Niemcy - Leki - Otwarta umowa ramowa dotyczaca rabatow na leki zgodnie z paragrafem 130a (8) SGB V z mozliwoscia przystapienia w kazdym momencie, tzw. 'Zulassungsmodell 2025-02' Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
OryginałDeutschland - Arzneimittel - Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Absatz 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sogenanntes Zulassungsmodell 2025-02“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Przetarg nieograniczonyKażdy może złożyć ofertę, w jednym etapie, bez wstępnej selekcji.Pełne hasłoPowyżej progu unijnegoZamówienie na tyle duże, że stosuje się przepisy unijne i musi zostać opublikowane w TED.Pełne hasło
Kod CPVWspólny słownik UE dla przedmiotu zamówienia: ośmiocyfrowy kod w każdym ogłoszeniu.Pełne hasło
Niemcy - Leki - Otwarta umowa ramowa dotyczaca rabatow na leki zgodnie z paragrafem 130a (8) SGB V z mozliwoscia przystapienia w kazdym momencie, tzw. 'Zulassungsmodell 2025-02' Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Zamawiający: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Kraj: Niemcy
Termin: 5 gru 2026, 23:59 (UTC+1)
Tryb: Przetarg nieograniczony
Branża (CPV): Sprzęt medyczny i farmaceutyki (33600000)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-arzneimittel-offene-rahmenvereinbarung-uber-arzneimittelrabatte-gemass-130a-absatz-8-sgb-v-mit-jederzei-11cc57b245
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/549863-2026
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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See w Niemczech publikuje zaproszenie do zawarcia umow rabatowych na leki zgodnie z paragrafem 130a (8) zdanie 1 SGB V. Dotyczy to substancji czynnej Beclometason dipropionat, Formoterol hemifumarat, postac IHP (kod ATC R03AK08). Uczestniczyc moga tylko przedsiebiorcy farmaceutyczni lub zwiazki przedsiebiorcow farmaceutycznych zgodnie z paragrafem 4 (18) AMG. Nie jest to postepowanie otwarte, lecz publikacja ustalonych, niepodlegajacych negocjacjom warunkow, w tym wysokosci rabatu, z nielimitowana mozliwoscia przystapienia. Czesc 1 oryginalnego ogloszenia 762710-2024 z 13.12.2024 zostaje uchylona z dniem 30.09.2026.
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Opis
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden.
Hiermit wird die Aufhebung des Loses 1 „Beclometason dipropionat, Formoterol hemifumarat, Darreichungsform: DOS (ATC-Code: R03AK08)" der ursprünglichen Veröffentlichung ( 762710-2024 vom 13.12.2024 ) zum 30.09.2026 bekanntgegeben.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Beclometason dipropionat, Formoterol hemifumarat, Darreichungsform: IHP (ATC-Code: R03AK08)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder: a) Handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Beclometason dipropionat, Formoterol hemifumarat, Darreichungsform: INH (ATC-Code: R03AK08)"mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Hiermit wird die Aufhebung des Loses 4 „Brinzolamid, Timolol, Darreichungsform: ATR (ATC-Code: S01ED51)" der ursprünglichen Veröffentlichung ( 762710-2024 vom 13.12.2024 ) zum 30.09.2026 bekanntgegeben.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Clonazepam, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: N03AE01)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Desogestrel, Darreichungsform: FTA (ATC-Code: G03AC09)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Dexamethason, Neomycin, Polymyxin B, Darreichungsform: ATR (ATC-Code: S01CA01)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Iloprost, Darreichungsform: LOV (ATC-Code: B01AC11)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Mesalazin, Darreichungsform: RSU, KLI, SUS (ATC-Code: A07EC02)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Metamizol, Darreichungsform: Suppositorien (ATC-Code: N02BB02)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Miglustat, Darreichungsform: HKP (ATC-Code: A16AX06)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Sevelamer hydrochlorid, Darreichungsform: FTA (ATC-Code: V03AE02)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Tacrolimus, Darreichungsform: HKP (ATC-Code: L04AD02)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Tacrolimus, Darreichungsform: REK (ATC-Code: L04AD02)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Tacrolimus, Darreichungsform: RET (ATC-Code: L04AD02)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.; Hiermit wird die Aufhebung des Loses 16 „Vilanterol, Umeclidinium bromid, Darreichungsform: IHP (ATC-Code: R03AL03)" der ursprünglichen Veröffentlichung ( 762710-2024 vom 13.12.2024 ) zum 30.09.2025 bekanntgegeben.; Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff "Zolmitriptan, Darreichungsform: NAS, EDP (ATC-Code: N02CC03)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-02@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.02.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.01.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.01.2027.
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