Deutschland - Allgemeine und berufliche Bildung - Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 3)
OriginalDeutschland - Allgemeine und berufliche Bildung - Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 3)
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Allgemeine und berufliche Bildung - Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 3)
Auftraggeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Land: Deutschland
Frist: 10 Sep 2026, 10:00 (UTC+2)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Bildung & Ausbildung (80000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-allgemeine-und-berufliche-bildung-rahmenvereinbarung-uber-fachbezogene-nachhilfe-deutsch-und-mathematik-5f3a56e4b5
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/539109-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Frist37 Tage offen
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) beabsichtigt, fachbezogene Nachhilfe in Deutsch und Mathematik zur Unterstützung des am 01.08.2024 gestarteten zehnjährigen Startchancen-Programms von Bund und Ländern zu beauftragen, mit dem Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppelt werden soll. Über eine Rahmenvereinbarung erhalten Schulen bedarfsabhängige Nachhilfeangebote je Schulhalbjahr. Los 3 umfasst die Region Potsdam und Luckenwalde mit neun Schulen: Grundschulen, Förderschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen bis Jahrgangsstufe 10 sowie Berufliche Schulen. Die Förderung soll regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Settings erfolgen, orientiert an den Rahmenlehrplänen, grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Schülern.
02
Beschreibung
Das auf insgesamt zehn Jahre angelegte und am 01.08.2024 gestartete Startchancen-Programm (SCP) des Bundes und der Länder soll dazu beitragen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Grundsätzliches Ziel ist die Verbesserung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik der Schülerinnen und Schüler. Zur Unterstützung der Zielerreichung beabsichtigt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg, eine fachbezogene Nachhilfe für die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik als Zentralmaßnahme für alle interessierten Grundschulen, Förderschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bis Jahrgangsstufe 10 (darunter insbesondere Oberschulen) und Beruflichen Schulen (darunter insbesondere Oberstufenzentren = OSZ) zu beauftragen. Um den Schulen bedarfsabhängige Nachhilfeangebote je Schulhalbjahr zur Verfügung stellen zu können, soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Abrufberechtigte werden die losweise benannten Schulen sein. Gegenstand dieses Loses (Los 3) ist die Region Potsdam und Luckenwalde mit neun Schulen. Ziel der Maßnahme ist es, die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler nachhaltig so zu verbessern, dass sie die durch den Rahmenlehrplan Jahrgangsstufe 1-10 definierte Niveaustufe ihrer Jahrgangsstufe am Ende des Schuljahres erreichen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.
Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen, je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen und je Berufliche Schule bis maximal zwei Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förderbedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet werden. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
vergeben an Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.768.997 €
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Änderungsverlauf
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