Keine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
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Hauptbranchen IT-Dienstleistungen 1
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