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Examen des effets du paragraphe 2b de la loi sur la taxe sur la valeur ajoutée sur les prestations

Original Überprüfung der Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz auf die Leistungen

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Résumé

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L'Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH), entité semi-autonome non indépendante de la ville de Hamm, en Allemagne, recherche un soutien qualifié en conseil fiscal ou en audit pour examiner les effets du paragraphe 2b de la loi allemande sur la taxe sur la valeur ajoutée sur ses activités. L'examen portera notamment sur ses missions souveraines telles que l'élimination des déchets, le nettoiement des rues et le déneigement, afin de déterminer si ces prestations deviennent imposables et soumises à la TVA ou demeurent exonérées ou non imposables. Les thèmes clés sont l'analyse des recettes et l'évaluation des accords intercommunaux. Un inventaire des recettes a déjà été préparé. Il s'agit d'une procédure de manifestation d'intérêt destinée à identifier des sociétés de conseil fiscal ou d'audit spécialisées dans la fiscalité des personnes morales de droit public, notamment le paragraphe 2b. Aucune valeur estimée ni échéance n'est indiquée.

Description

A.1 Allgemeines / Gegenstand der Ausschreibung Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beabsichtigt, die Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) auf ihre Tätigkeiten und Leistungsbeziehungen um-fassend zu untersuchen und die sich daraus ergebenden umsatzsteuerlichen Anforderungen umzusetzen. Der ASH ist eine rechtlich unselbstständige eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Hamm. Im Zuge der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz benötigt der ASH eine Überprüfung der umsatzsteuerlichen Einordnung der Tätigkeitsbereiche. Die Tätigkeiten des ASH gliedern sich grob in hoheitliche Tätigkeiten (Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Winter-dienst) und Tätigkeiten in den Betrieben Gewerblicher Art (Entsorgungsdienstleistungen, Werkstattleistungen...). Gegenstand der Prüfung sollen insbesondere die hoheitlichen Tätigkeitsbereiche der Einrichtung sein. Hintergrund ist die Fragestellung, ob die betreffenden Leistungen im Rahmen der Umstellung auf § 2b UStG künftig als steuerbar und umsatzsteuer-pflichtig zu behandeln sind oder weiterhin unter die bisherige umsatzsteuerfreie beziehungs-weise nicht steuerbare Behandlung fallen. Hierzu soll eine qualifizierte steuerberatende bzw. wirtschaftsprüfende Unterstützung in Anspruch genommen werden. Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit nachgewiesener Expertise im Bereich der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) und insbesondere des § 2b UStG. Als Themenschwerpunkte sind dabei eine Analyse der Einnahmeseite sowie eine Beurteilung der interkommunalen Vereinbarungen identifiziert worden. Eine Einnahmeninventur mit Erarbeitung der dahinterliegenden Sachverhalte wurde bereits vorbereitet. Auf Basis der daraus resultierenden Liste sollen Einschätzungen vorgenommen werden, welche Umsätze eindeutig steuerpflichtig, welche eindeutig nicht steuerpflichtig und welche noch eine tiefere Untersu-chung benötigen. Im Rahmen dieser umsatzsteuerlichen Würdigung soll auch gegebenenfalls vorhandenes Optimierungspotenzial identifiziert werden. Ergänzend zur Einnahmeninventur ist eine Vertragsinventur und -analyse erforderlich. Die interkommunalen Vereinbarungen sollen daraufhin untersucht werden, ob die Vertragsnatur eine öffentlich-rechtliche ist und ob die darin geregelte Tätigkeit Wettbewerbsrelevanz hat. A.2 Durchführung Der Auftragnehmer hat die Leistung unverzüglich nach Auftragserteilung aufzunehmen. Die Gesamtleistung soll innerhalb von maximal 4 Monaten nach Auftragserteilung erbracht wer-den. Sofern sich während der Projektbearbeitung weitere Prüfungs- oder Anpassungsbedarfe ergibt, kann der Auftraggeber eine Verlängerung des Leistungszeitraums vereinbaren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen personellen Ressourcen während der gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung stehen. Die Kommunikation erfolgt bedarfsorientiert und kann sowohl digital als auch in Präsenz statt-finden. Die Leistung kann sowohl digital mittels Videokonferenzsystemen sowie in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden. A.3 Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: Steuerliche Analyse der Tätigkeiten - Analyse sämtlicher relevanter Tätigkeitsbereiche der Einrichtung im Hinblick auf § 2b UStG - Prüfung und Bewertung der einzelnen Leistungsbeziehungen hinsichtlich ihrer umsatz-steuerlichen Relevanz - Abgrenzung hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeiten - Beurteilung der Steuerbarkeit und Steuerpflicht einzelner Sachverhalte - Ermittlung möglicher Steuerbefreiungstatbestände - Identifizierung steuerlicher Risiken und Optimierungspotenziale - Erstellung von Handlungsempfehlungen Analyse von Verträgen und Leistungsbeziehungen Prüfung bestehender Vertragsverhältnisse und sonstiger Vereinbarungen hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Auswirkungen. Insbesondere: - Analyse von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen - Identifikation und Bewertung interkommunaler Kooperationen - Analyse von Leistungsbeziehungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Prüfung der Voraussetzungen des § 2b Abs. 3 UStG - Identifikation steuerlich relevanter Vertragsbestandteile - Aufzeigen von Anpassungsbedarfen Prüfung interkommunaler Vereinbarungen Der Auftragnehmer hat bestehende interkommunale Vereinbarungen sowie Kooperationsbeziehungen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung zu bewerten. Hierzu gehören insbesondere: - Zweckvereinbarungen - öffentlich-rechtliche Vereinbarungen - Kooperationsvereinbarungen - Leistungsvereinbarungen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Dokumentation und Ergebnisdarstellung - Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichts - Dokumentation der steuerlichen Würdigungen - Darstellung identifizierter Risiken - Ggfs. Präsentation der Ergebnisse gegenüber der Verwaltungsleitung und/oder den zuständigen Gremien - Unterstützung bei Rückfragen Beratungs- und Unterstützungsleistungen - laufende fachliche Begleitung während der Projektlaufzeit - Teilnahme an Besprechungen (vor Ort und digital) - Unterstützung bei Rückfragen der Finanzverwaltung - Beratung bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen A.4 Eignung Die Teilnahme ist Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Es werden insbesondere folgende Mindestanforderungen gestellt: Fachliche Eignung - Nachweis umfassender Kenntnisse im Umsatzsteuerrecht - besondere Erfahrung mit § 2b UStG - Erfahrung in der Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Erfahrungen mit interkommunalen Kooperationen und öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen Referenzen Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren anzugeben, vorzugsweise bei: - Kommunen - Eigenbetrieben - eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen - Anstalten des öffentlichen Rechts oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Folgende Angaben sind erforderlich: - Auftraggeber - Leistungsumfang - Zeitraum - Ansprechpartner (optional) Projektteam Angabe des vorgesehenen Projektteams mit: - Funktion - Qualifikation - Berufserfahrung - Spezialisierung

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EICS Group GmbH Engineering Solutions 15 852 € sept. 2026
VD Services GmbH 14 694 € sept. 2026
Allgeier IT GmbH 12 632 € sept. 2026
Sicherheit Nord 10 n/d août 2026

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