Niemcy - Najem naziemnych linii komunikacyjnych - Eksploatacja sieci gigabit w Grafenhausen i Lottstetten
Zamawiający: Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut namens und im Auftrag der nachbenannten Auftraggeber Gemeinde Grafenhausen (Los 1) und Gemeinde Lottstetten (Los 2)
Kraj: Niemcy
Szacunkowa wartość: 8 524 449 €
Tryb: Inny tryb
Branża (CPV): Usługi pocztowe i telekomunikacyjne (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-eines-gigabit-netzes-in-grafenhausen-und-lottstette-9fe9a39559
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/176136-2026
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Gminy Grafenhausen i Lottstetten, polozone w powiecie Waldshut w Niemczech, planuja budowe dofinansowanej sieci gigabit opartej na technologii FTTB (swiatlowod do budynku) w okreslonych obrębach, realizowanej stopniowo w latach 2026 do 2030. Zamowienie obejmuje infrastrukture doprowadzajaca do obszaru zasilania oraz miejskie sieci dystrybucyjne, wychodzace z punktow podlaczenia do istniejacej infrastruktury swiatlowodowej i sieci backbone powiatu Waldshut. Czesc obszaru posiada juz swiatlowody, ktorymi zarzadza firma Stiegeler Internet Service GmbH z Schoenau.
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Opis
Die Gemeinden Grafenhausen und Lottstetten haben in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Aufgabenbeschreibung zu diesem Projekt genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten.
Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 - Grafenhausen: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 75 Gebäudeanschlusspunkte mit102 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 90 Gebäudeanschlusspunkte mit117 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 45 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes - Lückenschlussprogramm - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 - Lottstetten: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 429 Gebäudeanschlusspunkte mit 586 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 515 Gebäudeanschlusspunkte mit 672 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 257 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Oficjalne źródło
Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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