Zusammenfassung
Maschinell erstellte ZusammenfassungDer Auftraggeber vergibt einen Bauauftrag. Die konkrete Vergabestelle und der genaue Ausführungsort gehen aus der vorhandenen Bekanntmachung nicht hervor. Das Dokument beschreibt die Beschaffung schlicht als Bauauftrag, ohne weitere technische Details zu nennen. Ein geschätzter Auftragswert, eine Frist sowie ein genaues Einreichungsdatum werden nicht angegeben. Auch Hinweise dazu, wer bieten darf, oder das genaue Verfahren sind nicht genannt. Interessierte kleine Unternehmen sollten die vollstaendigen Vergabeunterlagen oder das Beschafferprofil pruefen, um weitere Details und Kontaktmoeglichkeiten zu finden, bevor sie ihr Angebot vorbereiten.
Beschreibung
Amtliche Quelle
Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice) abgeglichen vor 1 Monat
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