Suisse - Travaux de construction de canalisations - IWB, construction de canalisations de gaz et d'eau pour des projets de réseau
Acheteur: IWB Industrielle Werke Basel
Pays: Suisse
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Travaux de construction (45231100)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/schweiz-bauarbeiten-fur-rohrleitungen-iwb-rohrleitungsbau-gas-wasser-bei-netzprojekten-1a3495b73a
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/585459-2026
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Résumé
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IWB Industrielle Werke Basel a attribué un contrat pour des travaux de construction de canalisations sur ses infrastructures de gaz et d'eau dans sa zone de desserte. Les travaux comprennent la construction de branchements de gaz et d'eau, y compris des raccordements provisoires d'eau et de gaz installés pendant les phases de chantier, dont les conduites principales sont en tubes de polyéthylène raccordés au réseau existant au moyen de selles de prise. Le contrat a été attribué à DE_Birrer + Seiler AG pour un montant de 12 008 602,92 EUR. Les dates de pose sont coordonnées par écrit par IWB avec les clients, et les installations provisoires sont démontées rapidement selon accord ou demande.
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Description
Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von Rohrleitungsbauarbeiten an den Infrastrukturen Gas und Wasser im Versorgungsgebiet der IWB.
Anschlussleitungsbau Gas & Wasser: Wasser- und Gas-Provisorien Zur Sicherstellung der Versorgung während der Bauphase werden bei einzelnen Projekten temporäre Wasser- und Gasanschlüsse erstellt. Die Stammleitung des Provisoriums wird jeweils aus Polyethylen-Rohren ausgeführt und mittels Anbohrschellen vom bestehenden Wasser- bzw. Gasnetz eingespeist. Bei Wasser-Provisorien erfolgt die Anbindung der bestehenden Anschlussleitungen auf Allmend grundsätzlich ab der Stammleitung mittels Anbohrschelle und eines Schlauchs. Kann die Anbindung auf Allmend nicht erfolgen, wird der Schlauch direkt am Wasserzähler angebunden. Die Wasserzähler sind in der Liegenschaft zu belassen und nach Möglichkeit nicht auszubauen. Es sind ausschliesslich von der IWB bereitgestellte Schläuche mit gültiger SVGW- und KTW-Zulassung zu verwenden. Die Schläuche werden von der IWB kostenlos zur Verfügung gestellt, sind mindestens 24 Stunden vor deren Einbau zu bestellen und innerhalb von 48 Stunden zu verbauen, um den hygienischen Anforderungen zu entsprechen. Die Polyethylen-Rohre für die Stammleitungen dürfen nicht wiederverwendet werden. Bei Gas-Provisorien erfolgt die Anbindung der bestehenden Anschlussleitungen auf Allmend ab der Stammleitung mittels Anbohrschelle und Polyethylen-Rohr. Auf dem Abgang der Anbohrschelle ist zwingend ein Kugelhahn vorzusehen. Die Polyethylen-Rohre dürfen wiederverwendet werden. Das Provisorium ist nach Terminabsprache oder Aufforderung durch die IWB zeitnah zu demontieren. Bei Wasser-Provisorien sind die Schläuche an die IWB zurückzugeben. Im Weiteren sind die Anhänge D4 «18.1.12 Temporäre Wasseranschlüsse», D21 «18.1.7 Bau von AL-Provisorien» zu beachten. Anschlussleitungsbau Die Koordination des Montagetermins sowie der genauen Einsatzzeit mit dem Kunden erfolgt schriftlich durch die IWB. Anschlussleitungen mit einem Nenndurchmesser bis DN50 werden mittels Anbohrschellen an den bestehenden Versorgungsleitungen angeschlossen. Anschlussleitungen mit einem Nenndurchmesser von DN65 und grösser sind durch Einbau eines T-Stücks an die Versorgungsleitung anzuschliessen. Die Abdichtung der Hauseinführungen bis DN50 erfolgt durch den Zuschlagsempfänger mittels Dichtungsmanschette und Verguss mit Quellmörtel. Bei Hauseinführungen ab DN65 ist die Abdichtung mittels Pressring vorzunehmen. Pressringe kommen insbesondere bei grösseren Hauseinführungen zum Einsatz, da die Tiefbauunternehmen die Kernbohrungen von aussen besser zu mörteln können. Dadurch bleibt die Wand innerhalb der Liegenschaft sauber (siehe Anhang C10 und C23). Für Hauseinführungen im Zivilschutzbereich sind Pressringe in den Dimensionen 5/4 und 11/2 Zoll zu liefern und zu montieren. Diese müssen die Zulassung des Bundesamtes für Zivilschutz BZS T 12-001 aufweisen (siehe Anhang C22). Nach der Montage erfolgt für die Qualitätssicherung eine Druckprüfungen der Gas-Anschlussleitungen oder eine visuelle Sichtprüfungen der Wasserleitungen. Die Prüfungen sind zu protokollieren. Vor der Inbetriebnahme sind sämtliche Leitungen zu spülen. Beim Ersatz von Gas-Anschlussleitungen im Relining-Verfahren können Sanierungskapseln eingesetzt werden (siehe Anhang C21). Dabei wird zunächst die bestehende Anschlussleitungen von der Versorgungsleitung getrennt und in der Liegenschaft Wandbündig abgeschnitten. Anschliessend wird die bestehende Anschlussleitung gereinigt und die Rohrkapsel eingebracht. Nach der Montage wird die Rohrkapsel innen und aussen mit Expansionsharz (z.B. Tangit 3000) wasser- und gasdicht verschlossen. Der Einsatz von Sanierungskapseln ist keine Standardlösung, sondern erfolgt situationsbedingt und ausschliesslich im Rahmen der Projektierung durch die IWB. Bei Ersatz der Anschlussleitungen wird die Kunden-Hausinstallation gemäss den geltenden IWB-Ausführungsbestimmungen bis zu drei Meter ab dem Gebäudeeintritt (Übergabestelle IWB/Kunde) miterneuert, um die Koordination zu erleichtern und Gas- sowie Wasserunterbrüche zu minimieren. Überschreitet die Länge der Hausinstallation ab dem Gebäudeeintritt drei Meter, ist die gesamte Hausinstallation vom Kunden über eine konzessionierte Installationsfirma in Auftrag zu geben. In diesem Fall hat der Zuschlagsempfänger keinen Auftrag zur Anpassung der Hausinstallation. Die im Zuge der Bohr- und Pressarbeiten zur provisorischen Abdichtung gegen Wassereintritt in den Mauerdurchbrüchen eingesetzten Abdichtstopfen sind nach Abschluss des Projekts objektspezifisch (projektetappenweise) zu sammeln und an das IWB-Zentrallager zurückzugeben. Ergänzende Informationen und Detailanforderungen sind den Anhängen D1-D29 zu entnehmen und sind Bestandteil dieses Lastenhefts. Stilllegung von Anschlussleitungen Gas & Wasser Vor der eigentlichen Stilllegung durch den Zuschlagsempfänger wird die Hausinstallation bauseits durch den Kunden zurückgebaut und der Hauptabsperrhahn (IWB) verzapft. Die Koordination des Stilllegungsdatums der Anschlussleitung sowie die genaue Einsatzzeit mit dem Kunden erfolgt schriftlich durch die IWB. Anschlussleitungen bis Nenndurchmesser DN50 sind in der Regel mittels Anbohrschellen an die Versorgungsleitung angeschlossen. Anschlussleitungen ab Nenndurchmesser DN65 sind in der Regel mittels T-Stück an die Versorgungsleitung angeschlossen. Gasanschlussleitungen bis Nenndurchmesser DN50 dürfen unter Druck getrennt werden. Die Trennung von Gasanschlussleitungen ab Nenndurchmesser DN65 hat unter Einsatz von Blasensetzgeräten an der Versorgungsleitung zu erfolgen. Für die Trennung von Wasseranschlussleitungen kann die Versorgungsleitung strassenabschnittweise durch das Schliessen der Armaturen ausser Betrieb genommen werden. Nach der Trennung der Anschlussleitungen ist die Öffnung (Bohrloch) an der Versorgungsleitung fachgerecht mittels Blindschelle abzudichten. Anschliessend ist die stillgelegte Anschlussleitung bei Gas nach dem Erreichen des gasfreien Zustands sowie bei Wasser sowohl innerhalb der Liegenschaft als auch im Aussenbereich fachgerecht zu verschliessen und abzudich
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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