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Niemcy - Usługi architektoniczne, inżynieryjne i kontrolne - Planowanie specjalistyczne przebudowy i rozbudowy szkoły podstawowej w Altwarmbüchen
OryginałDeutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Fachplanungen der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Altwarmbüchen
Zamknięty
Niemcy
HannoverUsługi architektoniczne i inżynieryjne
Niemcy - Usługi architektoniczne, inżynieryjne i kontrolne - Planowanie specjalistyczne przebudowy i rozbudowy szkoły podstawowej w Altwarmbüchen
Zamawiający: Gemeinde Isernhagen
Kraj: Niemcy
Tryb: Tryb negocjacyjny
Branża (CPV): Usługi architektoniczne i inżynieryjne (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-fachplanungen-der-s-885b39d3e6
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/681710-2025
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Gmina Altwarmbüchen udziela usług planowania specjalistycznego dla budowlanej i energetycznej modernizacji szkoły podstawowej przy Bernhard-Rehkopf-Straße, trzyszczelnego obiektu zbudowanego na początku lat sześćdziesiątych z wieloma dobudówkami. Przedsięwzięcie obejmuje modernizację istniejącego budynku, budowę nowych sal specjalistycznych i do zajęć zróżnicowanych, rozbiórkę skrzydła D, wymaganą z przyczyn przeciwpożarowych, oraz wielofunkcyjną stołówkę dla opieki całodziennej na terenie szkoły. Planowanie musi obejmować harmonogram budowy pozwalający na modernizację skrzydło po skrzydle podczas działalności szkoły, przeniesienie klas do obecnego świetlicy oraz prace w czasie wakacji. Przed rozpoczęciem robót przewidziano badanie szkodliwych substancji. Wstępny projekt z 2023 roku służy jedynie weryfikacji zapotrzebowania na powierzchnię.
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Najważniejsze informacje
Die dreizügige Grundschule Bernhard-Rehkopf-Straße in Altwarmbüchen (Grundschule) wurde in mehreren Bauabschnitten Anfang der 60 - iger Jahre erstellt (Anlage 9 und 9.1 Bestandspläne). Neben dem Kerngebäude entstanden im Laufe der Zeit mehrere Anbauten. Vor ca. 10 Jahren hatte der Rat der Gemeinde bereits entschieden, die Schule abzureißen. Der damalige Grund des Abrisses waren u.a. der bauliche Zustand, die fehlende Barrierefreiheit, die Brandschutzanforderungen und die mangelnde Energieeffizienz. Aufgrund steigender Schülerzahlen wurde im Jahr 2023 entschieden, die Grundschule baulich und energetisch zu sanieren. Neben der Sanierung im Bestand sind zusätzliche Fach- und Differenzierungsräume neu zu erstellen. Der Abriss des D-Traktes ist aus Brandschutzgründen erforderlich. Für den Ganztagsbetrieb ist eine Multifunktionsmensa auf dem Grundstück der Schule vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für Neubau und Sanierung sollen in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Für die politische Willensbildung wurde ein Vorentwurfsplan (siehe Anlage 10 und 10.1 Vorentwurfspläne) im Jahr 2023 erstellt, der den Flächenbedarf der Räume auf Basis des beschlossenen Raumprogrammes darstellt. Dieser Plan dient lediglich zur Überprüfung des Flächenbedarfes. Die zukünftige Objektplanung hat eine eigene Vorentwurfsplanung mit den notwendigen funktionalen Bezügen zu erarbeiten. Der Umbau und die Sanierung erfolgt in den Ferienzeiten und während der Nutzungszeiten. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt eine Schadstoffuntersuchung. Während der Baumaßnahme können Klassen eines Tracktes in den jetzigen Hort verlagert werden, so dass im Innenbereich eine traktweise Sanierung möglich ist. Während der Ferienzeiten findet keine Nutzung der Schule statt. Der Objektplaner und die Fachplaner haben die Aufgabe, die Grundschule einen funktionierenden Bauzeitenplan zu erstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen zeitlich darstellt und die Nutzung des Gebäudes nur im geringen Maße behindert. Die Maßnahmen teilen sich in 2 Planungsbereiche a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes und b. Neubau einer Multifunktionsmensa auf, die von den beteiligten Planern zu bearbeiten sind. Der Planungsbereich b. ist zeitlich vorzuziehen, damit der Ganztagsbetrieb frühzeitig in Betrieb gehen kann. Die Gesamtkosten beider Planungsbereiche und aller Kostengruppen, außer dem Grundstück, werden auf rund 12,0 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), Fachplanung der Technische Ausrüstung HLS (Los 3), Fachplanung der Technische Ausrüstung Elektro (Los 4), Fachplanung der Freianlagenplanung (Los 5). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI)
Leistungsphasen 1 bis 9. Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI)
Leistungsphasen 1 bis 9. Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI)
Leistungsphasen 1 bis 9. Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: -Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§§ 53 ff. HOAI)
Leistungsphasen 1 bis 9. Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung informiert. Den ausgewählten Bewerbern - ab diesem Zeitpunkt Bieter genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Die Bieter können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bieter können aufgefordert werden die Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der AG behält sich vor neben den Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 HOAI auch besondere Leistungen in Auftrag zu geben. Die die dreizügige Grundschule Altwarmbüchen, Bernha
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Die dreizügige Grundschule Bernhard-Rehkopf-Straße in Altwarmbüchen (Grundschule) wurde in mehreren Bauabschnitten Anfang der 60 - iger Jahre erstellt (Anlage 9 und 9.1 Bestandspläne). Neben dem Kerngebäude entstanden im Laufe der Zeit mehrere Anbauten. Vor ca. 10 Jahren hatte der Rat der Gemeinde bereits entschieden, die Schule abzureißen. Der damalige Grund des Abrisses waren u.a. der bauliche Zustand, die fehlende Barrierefreiheit, die Brandschutzanforderungen und die mangelnde Energieeffizienz. Aufgrund steigender Schülerzahlen wurde im Jahr 2023 entschieden, die Grundschule baulich und energetisch zu sanieren. Neben der Sanierung im Bestand sind zusätzliche Fach- und Differenzierungsräume neu zu erstellen. Der Abriss des D-Traktes ist aus Brandschutzgründen erforderlich. Für den Ganztagsbetrieb ist eine Multifunktionsmensa auf dem Grundstück der Schule vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für Neubau und Sanierung sollen in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Für die politische Willensbildung wurde ein Vorentwurfsplan (siehe Anlage 10 und 10.1 Vorentwurfspläne) im Jahr 2023 erstellt, der den Flächenbedarf der Räume auf Basis des beschlossenen Raumprogrammes darstellt. Dieser Plan dient lediglich zur Überprüfung des Flächenbedarfes. Die zukünftige Objektplanung hat eine eigene Vorentwurfsplanung mit den notwendigen funktionalen Bezügen zu erarbeiten. Der Umbau und die Sanierung erfolgt in den Ferienzeiten und während der Nutzungszeiten. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt eine Schadstoffuntersuchung. Während der Baumaßnahme können Klassen eines Tracktes in den jetzigen Hort verlagert werden, so dass im Innenbereich eine traktweise Sanierung möglich ist. Während der Ferienzeiten findet keine Nutzung der Schule statt. Der Objektplaner und die Fachplaner haben die Aufgabe, die Grundschule einen funktionierenden Bauzeitenplan zu erstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen zeitlich darstellt und die Nutzung des Gebäudes nur im geringen Maße behindert. Die Maßnahmen teilen sich in 2 Planungsbereiche a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes und b. Neubau einer Multifunktionsmensa auf, die von den beteiligten Planern zu bearbeiten sind. Der Planungsbereich b. ist zeitlich vorzuziehen, damit der Ganztagsbetrieb frühzeitig in Betrieb gehen kann. Die Gesamtkosten beider Planungsbereiche und aller Kostengruppen, außer dem Grundstück, werden auf rund 12,0 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), Fachplanung der Technische Ausrüstung HLS (Los 3), Fachplanung der Technische Ausrüstung Elektro (Los 4), Fachplanung der Freianlagenplanung (Los 5). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9. Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9. Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9. Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: -Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9. Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Fachplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung informiert. Den ausgewählten Bewerbern - ab diesem Zeitpunkt Bieter genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Die Bieter können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bieter können aufgefordert werden die Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der AG behält sich vor neben den Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 HOAI auch besondere Leistungen in Auftrag zu geben. Die die dreizügige Grundschule Altwarmbüchen, Bernhard-Rehkopf-Straße mit einer Gesamtfläche von derzeit 2.220 m2 NGF muss grundsaniert werden. Hierzu gehören die bauliche und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes, die Umsetzung der Brandschutzanforderungen und der Barrierefreiheit. Differenzierungsräume und Fachunterrichtsräume gemäß des Raumprogrammes mit einer Gesamtfläche von ca. 340 m2 NGF sind als Neubau zu ergänzen. Für den Ganztagsbetrieb soll in diesem Zuge eine multifunktionale Mensa mit einer Gesamtfläche von ca. 410 m2 NGF errichtet werden. Die Vorentwurfsplanung sieht vor, dass hierfür ein alter Gebäudekomplex der Schule abgerissen wird. Die für die Sanierung und die Neubauten erforderlichen Planungsleistungen aller Leistungsphasen sollen in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Für die Bereiche Brandschutz wird baubegleitend ein Brandschutzkonzept erstellt. Weiterhin soll eine Schadstoffuntersuchung für die Sanierung und den Abriss stattfinden. In der Leistungsphase 3 HOAI hat der Objektplaner zusätzlich zur Kostenberechnung für den Gebäudestandard nach GEG, die Mehrkosten für den Gebäudestandard nach Gebäudeenergiestandard KfW-Effizienzhaus 55 EE-Klasse zu ermitteln. Die Gesamtkosten werden auf rd. 12,5 Mio. Euro geschätzt. a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes Abriss des D Traktes Der derzeitige Planungsstand sieht einen Abriss des D - Traktes mit insgesamt 4 Klassenräumen vor. Die jeweilige Geschossfläche für das EG und das OG beträgt 194,46 m2. Ein Kriechkeller ist ebenfalls vorhanden. Der Abriss des Traktes soll aus folgenden Gründen erfolgen: - Baulicher Zustand - Erhebliche Brandschutzprobleme - Fehlender 2. baulicher Rettungsweg - Die Barrierefreiheit ist nicht vorhanden - Fehlender sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz - Benötigter Platzbedarf für die Mensa/Ganztag Sanierung des Bestandsgebäudes Die Sanierung des Bestandsgebäudes beinhaltet für die Objektplanung und alle Fachplaner die Planung der Komplettsanierung des Gebäudes gemäß der HOAI, unter Berücksichtigung des Raumprogramms (Anlage 11 Raumprogramm GS AWB). Alle notwendigen Maßnahmen sind auf Basis der vorhandenen DIN-, EN,- Normen, den Fachvorschriften sowie den Anforderungen der NBauO und den Baustandards der Gemeinde Isernhagen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgabenbereiche: - Bauliche Sanierung - Energetische Sanierung - Kontrollierte Lüftung - Bandschutzkonforme Sanierung - Herstellung der Barrierefreiheit Ergänzung zusätzlicher Räume im Bestandsgebäude Um das gewünschte Raumkonzept umzusetzen, sind Änderungen am Bestand bzw. Anbauten auf Basis des Vorentwurfsplans und des Raumprogramms der Schule erforderlich. Die Erweiterung ist an geeigneter Stelle des Bestandsgebäudes vorzusehen. Energetische Sanierung Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen erfolgt die komplette energetische Sanierung des Bestandsgebäudes nach dem GEG. Neben der Optimierung der Gebäudehülle ist die Heizungstechnik in den Räumen für eine bauseitige Nahwärmeversorgung mittels Wärmepumpe in der Grundlast vorzusehen. Die Beleuchtung wird entsprechend den Baustandards der Gemeinde als tageslichtabhängige LED - Beleuchtung ausgeführt. Kontrollierte Lüftungsanlagen sollen in den 12 AUR eingebaut werden. Die Bestands DDC - ist für die zusätzlichen Anforderungen an die Gebäudetechnik entsprechend zu erweitern. Eine Fotovoltaikanlage wird auf dem Flachdach für die Eigenstromversorgung installiert. Für die Entscheidung das Bestandsgebäude als EE 55 zu sanieren, sind im Rahmen der Leistungsphase 3 die Mehrkosten im Vergleich zum GEG - Standard zu benennen. b. Neubau einer Multifunktionsmensa Neubau einer Multifunktionsmensa Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung ist es erforderlich, am Grundschulstandort der Bernhard Rehkopfstraße eine Mensa zu errichten. Die Mensa soll multifunktional nutzbar sein. Neben schulischen Aktivitäten sollen die Räume auch nachtmittags oder abends als Begegnungsstätte genutzt werden können. Folgende zusätzlichen Randbedingungen sind einzuhalten: a. Umsetzung des Raumprogrammes (Anlage 12 Raumprogramm Mensa) b. separater, barrierefreier Zugang außerhalb des Schultrakts, c. eine eigenständige WC-Anlage für interne und externe Nutzergruppen mit Behinderten - WC d. Zusätzlicher Raumbedarf, zusätzlicher Eingang, Stuhllager, Verkehrsflächen, Lagerflächen und Putzmittelraum e. eine flexible Raumaufteilung f. keine Behinderung des Lernbetriebes bei Fremdnutzung der Mensa g. Gewährleistung der Zufahrtssituation für die Anlieferung h. Zusätzlicher Raumbedarf, zusätzlicher Eingang, Stuhllager, Verkehrsflächen, Lagerflächen und Putzmittelraum i. Mobile elektrische Trennwand j. Externe Zuwegung bzw. Anlieferung, Einfriedungen, Beleuchtung, zusätzliche Tee - Küche, da die Gewerbeküche außerhalb der Essenszeit nicht genutzt werden darf. Der gesamte Umfang aller Baumaßnahmen wird im Rahmen der Vorentwurfsplanung mit der Objektplanung und den Fachplaner ermittelt. Für die Entscheidung die Mensa als EE 55 zu erstellen, sind im Rahmen der Leistungsphase 3 die Mehrkosten im Vergleich zum GEG - Standard zu benennen.; Die dreizügige Grundschule Bernhard-Rehkopf-Straße in Altwarmbüchen (Grundschule) wurde in mehreren Bauabschnitten Anfang der 60 - iger Jahre erstellt (Anlage 9 und 9.1 Bestandspläne). Neben dem Kerngebäude entstanden im Laufe der Zeit mehrere Anbauten. Vor ca. 10 Jahren hatte der Rat der Gemeinde bereits entschieden, die Schule abzureißen. Der damalige Grund des Abrisses waren u.a. der bauliche Zustand, die fehlende Barrierefreiheit, die Brandschutzanforderungen und die mangelnde Energieeffizienz. Aufgrund steigender Schülerzahlen wurde im Jahr 2023 entschieden, die Grundschule baulich und energetisch zu sanieren. Neben der Sanierung im Bestand sind zusätzliche Fach- und Differenzierungsräume neu zu erstellen. Der Abriss des D-Traktes ist aus Brandschutzgründen erforderlich. Für den Ganztagsbetrieb ist eine Multifunktionsmensa auf dem Grundstück der Schule vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für Neubau und Sanierung sollen in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Für die politische Willensbildung wurde ein Vorentwurfsplan (siehe Anlage 10 und 10.1 Vorentwurfspläne) im Jahr 2023 erstellt, der den Flächenbedarf der Räume auf Basis des beschlossenen Raumprogrammes darstellt. Dieser Plan dient lediglich zur Überprüfung des Flächenbedarfes. Die zukünftige Objektplanung hat eine eigene Vorentwurfsplanung mit den notwendigen funktionalen Bezügen zu erarbeiten. Der Umbau und die Sanierung erfolgt in den Ferienzeiten und während der Nutzungszeiten. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt eine Schadstoffuntersuchung. Während der Baumaßnahme können Klassen eines Tracktes in den jetzigen Hort verlagert werden, so dass im Innenbereich eine traktweise Sanierung möglich ist. Während der Ferienzeiten findet keine Nutzung der Schule statt. Der Objektplaner und die Fachplaner haben die Aufgabe, die Grundschule einen funktionierenden Bauzeitenplan zu erstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen zeitlich darstellt und die Nutzung des Gebäudes nur im geringen Maße behindert. Die Maßnahmen teilen sich in 2 Planungsbereiche a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes und b. Neubau einer Multifunktionsmensa auf, die von den beteiligten Planern zu bearbeiten sind. Der Planungsbereich b. ist zeitlich vorzuziehen, damit der Ganztagsbetrieb frühzeitig in Betrieb gehen kann. Die Gesamtkosten beider Planungsbereiche und aller Kostengruppen, außer dem Grundstück, werden auf rund 12,0 Mio. EUR (brutto) geschätzt. a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes Abriss des D Traktes Der derzeitige Planungsstand sieht einen Abriss des D - Traktes mit insgesamt 4 Klassenräumen vor. Die jeweilige Geschossfläche für das EG und das OG beträgt 194,46 m2. Ein Kriechkeller ist ebenfalls vorhanden. Der Abriss des Traktes soll aus folgenden Gründen erfolgen: - Baulicher Zustand - Erhebliche Brandschutzprobleme - Fehlender 2. baulicher Rettungsweg - Die Barrierefreiheit ist nicht vorhanden - Fehlender sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz - Benötigter Platzbedarf für die Mensa/Ganztag Sanierung des Bestandsgebäudes Die Sanierung des Bestandsgebäudes beinhaltet für die Objektplanung und alle Fachplaner die Planung der Komplettsanierung des Gebäudes gemäß der HOAI, unter Berücksichtigung des Raumprogramms (Anlage 11 Raumprogramm GS AWB). Alle notwendigen Maßnahmen sind auf Basis der vorhandenen DIN-, EN,- Normen, den Fachvorschriften sowie den Anforderungen der NBauO und den Baustandards der Gemeinde Isernhagen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgabenbereiche: - Bauliche Sanierung - Energetische Sanierung - Kontrollierte Lüftung - Bandschutzkonforme Sanierung - Herstellung der Barrierefreiheit Ergänzung zusätzlicher Räume im Bestandsgebäude Um das gewünschte Raumkonzept umzusetzen, sind Änderungen am Bestand bzw. Anbauten auf Basis des Vorentwurfsplans und des Raumprogramms der Schule erforderlich. Die Erweiterung ist an geeigneter Stelle des Bestandsgebäudes vorzusehen. Energetische Sanierung Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen erfolgt die komplette energetische Sanierung des Bestandsgebäudes nach dem GEG. Neben der Optimierung der Gebäudehülle ist die Heizungstechnik in den Räumen für eine bauseitige Nahwärmeversorgung mittels Wärmepumpe in der Grundlast vorzusehen. Die Beleuchtung wird entsprechend den Baustandards der Gemeinde als tageslichtabhängige LED - Beleuchtung ausgeführt. Kontrollierte Lüftungsanlagen sollen in den 12 AUR eingebaut werden. Die Bestands DDC - ist für die zusätzlichen Anforderungen an die Gebäudetechnik entsprechend zu erweitern. Eine Fotovoltaikanlage wird auf dem Flachdach für die Eigenstromversorgung installiert. Für die Entscheidung das Bestandsgebäude als EE 55 zu sanieren, sind im Rahmen der Leistungsphase 3 die Mehrkosten im Vergleich zum GEG - Standard zu benennen. b. Neubau einer Multifunktionsmensa Neubau einer Multifunktionsmensa Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung ist es erforderlich, am Grundschulstandort der Bernhard Rehkopfstraße eine Mensa zu errichten. Die Mensa soll multifunktional nutzbar sein. Neben schulischen Aktivitäten sollen die Räume auch nachtmittags oder abends als Begegnungsstätte genutzt werden können. Folgende zusätzlichen Randbedingungen sind einzuhalten: a. Umsetzung des Raumprogrammes (Anlage 12 Raumprogramm Mensa) b. separater, barrierefreier Zugang außerhalb des Schultrakts, c. eine eigenständige WC-Anlage für interne und externe Nutzergruppen mit Behinderten - WC d. Zusätzlicher Raumbedarf, zusätzlicher Eingang, Stuhllager, Verkehrsflächen, Lagerflächen und Putzmittelraum e. eine flexible Raumaufteilung f. keine Behinderung des Lernbetriebes bei Fremdnutzung der Mensa g. Gewährleistung der Zufahrtssituation für die Anlieferung h. Zusätzlicher Raumbedarf, zusätzlicher Eingang, Stuhllager, Verkehrsflächen, Lagerflächen und Putzmittelraum i. Mobile elektrische Trennwand j. Externe Zuwegung bzw. Anlieferung, Einfriedungen, Beleuchtung, zusätzliche Tee -; Die dreizügige Grundschule Bernhard-Rehkopf-Straße in Altwarmbüchen (Grundschule) wurde in mehreren Bauabschnitten Anfang der 60 - iger Jahre erstellt (Anlage 9 und 9.1 Bestandspläne). Neben dem Kerngebäude entstanden im Laufe der Zeit mehrere Anbauten. Vor ca. 10 Jahren hatte der Rat der Gemeinde bereits entschieden, die Schule abzureißen. Der damalige Grund des Abrisses waren u.a. der bauliche Zustand, die fehlende Barrierefreiheit, die Brandschutzanforderungen und die mangelnde Energieeffizienz. Aufgrund steigender Schülerzahlen wurde im Jahr 2023 entschieden, die Grundschule baulich und energetisch zu sanieren. Neben der Sanierung im Bestand sind zusätzliche Fach- und Differenzierungsräume neu zu erstellen. Der Abriss des D-Traktes ist aus Brandschutzgründen erforderlich. Für den Ganztagsbetrieb ist eine Multifunktionsmensa auf dem Grundstück der Schule vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Pla-nungsleistungen für Neubau und Sanierung sollen in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Für die politische Willensbildung wurde ein Vorentwurfsplan (siehe Anlage 10 und 10.1 Vorentwurfspläne) im Jahr 2023 erstellt, der den Flächenbedarf der Räume auf Basis des beschlossenen Raumprogrammes darstellt. Dieser Plan dient lediglich zur Überprüfung des Flächenbedarfes. Die zukünftige Objektplanung hat eine eigene Vorentwurfsplanung mit den notwendigen funktionalen Bezügen zu erarbeiten. Der Umbau und die Sanierung erfolgt in den Ferienzeiten und während der Nutzungszeiten. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt eine Schadstoffuntersuchung. Während der Baumaßnahme können Klassen eines Tracktes in den jetzigen Hort verlagert werden, so dass im Innenbereich eine traktweise Sanierung möglich ist. Während der Ferienzeiten findet keine Nutzung der Schule statt. Der Objektplaner und die Fachplaner haben die Aufgabe, die Grundschule einen funktionierenden Bauzeitenplan zu erstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen zeitlich darstellt und die Nutzung des Gebäudes nur im geringen Maße behindert. Die Maßnahmen teilen sich in 2 Planungsbereiche a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes und b. Neubau einer Multifunktionsmensa auf, die von den beteiligten Planern zu bearbeiten sind. Der Planungsbereich b. ist zeitlich vorzuziehen, damit der Ganztagsbetrieb frühzeitig in Betrieb gehen kann. Die Gesamtkosten beider Planungsbereiche und aller Kostengruppen, außer dem Grundstück, werden auf rund 12,0 Mio. EUR (brutto) geschätzt. a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes Abriss des D Traktes Der derzeitige Planungsstand sieht einen Abriss des D - Traktes mit insgesamt 4 Klassenräumen vor. Die jeweilige Geschossfläche für das EG und das OG beträgt 194,46 m2. Ein Kriechkeller ist ebenfalls vorhanden. Der Abriss des Traktes soll aus folgenden Gründen erfolgen: - Baulicher Zustand - Erhebliche Brandschutzprobleme - Fehlender 2. baulicher Rettungsweg - Die Barrierefreiheit ist nicht vorhanden - Fehlender sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz - Benötigter Platzbedarf für die Mensa/Ganztag Sanierung des Bestandsgebäudes Die Sanierung des Bestandsgebäudes beinhaltet für die Objektplanung und alle Fachplaner die Planung der Komplettsanierung des Gebäudes gemäß der HOAI, unter Berücksichtigung des Raumprogramms (Anlage 11 Raumprogramm GS AWB). Alle notwendigen Maßnahmen sind auf Basis der vorhandenen DIN-, EN,- Normen, den Fachvorschriften sowie den Anforderungen der NBauO und den Baustandards der Gemeinde Isernhagen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgabenbereiche: - Bauliche Sanierung - Energetische Sanierung - Kontrollierte Lüftung - Bandschutzkonforme Sanierung - Herstellung der Barrierefreiheit Ergänzung zusätzlicher Räume im Bestandsgebäude Um das gewünschte Raumkonzept umzusetzen, sind Änderungen am Bestand bzw. Anbauten auf Basis des Vorentwurfsplans und des Raumprogramms der Schule erforderlich. Die Erweiterung ist an geeigneter Stelle des Bestandsgebäudes vorzusehen. Energetische Sanierung Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen erfolgt die komplette energetische Sanierung des Bestandsgebäudes nach dem GEG. Neben der Optimierung der Gebäudehülle ist die Heizungstechnik in den Räumen für eine bauseitige Nahwärmeversorgung mittels Wärmepumpe in der Grundlast vorzusehen. Die Beleuchtung wird entsprechend den Baustandards der Gemeinde als tageslichtabhängige LED - Beleuchtung ausgeführt. Kontrollierte Lüftungsanlagen sollen in den 12 AUR eingebaut werden. Die Bestands DDC - ist für die zusätzlichen Anforderungen an die Gebäudetechnik entsprechend zu erweitern. Eine Fotovoltaikanlage wird auf dem Flachdach für die Eigenstromversorgung installiert. Für die Entscheidung das Bestandsgebäude als EE 55 zu sanieren, sind im Rahmen der Leistungsphase 3 die Mehrkosten im Vergleich zum GEG - Standard zu benennen. b. Neubau einer Multifunktionsmensa Neubau einer Multifunktionsmensa Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung ist es erforderlich, am Grundschulstandort der Bernhard Rehkopfstraße eine Mensa zu errichten. Die Mensa soll multifunktional nutzbar sein. Neben schulischen Aktivitäten sollen die Räume auch nachtmittags oder abends als Begegnungsstätte genutzt werden können. Folgende zusätzlichen Randbedingungen sind einzuhalten: a. Umsetzung des Raumprogrammes (Anlage 12 Raumprogramm Mensa) b. separater, barrierefreier Zugang außerhalb des Schultrakts, c. eine eigenständige WC-Anlage für interne und externe Nutzergruppen mit Behinderten - WC d. Zusätzlicher Raumbedarf, zusätzlicher Eingang, Stuhllager, Verkehrsflächen, Lagerflächen und Putzmittelraum e. eine flexible Raumaufteilung f. keine Behinderung des Lernbetriebes bei Fremdnutzung der Mensa g. Gewährleistung der Zufahrtssituation für die Anlieferung h. Zusätzlicher Raumbedarf, zusätzlicher Eingang, Stuhllager, Verkehrsflächen, Lagerflächen und Putzmittelraum i. Mobile elektrische Trennwand j. Externe Zuwegung bzw. Anlieferung, Einfriedungen, Beleuchtung, zusätzliche Tee - K; Die dreizügige Grundschule Bernhard-Rehkopf-Straße in Altwarmbüchen (Grundschule) wurde in mehreren Bauabschnitten Anfang der 60 - iger Jahre erstellt (Anlage 9 und 9.1 Bestandspläne). Neben dem Kerngebäude entstanden im Laufe der Zeit mehrere Anbauten. Vor ca. 10 Jahren hatte der Rat der Gemeinde bereits entschieden, die Schule abzureißen. Der damalige Grund des Abrisses waren u.a. der bauliche Zustand, die fehlende Barrierefreiheit, die Brandschutzanforderungen und die mangelnde Energieeffizienz. Aufgrund steigender Schülerzahlen wurde im Jahr 2023 entschieden, die Grundschule baulich und energetisch zu sanieren. Neben der Sanierung im Bestand sind zusätzliche Fach- und Differenzierungsräume neu zu erstellen. Der Abriss des D-Traktes ist aus Brandschutzgründen erforderlich. Für den Ganztagsbetrieb ist eine Multifunktionsmensa auf dem Grundstück der Schule vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Pla-nungsleistungen für Neubau und Sanierung sollen in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Für die politische Willensbildung wurde ein Vorentwurfsplan (siehe Anlage 10 und 10.1 Vorentwurfspläne) im Jahr 2023 erstellt, der den Flächenbedarf der Räume auf Basis des beschlossenen Raumprogrammes darstellt. Dieser Plan dient lediglich zur Überprüfung des Flächenbedarfes. Die zukünftige Objektplanung hat eine eigene Vorentwurfsplanung mit den notwendigen funktionalen Bezügen zu erarbeiten. Der Umbau und die Sanierung erfolgt in den Ferienzeiten und während der Nutzungszeiten. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt eine Schadstoffuntersuchung. Während der Baumaßnahme können Klassen eines Tracktes in den jetzigen Hort verlagert werden, so dass im Innenbereich eine traktweise Sanierung möglich ist. Während der Ferienzeiten findet keine Nutzung der Schule statt. Der Objektplaner und die Fachplaner haben die Aufgabe, die Grundschule einen funktionierenden Bauzeitenplan zu erstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen zeitlich darstellt und die Nutzung des Gebäudes nur im geringen Maße behindert. Die Maßnahmen teilen sich in 2 Planungsbereiche a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes und b. Neubau einer Multifunktionsmensa auf, die von den beteiligten Planern zu bearbeiten sind. Der Planungsbereich b. ist zeitlich vorzuziehen, damit der Ganztagsbetrieb frühzeitig in Betrieb gehen kann. Die Gesamtkosten beider Planungsbereiche und aller Kostengruppen, außer dem Grundstück, werden auf rund 12,0 Mio. EUR (brutto) geschätzt. a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes Abriss des D Traktes Der derzeitige Planungsstand sieht einen Abriss des D - Traktes mit insgesamt 4 Klassenräumen vor. Die jeweilige Geschossfläche für das EG und das OG beträgt 194,46 m2. Ein Kriechkeller ist ebenfalls vorhanden. Der Abriss des Traktes soll aus folgenden Gründen erfolgen: - Baulicher Zustand - Erhebliche Brandschutzprobleme - Fehlender 2. baulicher Rettungsweg - Die Barrierefreiheit ist nicht vorhanden - Fehlender sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz - Benötigter Platzbedarf für die Mensa/Ganztag Sanierung des Bestandsgebäudes Die Sanierung des Bestandsgebäudes beinhaltet für die Objektplanung und alle Fachplaner die Planung der Komplettsanierung des Gebäudes gemäß der HOAI, unter Berücksichtigung des Raumprogramms (Anlage 11 Raumprogramm GS AWB). Alle notwendigen Maßnahmen sind auf Basis der vorhandenen DIN-, EN,- Normen, den Fachvorschriften sowie den Anforderungen der NBauO und den Baustandards der Gemeinde Isernhagen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgabenbereiche: - Bauliche Sanierung - Energetische Sanierung - Kontrollierte Lüftung - Bandschutzkonforme Sanierung - Herstellung der Barrierefreiheit Ergänzung zusätzlicher Räume im Bestandsgebäude Um das gewünschte Raumkonzept umzusetzen, sind Änderungen am Bestand bzw. Anbauten auf Basis des Vorentwurfsplans und des Raumprogramms der Schule erforderlich. Die Erweiterung ist an geeigneter Stelle des Bestandsgebäudes vorzusehen. Energetische Sanierung Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen erfolgt die komplette energetische Sanierung des Bestandsgebäudes nach dem GEG. Neben der Optimierung der Gebäudehülle ist die Heizungstechnik in den Räumen für eine bauseitige Nahwärmeversorgung mittels Wärmepumpe in der Grundlast vorzusehen. Die Beleuchtung wird entsprechend den Baustandards der Gemeinde als tageslichtabhängige LED - Beleuchtung ausgeführt. Kontrollierte Lüftungsanlagen sollen in den 12 AUR eingebaut werden. Die Bestands DDC - ist für die zusätzlichen Anforderungen an die Gebäudetechnik entsprechend zu erweitern. Eine Fotovoltaikanlage wird auf dem Flachdach für die Eigenstromversorgung installiert. Für die Entscheidung das Bestandsgebäude als EE 55 zu sanieren, sind im Rahmen der Leistungsphase 3 die Mehrkosten im Vergleich zum GEG - Standard zu benennen. b. Neubau einer Multifunktionsmensa Neubau einer Multifunktionsmensa Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung ist es erforderlich, am Grundschulstandort der Bernhard Rehkopfstraße eine Mensa zu errichten. Die Mensa soll multifunktional nutzbar sein. Neben schulischen Aktivitäten sollen die Räume auch nachtmittags oder abends als Begegnungsstätte genutzt werden können. Folgende zusätzlichen Randbedingungen sind einzuhalten: a. Umsetzung des Raumprogrammes (Anlage 12 Raumprogramm Mensa) b. separater, barrierefreier Zugang außerhalb des Schultrakts, c. eine eigenständige WC-Anlage für interne und externe Nutzergruppen mit Behinderten - WC d. Zusätzlicher Raumbedarf, zusätzlicher Eingang, Stuhllager, Verkehrsflächen, Lagerflächen und Putzmittelraum e. eine flexible Raumaufteilung f. keine Behinderung des Lernbetriebes bei Fremdnutzung der Mensa g. Gewährleistung der Zufahrtssituation für die Anlieferung h. Zusätzlicher Raumbedarf, zusätzlicher Eingang, Stuhllager, Verkehrsflächen, Lagerflächen und Putzmittelraum i. Mobile elektrische Trennwand j. Externe Zuwegung bzw. Anlieferung, Einfriedungen, Beleuchtung, zusätzliche Tee -; Die dreizügige Grundschule Bernhard-Rehkopf-Straße in Altwarmbüchen (Grundschule) wurde in mehreren Bauabschnitten Anfang der 60 - iger Jahre erstellt (Anlage 9 und 9.1 Bestandspläne). Neben dem Kerngebäude entstanden im Laufe der Zeit mehrere Anbauten. Vor ca. 10 Jahren hatte der Rat der Gemeinde bereits entschieden, die Schule abzureißen. Der damalige Grund des Abrisses waren u.a. der bauliche Zustand, die fehlende Barrierefreiheit, die Brandschutzanforderungen und die mangelnde Energieeffizienz. Aufgrund steigender Schülerzahlen wurde im Jahr 2023 entschieden, die Grundschule baulich und energetisch zu sanieren. Neben der Sanierung im Bestand sind zusätzliche Fach- und Differenzierungsräume neu zu erstellen. Der Abriss des D-Traktes ist aus Brandschutzgründen erforderlich. Für den Ganztagsbetrieb ist eine Multifunktionsmensa auf dem Grundstück der Schule vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für Neubau und Sanierung sollen in diesem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Für die politische Willensbildung wurde ein Vorentwurfsplan (siehe Anlage 10 und 10.1 Vorentwurfspläne) im Jahr 2023 erstellt, der den Flächenbedarf der Räume auf Basis des beschlossenen Raumprogrammes darstellt. Dieser Plan dient lediglich zur Überprüfung des Flächenbedarfes. Die zukünftige Objektplanung hat eine eigene Vorentwurfsplanung mit den notwendigen funktionalen Bezügen zu erarbeiten. Der Umbau und die Sanierung erfolgt in den Ferienzeiten und während der Nutzungszeiten. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt eine Schadstoffuntersuchung. Während der Baumaßnahme können Klassen eines Tracktes in den jetzigen Hort verlagert werden, so dass im Innenbereich eine traktweise Sanierung möglich ist. Während der Ferienzeiten findet keine Nutzung der Schule statt. Der Objektplaner und die Fachplaner haben die Aufgabe, die Grundschule einen funktionierenden Bauzeitenplan zu erstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen zeitlich darstellt und die Nutzung des Gebäudes nur im geringen Maße behindert. Die Maßnahmen teilen sich in 2 Planungsbereiche a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes und b. Neubau einer Multifunktionsmensa auf, die von den beteiligten Planern zu bearbeiten sind. Der Planungsbereich b. ist zeitlich vorzuziehen, damit der Ganztagsbetrieb frühzeitig in Betrieb gehen kann. Die Gesamtkosten beider Planungsbereiche und aller Kostengruppen, außer dem Grundstück, werden auf rund 12,0 Mio. EUR (brutto) geschätzt. a. Abriss, Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes Abriss des D Traktes Der derzeitige Planungsstand sieht einen Abriss des D - Traktes mit insgesamt 4 Klassenräumen vor. Die jeweilige Geschossfläche für das EG und das OG beträgt 194,46 m2. Ein Kriechkeller ist ebenfalls vorhanden. Der Abriss des Traktes soll aus folgenden Gründen erfolgen: - Baulicher Zustand - Erhebliche Brandschutzprobleme - Fehlender 2. baulicher Rettungsweg - Die Barrierefreiheit ist nicht vorhanden - Fehlender sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz - Benötigter Platzbedarf für die Mensa/Ganztag Sanierung des Bestandsgebäudes Die Sanierung des Bestandsgebäudes beinhaltet für die Objektplanung und alle Fachplaner die Planung der Komplettsanierung des Gebäudes gemäß der HOAI, unter Berücksichtigung des Raumprogramms (Anlage 11 Raumprogramm GS AWB). Alle notwendigen Maßnahmen sind auf Basis der vorhandenen DIN-, EN,- Normen, den Fachvorschriften sowie den Anforderungen der NBauO und den Baustandards der Gemeinde Isernhagen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgabenbereiche: - Bauliche Sanierung - Energetische Sanierung - Kontrollierte Lüftung - Bandschutzkonforme Sanierung - Herstellung der Barrierefreiheit Ergänzung zusätzlicher Räume im Bestandsgebäude Um das gewünschte Raumkonzept umzusetzen, sind Änderungen am Bestand bzw. Anbauten auf Basis des Vorentwurfsplans und des Raumprogramms der Schule erforderlich. Die Erweiterung ist an geeigneter Stelle des Bestandsgebäudes vorzusehen. Energetische Sanierung Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen erfolgt die komplette energetische Sanierung des Bestandsgebäudes nach dem GEG. Neben der Optimierung der Gebäudehülle ist die Heizungstechnik in den Räumen für eine bauseitige Nahwärmeversorgung mittels Wärmepumpe in der Grundlast vorzusehen. Die Beleuchtung wird entsprechend den Baustandards der Gemeinde als tageslichtabhängige LED - Beleuchtung ausgeführt. Kontrollierte Lüftungsanlagen sollen in den 12 AUR eingebaut werden. Die Bestands DDC - ist für die zusätzlichen Anforderungen an die Gebäudetechnik entsprechend zu erweitern. Eine Fotovoltaikanlage wird auf dem Flachdach für die Eigenstromversorgung installiert. Für die Entscheidung das Bestandsgebäude als EE 55 zu sanieren, sind im Rahmen der Leistungsphase 3 die Mehrkosten im Vergleich zum GEG - Standard zu benennen. b. Neubau einer Multifunktionsmensa Neubau einer Multifunktionsmensa Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung ist es erforderlich, am Grundschulstandort der Bernhard Rehkopfstraße eine Mensa zu errichten. Die Mensa soll multifunktional nutzbar sein. Neben schulischen Aktivitäten sollen die Räume auch nachtmittags oder abends als Begegnungsstätte genutzt werden können. Folgende zusätzlichen Randbedingungen sind einzuhalten: a. Umsetzung des Raumprogrammes (Anlage 12 Raumprogramm Mensa) b. separater, barrierefreier Zugang außerhalb des Schultrakts, c. eine eigenständige WC-Anlage für interne und externe Nutzergruppen mit Behinderten - WC d. Zusätzlicher Raumbedarf, zusätzlicher Eingang, Stuhllager, Verkehrsflächen, Lagerflächen und Putzmittelraum e. eine flexible Raumaufteilung f. keine Behinderung des Lernbetriebes bei Fremdnutzung der Mensa g. Gewährleistung der Zufahrtssituation für die Anlieferung h. Zusätzlicher Raumbedarf, zusätzlicher Eingang, Stuhllager, Verkehrsflächen, Lagerflächen und Putzmittelraum i. Mobile elektrische Trennwand j. Externe Zuwegung bzw. Anlieferung, Einfriedungen, Beleuchtung, zusätzliche Tee - Kü
Oficjalne źródło
Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Konkurencja
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