Oczyszczanie terenu zanieczyszczonego - osadniki Gröbers
Zamawiający: Gemeinde Kabelsketal
Kraj: Niemcy
Termin: 26 paź 2026, 10:00 (UTC+1)
Tryb: Przetarg nieograniczony
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/altlastensanierung-absetzteiche-grobers-289448ed72
Ogłoszenie urzędowe: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notice-detail/25887420
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Streszczenie
Streszczenie wygenerowane automatycznie
Gmina Kabelsketal zleca w otwartym postępowaniu zgodnie z VOB/A (nr KAB_025-2026) roboty budowlane mające na celu oczyszczenie terenu zanieczczonego przy osadnikach Gröbers, miejsce realizacji 06184 Kabelsketal. Przedmiot obejmuje roboty ziemne : wykop 16 500 ton, z czego 8 000 ton podlega przeróbce, a 6 000 ton utylizacji, pozostała ilość składowana jest bocznie, oraz zasypkę 16 500 ton, w tym 10 000 ton materiału z wykopu i 6 500 ton materiału dowożonego. Prace zaczynają się 15.02.2027 i kończą 04.06.2027 ; zdjęcie humusu należy zakończyć do 28.02.2027. Zamówienie nie jest podzielone na części, oferty wariantowe i wielokrotne podstawowe są niedopuszczalne. Oferty składane są wyłącznie elektronicznie przez evergabe.de.
02
Opis
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:
Gemeinde Kabelsketal
Lange Str. 18
06184 Kabelsketal
Telefon:
+49 3460533124
Fax:
+49 3460533249
E-Mail:
Vergabe@Kabelsketal.de
Internet:
https://www.Kabelsketal.de
b)
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
KAB_025-2026
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
06184
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:
Erdarbeiten
Umfang der Leistung:
Aushub 16.500 t davon 8.000 t Aufarbeitung und 6.000 t Entsorgung (Rest nur seitliche Lagerung), Verfüllung 16.500 t davon 10.000 t Aushubmaterial und 6.500 t Liefermaterial
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach Losen:
Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
15.02.2027
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
04.06.2027
weitere Fristen:
Oberbodenabtrag 28.02.2027
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a0faf331ac-302a18c838c3714c
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:
26.10.2026
um:
10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
25.11.2026
p)
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Ort:
elektronisch
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
keine
t) geforderte Sicherheiten
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
(1) Bewerber- oder Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) sind Einzelbewerbern bzw. Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Die Vereinigung zu einer Bietergemeinschaft ist zulässig.
(2) Bietergemeinschaften haben mit der Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung der Bietergemeinschaft (Bietergemeinschaftserklärung) vorzulegen, in der:
alle Mitglieder namentlich benannt sind,
ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt wird,
erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt, und
zugesichert wird, dass im Falle einer Auftragserteilung alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
(3) Die Vorlage einer bestimmten Rechtsform (z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR) wird für die Angebotsabgabe nicht verlangt. Die Vergabestelle behält sich jedoch das Recht vor, im Falle einer Auftragserteilung zu verlangen, dass die Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform (in der Regel eine GbR) annimmt, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
(4) Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Unternehmensnachfolge vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder (z. B. gleichzeitig als Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft oder in verschiedenen Bietergemeinschaften) sind grundsätzlich unzulässig, sofern sie zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
in den Vergabeunterlagen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Bestätigung zur Eigenerklärung 124
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle
y) Sonstige Angaben
1. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor
vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem
anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die
verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern/ Bieterinnen in der Reihenfolge des
Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden
Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen
Auftragnehmer/ von der bisherigen Auftragnehmerin zu tragen.
2. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens
Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die
Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
3. Im Falle der Nutzung der e-Vergabe, ist der Nutzer verpflichtet, sich regelmäßig
in der e-Vergabe anzumelden, um neue Informationen zu Vergabeverfahren zu
erhalten. Bei der Teilnahme an laufenden Vergabeverfahren soll das Anmelden
täglich durchgeführt werden. Ein Anspruch auf den Erhalt von automatisierten EMails
der e- Vergabe besteht nicht. Von der Vergabestelle über die e-Vergabe-
Plattform übermittelte Dokumente gehen dem Nutzer zu, wenn das Dokument im
Eingangsordner des AnA-Web zum Herunterladen bereitgestellt wird und unter
Berücksichtigung der Verpflichtung aus Satz 1 mit einer Kenntnisnahme durch den
Nutzer gerechnet werden kann.
4. Zur Aufklärung kann der AG vom Bieter eine Preisaufklärung bis zur Abgabe der
Urkalkulation verlangen.
Erdbau ,Entsorgung von Abbruchmaterialien
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