Deutschland - Arzneimittel - Open house Arzneimittelrabattverträge Calcipotriol und Betamethason ausgenommen Salben und Gele, ATC D05AX22
OriginalDeutschland - Arzneimittel - Open house Arzneimittelrabattverträge Calcipotriol und Betamethason ausgenommen in den Darreichungsformen Salben und Gele, ATC D05AX22
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Arzneimittel - Open house Arzneimittelrabattverträge Calcipotriol und Betamethason ausgenommen Salben und Gele, ATC D05AX22
Auftraggeber: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Land: Deutschland
Frist: 3 Jan 2028
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Medizintechnik & Arzneimittel (33600000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-arzneimittel-open-house-arzneimittelrabattvertrage-calcipotriol-und-betamethason-ausgenommen-in-den-darr-02f1184bba
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/26397-2026
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Frist719 Tage offen
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Calcipotriol und Betamethason, ausgenommen die Darreichungsformen Salben und Gele (ATC D05AX22), zu schließen. Es handelt sich um ein Open-house-Modell, kein offenes Verfahren: Identische, nicht individuell verhandelbare Rabattvereinbarungen werden allen geeigneten Unternehmen angeboten. Frühestmöglicher Vertragsbeginn ist der 01.03.2026, alle Verträge enden am 29.02.2028; ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich, spätestens am 03.01.2028. Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Die Eignung wird durch eine unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachgewiesen.
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Beschreibung
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Calcipotriol und Betamethason ausgenommen in den Darreichungsformen Salben und Gele, ATC D05AX22, nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.03.2026, alle Verträge enden am 29.02.2028. Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 03.01.2028. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Vergabestelle SGB V ZE25 open-house Rabattverträge Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 03. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauf folgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauf folgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan an die E-Mail-Adresse vergabestelle1@by.aok.de oder über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen. Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung, die unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
Siehe kurze Beschreibung ACHTUNG: Die Vertragsunterlagen sind zwingend über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen und keinesfalls über den Angebotsbereich! BITTE BEACHTEN SIE: Die FRIST für einen Vertragsschluss zum nächsten Monatsersten endet jeweils am DRITTEN des Vormonats.
Kann ich bieten?
Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
Grundlage: 1033 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
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Änderungsverlauf
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