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Aperlena

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 2 Tagen Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Bau von geothermischen Kraftwerken - Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags für die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium (Tiefe Geothermie) im geographischen Gebiet von Berlin „Teilaufsuchungsgebiet 1-1“ mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (Tiefe Geothermie)

Offen Deutschland Berlin Bauarbeiten

Auftraggeber Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Eckdaten

Veröffentlicht
Wettbewerb
Offenes Rennen
  1. Veröffentlicht

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Das Aperlena-Urteil

Offenes Rennen

Kein Anbieter dominiert: 7 verschiedene Unternehmen haben die letzten 8 vergleichbaren Aufträge dieses Auftraggebers in 5 Jahren gewonnen. Ein wirklich offenes Rennen.

Basierend auf 8 vergleichbaren Zuschlägen dieses Auftraggebers in dieser Branche über 5 Jahre. Jedes Urteil wird vor dem Ergebnis festgehalten und an der Zuschlagsbekanntmachung gemessen. Wie wir uns selbst bewerten.

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Das Land Berlin schließt einen Nutzungsüberlassungsvertrag ab, der einem geeigneten Unternehmen das Recht einräumt, die bergrechtliche Erlaubnis nach § 7 Bundesberggesetz zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium in einem Teilaufsuchungsgebiet Berlins zu nutzen. Berlin ist Inhaberin dieser Erlaubnis für einen großen Teil des Landes seit dem 20. Juni 2025, für fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit. Das Unternehmen teuft in Abstimmung mit dem Land Berlin eine oder mehrere Bohrungen auf eigene Rechnung ab, mindestens bis Lias, innerhalb der nächsten drei Jahre nach Vertragsabschluss. Die Konzessionsgeberin erhält alle gewonnenen Daten und Informationen. Verfahrensart ist ein zweistufiges Verfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung, ausgerichtet am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Grundlage ist die 'Roadmap Tiefe Geothermie' des Senats vom 25. Juli 2023 zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, mit geplanter 3D-Seismik und eigenen Erkundungsbohrungen.

Beschreibung

Die Vergabestelle führt ein Verfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als zweistufiges Verfahren, ausgerichtet an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durch. Das Land Berlin beabsichtigt, für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Berlin die Nutzung von Erdwärme zu fördern und zu optimieren. Grundlage dafür ist die am 25. Juli 2023 durch den Senat beschlossene „Roadmap Tiefe Geothermie“. Demnach sollen Investitionshemmnisse für Geothermieprojekte beseitigt und zu einem beschleunigten Ausbau der Tiefen Geothermie beigetragen werden. Das Land Berlin beabsichtigt u.a. die Durchführung einer 3D Seismik und das Abteufen eigener Erkundungsbohrungen. Das Land Berlin ist seit dem 20. Juni 2025 Inhaberin der bergrechtlichen Erlaubnis nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) für die Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium für einen großen Teil des Gebietes des Landes Berlin (Erlaubnisfeld „Erdwärme Berlin“). Die Erlaubnis ist für die Dauer von 5 Jahren erteilt und kann verlängert werden. Damit liegt die (alleinige) Möglichkeit der Durchführung von bergrechtlich relevanten Aufsuchungstätigkeiten beim Land Berlin. Zu den Aufsuchungstätigkeiten gehören u.a. auch Probebohrungen. In einem nächsten Schritt kann eine bergrechtliche Bewilligung nach § 8 BBergG beantragt werden. Der Erlaubnisinhaber hat dabei einen Vorrang (vgl. § 14 BBergG). Das Land Berlin beabsichtigt, einen Teil seiner Rechte aus der bergrechtlichen Erlaubnis an ein geeignetes Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Das Unternehmen als Nutzer der Erlaubnis und Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG teuft (in Abstimmung mit dem Land Berlin) eine oder mehrere Bohrungen auf eigene Rechnung ab. Es ist mindestens bis Lias zu bohren. Dies soll innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrags erfolgen und die Konzessionsgeberin erhält alle diesbezüglich gewonnenen Daten und Informationen. Im Erfolgsfall beantragt die Konzessionsgeberin die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung, welche, wenn sie erteilt wird, an den Nutzer zur Nutzung überlassen wird. Der Nutzer kann sodann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Geothermieanlage errichten (vollständige genehmigungsrechtliche Zulässigkeit voraussetzt) und die Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium langfristig gewinnen und wirtschaftlich verwerten. Der Nutzer trägt das Fündigkeitsrisiko. Er ist Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG, ihm obliegt die Erfüllung aller an ihn gerichteten bergrechtlichen Anforderungen. Bei der Erfüllung der bergrechtlichen Anforderungen an das Land Berlin wirken der Nutzer und das Land zusammen. Die Konzessionsgeberin als Nutzungsüberlasserin erhält die Betriebsdaten während der Nutzungszeit übermittelt. Das Verfahren bezieht sich auf den Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages im Teilaufsuchungsgebiet 1-1. Das Teilaufsuchungsgebiet 1-1 befindet sich in der nördlichen Mitte Berlins in den Bezirken Pankow und Mitte. Es umfasst die Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Französisch Buchholz, Blankenburg, Pankow, Heinersdorf und Gesundbrunnen. Die Fläche des Teilaufsuchungsgebiets beträgt rund 19,8 km². Das Teilaufsuchungsgebiet 1-1 überlappt im Süden teilweise mit dem Berliner Fern-wärmenetz. Westlich wird es durch das Landschaftsschutzgebiet Schönholzer Heide und Bürgerpark begrenzt. Nordwestlich schließt sich das Versorgungsgebiet Märkisches Viertel des Berliner Fernwärmenetzes an. In nördliche Richtung folgt an das Teilaufsuchungsgebiet 1-1 das Teilaufsuchungsgebiet 1-2. In westlicher Richtung begrenzt eine Reihe von Kleingartenkolonien die Fläche des Teilaufsuchungsgebietes. Abgeschlossen werden soll ein Nutzungsüberlassungsvertrag mit folgenden wesentlichen Gegenständen (Aufzählung nicht abschließend): Nutzungsüberlassung von Rechten aus der der Konzessionsgeberin erteilten bergrechtlichen Erlaubnis (§ 7 BBergG), bezogen auf ein Reservoir im Teilaufsuchungsgebiet 1-1, für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 30 Jahre; Pflicht des Nutzers zur Aufstellung eines mit der Konzessionsgeberin abzustimmenden Aufsuchungsprogramms zur Erfüllung der bergrechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Erlaubnis; Erfüllung des Aufsuchungsprogramms durch den Nutzer auf eigene Rechnung; Bohren bis mindestens Lias, Fahren von mindestens GR-Logs bis Endteufe, Durchführung mindestens eines hydraulischen Tests in einem der potentiellen Reservoire, Kündigungsmöglichkeit im Fall von Vertragsverletzungen, insbesondere bei Nichtumsetzung des Aufsuchungsprogramms, Übergabe sämtlicher gewonnener Erkenntnisse und Informationen aus den Aufsuchungstätigkeiten an die Konzessionsgeberin; Anwartschaft des Konzessionsnehmers auf Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (§ 8 BBergG) bezogen auf Teilaufsuchungsgebiet 1-1, Nutzungsüberlassung der Bewilligung, soweit diese erteilt wird; Planung, Bau und Errichtung einer Geothermieanlage zur Einspeisung von Wärme in ein Versorgungsnetz; Übergabe sämtlicher gewonnener Erkenntnisse und Informationen aus dem Betrieb der Anlage an die Konzessionsgeberin.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 2 Tagen

Was dieser Auftraggeber bisher gezahlt hat

Auf Basis von 8 vergleichbaren Auftraegen, die dieser Auftraggeber in dieser Branche in den letzten 4 Jahren vergeben hat.

Median der Zuschlaege
5,7 Mio. €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
4,0 Mio. € bis 7,2 Mio. €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

Juengste Zuschlaege

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
168
Zuschläge
62
insgesamt vergeben
92,1 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
41
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
20%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%

Auf Grundlage von 54 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Wer die Aufträge dieses Auftraggebers in diesem Sektor gewöhnlich gewinnt

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Züblin Spezialtiefbau GmbH 2 6,3 Mio. € Sep 2026
EUROVIA Verkehrsbau GmbH; STRABAG AG; Spie SAG GmbH 1 25,9 Mio. € Mär 2026
Hentschke Bau GmbH 1 8,9 Mio. € Nov 2025
Eggers Umwelttechnik GmbH 1 6,6 Mio. € Sep 2025
OST BAU GmbH 1 6,5 Mio. € Feb 2026

Grundlage: 8 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 5 Jahren.

33 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

jetzt offen im Bereich Bauarbeiten
29.189
Median der offenen Bekanntmachungen
830.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Bauarbeiten

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
12.704
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
1%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
2.966

Auf Grundlage von 26.798 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

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