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Deutschland - Entleerung von Abfallbehältern - Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie Reinigung öffentlicher Plätze und Flächen im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028, mit der Möglichkeit der Verlänger

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Opis

Die Stadt Frankfurt (Oder), vertreten durch das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, beabsichtigt die Vergabe der Leerungen der städtischen Papierkörbe und Hundetoiletten (verschiedene Modelle) im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) von Montag bis Sonntag. Die Leistung umfasst insbesondere das Sammeln und Befördern von Abfällen, darunter: * AVV 20 03 01 - gemischte Siedlungsabfälle * sowie gegeben falls weitere im Rahmen der Leistung anfallende Abfallarten. Ausführungszeitraum Die Leistungen sind zunächst im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu erbringen. Der AG behält sich die Option zur einseitigen einmaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwei weitere Jahre vor, längstens jedoch bis zum 31.12.2030, die spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN abzugeben ist. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht. Die vereinbarten Preise gelten als Festpreise für die Dauer des Vertrages (einschließlich Verlängerungsoption). 3. Arbeitsorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder). Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden. Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder). Die Umsetzung und Instandhaltung unterliegt ebenfalls der Stadt Frankfurt (Oder). Die Reinigung der Papierkörbe erfolgt bedarfsweise nach Absprache und beschränkt sich auf Einzelmaßnahmen. (Vorgabe zu Position 01.0010) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder).

Oficjalne źródło

Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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