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Deutschland - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste - Entsorgung von kontaminiertem Boden ASN 170503* und kontaminiertem Bauschutt ASN 170106* aus der Baumaßnahme KLS - BVG Betriebshofverbund Süd-Ost

Vergeben Vergabebekanntmachung

Eckdaten

Zuschlagsempfänger
ZECH Umwelt GmbH
Ort
Deutschland Berlin
Verfahren
Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet. Ganzer Eintrag Oberhalb des EU-Schwellenwerts Ein Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss. Ganzer Eintrag
Originalsprache
Deutsch
Quelle
über TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), geprüft vor 1 Monat
Bekanntmachungsnummer
91027-2026
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Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht. Anmelden

  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

Beschreibung

Haufwerk KLS - BVG Betriebshoverbund Süd-Ost Im Rahmen der Baumaßnahme sind kontaminierte Boden- und Bauschuttmassen aus Aushub- bzw. Ausbauarbeiten der Liegenschaft zu entsorgen. Die Gesamtmenge um-fasst: - ca. 4.000 t kontaminierter Boden (ASN 17 05 03)* - ca. 250 t kontaminierter Bauschutt (ASN 17 01 06)* Die Abfälle sind vom Auftragnehmer in einer zugelassenen technischen Anlage zu behandeln und entsprechend der behördlichen Zuweisung ordnungsgemäß zu entsorgen. a) Herkunft und Charakterisierung der Abfälle Die Abfälle stammen aus Ausbau- bzw. Aushubmaßnahmen des Auftraggebers. Es lie-gen folgende Analysedaten vor: Boden (ASN 17 05 03)* • Vorliegende Analytik: UCL 25-55560 und UCL 25-55561 • Untersuchungsumfang: 1.000 m³ von insgesamt 2.000 m³ • Schwellenwertüberschreitungen: v. a. Cyanide (i.TM + i.E.) Bauschutt (ASN 17 01 06)* • Vorliegende Analytik: GLU 2025PH8194 • Untersuchungsumfang: 100 m³ (vollständig) • Schwellenwertüberschreitungen: v. a. Cyanide (i.TM + i.E.) Da nicht für alle Abfallmengen Analytikergebnisse vorliegen, erfolgt die vorläufige Einstufung gemäß LAGA M20 als gefährlicher Abfall. b) Vorläufige abfallrechtliche Einstufung Mangels vollständiger Analytik ist sowohl eine Verwertung (R-Verfahren) als auch eine Beseitigung (D-Verfahren) möglich. Die endgültige Entsorgungsart wird nicht durch den Auftraggeber, sondern gemäß § 5 Abs. 2 SoAbfEV ausschließlich durch die zuständige Behörde (SBB) festgelegt. Dabei berücksichtigt die Behörde u. a.: • Abfallwirtschaftsplanung BB/Berlin • vorhandene Entsorgungsverträge • technische Möglichkeiten der Anlagen • Vorrang der Verwertung vor Beseitigung • Zuweisungsfähigkeit der Anlage Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Abfälle in der zugewiesenen Anlage angenommen werden können. c) Behandlung in technischer Anlage (Verwertung bevorzugt) Die Abfälle sind in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen technischen Anlage zu behandeln. Eine stoffliche Verwertung ist anzustreben, z. B. durch: • Bodenwäsche (R5-Verfahren) • gleichwertige zugelassene Verwertungsverfahren Eine Festlegung auf ein einzelnes Verfahren erfolgt ausdrücklich nicht, um keine diskriminierenden technischen Vorgaben zu erzeugen. Nach Behandlung gilt: • verwertbare Outputfraktionen → R-Verfahren • nicht verwertbare Fraktionen (Feinanteile, Schlämme) → D-Verfahren d) Einschätzung zur Verwertbarkeit Der Auftragnehmer hat eine Einschätzung zur Verwertbarkeit nach Behandlung auf Basis der vorliegenden Analytik abzugeben. Dies stellt keine verbindliche Verwertungszusage dar und lässt die Zuweisungshoheit der Behörde unberührt. e) Nicht im Leistungsumfang enthalten • Verladung der Abfälle • Transport der Abfälle zur Anlage des AN Diese Leistungen erfolgen durch einen separaten Auftragnehmer. f) Weitere Bedingungen • Vermakeln der Abfälle ist ausgeschlossen. • Schadstoffabhängige Preisklauseln sind nicht zulässig. • Mindermengenzuschläge sind ausgeschlossen. • Der AN muss die Annahmefähigkeit gemäß Mindestumfang der Vollzugshinweise sicherstellen. • Der Zuschlag wird erst wirksam, wenn eine gültige SBB-Zuweisung vorliegt. • Mit einem ergänzenden Formblatt erklärt der Auftraggeber einen Schuldbeitritt zu den von der SBB erhobenen Gebühren, um die Zuweisung abzusichern. Es handelt sich um eine gebührenrechtliche Absicherung, nicht um eine Übernahme abfallrechtli-cher Betreiberpflichten.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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