden, ist es zwingend erforderlich, dass das Gebäude mit Nutzung als Grundschul-Interimsgebäude bis spätestens 16.07.2027 fertiggestellt und in Betrieb genommen ist, sodass die erste Grundschule aus ihrem Bestandsgebäude in den Sommerferien einziehen und am 01. September 2027 in Benutzung gehen kann. Da das Gebäude zwar zunächst für eine Interimsnutzung der Grundschulen errichtet wird, aber eine langfristige flexible Anschlussnutzung, z.B. durch VHS beabsichtigt ist, werden temporäre Bauweisen, wie Container, ausgeschlossen. Die vom späteren Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen: - die vollständige Planung (Objektplanung, TGA-Planung, Tragwerksplanung, usw.) für die Neuerrichtung des Grundschul-Interimsgebäudes, - die Berücksichtigung der externen Planungsinhalte hinsichtlich Schnittstellen mit den Außenanlagen, - die Beantragung einer Baugenehmigung sowie aller dafür erforderlichen Leistungen, - die Baustellenlogistik und Baustelleneinrichtung inkl. Einhaltung der "Hinweise bei Arbeiten im Bereich der Produktentfernleitungen der NATO und des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland" der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, - das Herrichten der Grundstücksfläche, auf der das Gebäude errichtet wird, - der Neubau des Gebäudes zur Nutzung als Grundschul-Interimsgebäude, - die Bauzwischenfinanzierung mit Abschlagszahlungen auf die der Planungs- und Bauleistungen zu festgelegten Meilensteinen bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme, - die Wartungs- und Einregelungsleistungen für technische und bauliche Anlagen für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren (für Dach- und Dachabdichtungsarbeiten sowie Fassadenabdichtung).

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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